"gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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arini
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"gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit"?

Beitrag von arini » 26.07.2006, 14:03

Hallo,

Wer weiß hier Genaueres?

Bei freiwillig versicherten Mitgliedern wird die Beitragsbemessung durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse festgelegt.

So finden sich zum Beispiel in der Satzung der DAK dazu folgende Bestimmungen:

Als beitragspflichtige Einnahmen sind die monatlichen Einnahmen un-
ter Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
maßgebend.

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören alle Einnah-
men und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.


Einmalige Einnahmen gelten mit einem Zwölftel des Jahresbetrages als
monatliche beitragspflichtige Einnahmen. Für Versorgungsbezüge gilt §
229 SGB V entsprechend.


Meine Frage nun:
Wie muß man sich die Beitragspflicht eines freiwilligen Mitglieds konkret vorstellen?

wenn das freiwillige Mitglied

1. neben Rente und der der Rente vergleichbare Einnahmen Einnahmen aus einer Privater Lebensversicherung und Zinsen aus Wertpapieranlagen bezieht?

2. Zu welchem Prozentsatz werden dann diese Einnahmen aus Kapitaleineinkünften wie auf den monatlichen Krankenkassenbeitrag angerechnet?

Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar!

arini

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