freiwillig versichert, Kapitaleinkünfte

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Franziska50
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freiwillig versichert, Kapitaleinkünfte

Beitrag von Franziska50 » 16.09.2012, 19:10

Hallo,

ich habe folgende Frage: Ich bin in der gesetzlichen KK freiwillig versichert, mein Beitrag wurde vor einigen Monaten nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2010 neu festgesetzt, meine im Jahr 2010 vorhandenen aber nicht sehr hohen Kapitaleinkünfte wurden neben meinem Einkommen auch mit zur Berechnung herangezogen. Mein Beitrag liegt aktuell seit 5/2012 bei ca. 380 Euro im Monat, vorher hatte ich wegen eines höheren Einkommens den Höchstbeitrag zu zahlen. Ich muss irgendwann im nächsten Jahr der KK einen neuen Einkommensteuerbescheid für 2011 vorlegen, im Jahr 2011 hatte ich aber deutlich höhere Kapitaleinkünfte als in 2010. Ich werde also voraussichtlich mit meinem Monatsbeitrag hochgestuft, sobald der neue Bescheid vorliegt. Meine Frage ist nun: Gilt die zu erwartende Höherstufung erst von dem Zeitpunkt an, wo mein neuer EK-Steuer-Bescheid vorliegt oder muss ich Nachzahlungen leisten, weil ja die höheren Kapitaleinkünfte schon vorher bestanden, aber erst aus der Steuererklärung genau ersichtlich werden?

Wäre schön wenn jemand was zu dem Thema wüsste. Im Voraus vielen Dank.

Franziska 50

Swantje B.
Beiträge: 400
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Beitrag von Swantje B. » 16.09.2012, 23:08

Hallo,

wenn die Einnahmen gestiegen sind erfolgt die Neueinstufung ab dem Monatsersten, der dem Datum des Steuerbescheids folgt.

Wenn die Einnahmen gesunken sind erfolgt die Neueinstufung ab dem Monatsersten, der dem Datum des Einreichens bei der Kasse folgt.

Beispiel:
Bescheid vom 17.09.2012
an die Kasse geschickt am 16.10.2012

==> Einkommen gestiegen: neuer (höherer) Beitrag ab 01.10.2012
==> Einkommen gesunken: neuer (niedrigerer) Beitrag ab 01.11.2012

Gruß
Swantje

Franziska50
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Beitrag von Franziska50 » 17.09.2012, 17:00

Hallo Swantje,

vielen Dank für die Auskunft. Dann bin ich ja beruhigt, das bedeutet, keine Nachzahlung ist zu leisten.

LG von Franziska

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.09.2012, 19:00

Hallo,
das gilt aber nur, wenn du den Einkommensteuerbescheid direkt nach Erhalt der Kasse vorlegst. Je später die Einreichung um so höher die Nachzahlung.
Gruss
Czauderna

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