Ende der Familienversicherung wg. Kapitaleinkünften

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Tooni
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Ende der Familienversicherung wg. Kapitaleinkünften

Beitrag von Tooni » 02.01.2014, 12:16

Meine Frau war bisher über die Familienversicherung bei mir kostenfrei mitversichert, da sie keine eigenen Einkünfte hat (ausser Kapitaleinkünfte). Diese Kapitaleinkünfte werden aller Voraussicht nach nun in 2014 aber die Grenze der Familienversicherung übersteigen.

Was ist jetzt die korrekte (oder geschickte) Vorgehensweise?

A) Melde ich meiner Versicherung bereits jetzt die geschätzen Einkünfte für 2014 ? Evtl. wäre dies korrekt und beschert uns weniger Nachzahlungen. Aber: Was ist, wenn ich mich verschätze und die Einkünfte sind am Ende doch niedriger (vielleicht sogar unter der Grenze der FamVers) ? Bekommen wir dann die zuviel gezahlten Beiträge zurück?
In den Erläuterungen der KK lese ich immer: "...frühzeitig den EkSt-Bescheid einreichen, da Beiträge nicht rückwirkend gesenkt werden".

Daher vielleicht besser:

B) Wir melden uns gar nicht, sondern warten den EkSt Bescheid für 2014 (irgendwann in 2015) ab. Ist das aber korrekt? Oder schon halb illegal? Vorteil wären die dann exakt vorliegenden Zahlen und eine Nachzahlung wäre mir auf jeden Fall lieber als zuviel gezahlte Beiträge nicht zurückzubekommen.

Also - was ist die richtige Vorgehensweise?

Danke und Gruß,
Tooni

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.01.2014, 14:18

Hallo,
die Kasse prüft mehr oder weniger regelmäßig die Familienversicherung.
Mein Rat - wenn du den nächsten Fragebogen erhältst beantwortest du die Fragen wahrheitsgemäß und fügst den entsprechenden Einkommensteuerbescheid bei wenn die Einnahmen deiner Ehefrau die Grenze überschritten haben. Ich denke, da machst du nichts falsch.
Wenn die Familienversicherung wegfällt, dann kommen mindestens ca. 150,00 € mtl. auf Euch zu.
Gruss
Czauderna

Tooni
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Beitrag von Tooni » 03.01.2014, 09:49

Czauderna hat geschrieben:Mein Rat - wenn du den nächsten Fragebogen erhältst beantwortest du die Fragen wahrheitsgemäß...
Ja, vielen Dank für den Rat. Das bedeutet also, meine Variante B) wäre so korrekt und ich muss also Änderungen in der Einkommenssituation nicht von mir aus melden?
Das wäre mir auch so am liebsten, aber ich hatte eben so meine Zweifel.

Gruß, Tooni

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.01.2014, 10:55

Evtl. wird die Einkommensgrenze nicht überschritten, da noch der Sparer-Pauschbetrag abgezogen bzw. das Dispositionsrecht genutzt werden kann. Nähere Erläuterungen unter Punkt 2.1.2 und Punkt 3.3.

vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download/file.res/gr_gesamteinkommen.pdf

Bei der Prüfung der Familienversicherung ist eine vorausschauende Betrachtungsweise angesagt (genaue Erläuterungen ab Seite 17 des Rundschreibens), d. h., wenn trotz allem bereits jetzt klar ist, dass die Einkommensgrenzen überschritten werden, bist du auch verpflichtet, das anzuzeigen. Und sollte das Einkommen dann doch niedriger ausfallen, tritt kraft Gesetzes die Familienversicherung in Kraft und die Beiträge müssen zurückerstattet werden, sofern die Kasse in ihrer Satzung vorsieht, dass die freiwillige Versicherung beendet wird, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen.

Nur in den Fällen, in denen eine vorausschauende Betrachtungsweise nicht möglich ist (Selbständige), wird die Bewertung auf den Einkommenssteuerbescheid bzw. das Datum der Erstellung abgestellt
sozialversicherung-kompetent.de/2008031968/krankenversicherung/versicherungsrecht-gkv/familienversicherung-und-gesamteinkommen-bei-selbststaendigen

Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall mit der Kasse Kontakt aufnehmen und die Angelegenheit besprechen. Du kannst natürlich Glück haben und die Kasse lässt die Angelegenheit auf sich beruhen, wenn du die Einkommensänderung bei der nächsten Prüfung mit dem Einkommenssteuerbescheid mitteilst. Rechtlich verpflichtet bist du allerdings zur sofortigen Mitteilung, das unterschreibst du bei jeder Überprüfungsaktion.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.01.2014, 13:49

Hallo Tooni,
ich habe nochmals nachgeschaut was denn genau auf den Fragebogen steht
hinsichtlich der Meldung bei der Kasse. Da steht sinngemäß drinnen, dass man verpflichtet ist sich bei der Kasse zu melden wenn sich die Einnahmen des Familienangehörigen verändern und dies z.B. per aktuellem Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden kann. Wenn du also schon etwas schriftliches darüber hast, dass die Zinsen, die bekanntlich erst am Jahresende gutgeschrieben werden die für die Familienversicherung maßgebende Grenze überschreiten, dann gebe ich meinem Vorschreiber schon recht, dann solltest du den Kontakt mit der Kasse suchen, aber solange du selbst nur mutmaßen kannst, solange bleibe ich bei meinem Rat.
Die entscheidende Frage wird ohnehin für dich sein, zu wann ggf. die Kasse die Familienversicherung beenden wird.
Gruss
Czauderna

Tooni
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Beitrag von Tooni » 03.01.2014, 19:09

Vielen Dank noch einmal an GerneKrankenVersichert und Czauderna für die Beantwortung meiner Frage.

Nach Lesen der Antworten und der verlinkten Dokumente (Danke!) komme ich zu folgender Erkenntnis:

Grundsätzlich ist bei der Prüfung der Familienversicherung eine vorausschauende Betrachtungsweise angesagt. Ist dies aber aufgrund unvorhersehbarer Einkünfte nicht möglich (Selbständigkeit oder Kapitaleinkünfte) wird der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres herangezogen.
Eine Verpflichtung zur Änderungsmitteilung besteht demnach, wenn sich entweder:
  • * bei regelmässigen Einkünften diese ändern oder
    * bei unregelmässigen Einkünften ein neuer EkSt-Bescheid vorliegt.
Ich werde demnach jetzt keine Mitteilung machen, sondern solange warten, bis sich die Änderungen per EkSt-Bescheid belegen lassen.
Und das wird dann wohl erst Mitte 2015 sein...

Danke und Gruß, Tooni

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