Freiwillig gesetzlich versichert - Angaben zu Mieteinnahmen bei unterjährigem Erwerb ETW

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Blaurollmaus
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Freiwillig gesetzlich versichert - Angaben zu Mieteinnahmen bei unterjährigem Erwerb ETW

Beitrag von Blaurollmaus » 21.05.2023, 18:44

Guten Abend,

ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert (nicht familienversichert!) und habe im Laufe dieses Jahres eine vermietete Eigentumswohnung erworben - laut Kaufvertrag ab 01.05.23. Die Grundbuchumschreibung wird auf Grund personeller Engpässe jedoch voraussichtlich erst in 3 - 9 Monaten erfolgen.
Habe mich mit der vorherigen Eigentümerin (Mutter) geeinigt, dass die Miete und Hausgeld bis zur Umschreibung im Grundbuch zunächst weiter über sie laufen.
Ich denke jedoch, dass die (nachträgliche) Zuordnung auf mich ab 01.05.2023 erfolgen muss und die Summen dann auch ab diesem Zeitpunkt und nicht erst ab Grundbuchumschreibung für die Beitragsberechnung angesetzt werden müssen?

Bevor ich mich direkt mit der KK in Verbindung setze, möchte ich meine Frage hier vorab einstellen und hoffe auf Erfahrungswerte bzw. Fachwissen.
Ich möchte/muss ja die KK über die unterjährig entstandenen/entstehenden Mieteinnahmen informieren, wobei es sich aus meiner Sicht zunächst nur um Schätzwerte handeln kann.
Erst mit dem später einzureichenden Steuerbescheid stehen die konkreten Zahlen zur Verfügung, so dass dann eine konkrete Nachberechnung erfolgen muss.

Ist es ausreichend, zunächst nur die Miethöhe (Grundmiete zzgl. Betriebskosten) sowie die anzusetzenden Werbungskosten (welche?) mitzuteilen? Welche Unterlagen sollte bzw. muss ich tatsächlich beifügen?


Über eine Rückmeldung freue ich mich

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert - Angaben zu Mieteinnahmen bei unterjährigem Erwerb ETW

Beitrag von Czauderna » 21.05.2023, 19:20

Hallo,
Habe mich mit der vorherigen Eigentümerin (Mutter) geeinigt, dass die Miete und Hausgeld bis zur Umschreibung im Grundbuch zunächst weiter über sie laufen.
Bedeutet dies, dass zwar zunächst deine Mutter das Geld bekommt, die aber es an dich weiterreicht ?.
Wenn dem so ist, dann sind es auf jeden Fall regelmäßige Einnahmen von dir und von daher als Mieteinnahmen auch beitragspflichtig.
Sicher hast du dich auch beim Finanzamt bzw. einem Steuerberater auch erkundigt, wie das steuerlich zu handhaben ist.
Warum kannst du nur schätzen, ändert sich denn die Miete von den Mietern zum 01.05. in der Summe ?.
Grundsätzlich ist es aber so, dass , wenn nur geschätzt werden kann, zunächst eine vorläufige Einstufung, und nach Vorlage des passenden Einkommensteuerbescheides die endgültige Einstufung (rückwirkend vorgenommen wird.
Gruss
Czauderna

Blaurollmaus
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert - Angaben zu Mieteinnahmen bei unterjährigem Erwerb ETW

Beitrag von Blaurollmaus » 23.05.2023, 22:32

Hallo,
danke zunächst für die erste Einschätzung.
Wegen des Zeitpunkts der Zurechnung werde ich mich tatsächlich nochmal vergewissern.
Die Mieteinnahmen für das laufende Jahr können m.E. zunächst nur anhand des momentanen mtl. Betrages geschätzt werden, da sich ja ggf. durch Kündigung oder Mieterhöhung Änderungen ergeben könnten. Der genauen Summen können dann erst mit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden. Das dürfte doch kein Problem sein.
Ist davon auszugehen, dass die KK hinsichtlich der erstmaligen Meldung den Mietvertrag (Datenschutz Mieter?) und Nachweise für die Werbungskosten (Aufwendungen) benötigt?

Vielen Dank

Czauderna
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Re: Freiwillig gesetzlich versichert - Angaben zu Mieteinnahmen bei unterjährigem Erwerb ETW

Beitrag von Czauderna » 24.05.2023, 08:38

Hallo,
Ist davon auszugehen, dass die KK hinsichtlich der erstmaligen Meldung den Mietvertrag (Datenschutz Mieter?) und Nachweise für die Werbungskosten (Aufwendungen) benötigt?
Nein, wenn die Einstufung ohnehin aufgrund deiner Schätzung als vorläufig deklariert wurde, müsste das der Krankenkasse so genügen, denn es zählt für die Krankenkasse und damit für die endgültige (rückwirkende) Einstufung dann der passende Einkommensteuerbescheid (2023).
Namen von Mietern und/oder Mietverträge gehen die Kasse nichts an und werden, wie geschrieben, auch nicht benötigt.
Gruss
Czauderna

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