KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Domini
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KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job

Beitrag von Domini » 02.08.2012, 15:37

Hallo zusammen,

meine Schwägerin bekommt von ihrem Ex-Mann Ehegattenunterhalt. Sie hat zusätzlich einen 400€ Job.
Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach der Höhe des Unterhalts? Nach dem 400€ Job oder nach beidem?
Wie kann ich es errechnen?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!

Czauderna
Beiträge: 11183
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Re: KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job

Beitrag von Czauderna » 02.08.2012, 16:52

Domini hat geschrieben:Hallo zusammen,

meine Schwägerin bekommt von ihrem Ex-Mann Ehegattenunterhalt. Sie hat zusätzlich einen 400€ Job.
Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach der Höhe des Unterhalts? Nach dem 400€ Job oder nach beidem?
Wie kann ich es errechnen?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Hallo,
die 400,00 € aus dem Mini-Job werden nicht angerechnet, da dafür der Arbeitgeber bereits eine Pauschale an die Mini-Job-Centrale zahlt, und zweimal Beitrag für eine Einkommensarzt, das geht nicht.
Gruss
Czauderna
PS: Das mit der Pflegeversicherung habe ich schon wieder vergessen - danke Ratte 1 - wenn ich dich nicht hätte.
Zuletzt geändert von Czauderna am 02.08.2012, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
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Re: KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job

Beitrag von ratte1 » 02.08.2012, 16:57

Czauderna hat geschrieben:
Domini hat geschrieben:Hallo zusammen,

meine Schwägerin bekommt von ihrem Ex-Mann Ehegattenunterhalt. Sie hat zusätzlich einen 400€ Job.
Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach der Höhe des Unterhalts? Nach dem 400€ Job oder nach beidem?
Wie kann ich es errechnen?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Hallo,
die 400,00 € aus dem Mini-Job werden nicht angerechnet, da dafür der Arbeitgeber bereits eine Pauschale an die Mini-Job-Centrale zahlt, und zweimal Beitrag für eine Einkommensarzt, das geht nicht.
Gruss
Czauderna
Das gilt jedoch nur für den Krankenversicherungsbeitrag. Pflegeversicherungsbeiträge sind sowohl aus dem Unterhalt als auch aus dem 400-Euro-Job, aber Krankenversicherungsbeiträge nur aus dem Unterhalt berechnet. Als Mindestbemessung wird bei beiden 875,- Euro monatlich zu Grunde gelegt.

MfG
ratte1

Domini
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Beitrag von Domini » 02.08.2012, 17:20

Okay, das habe ich bisher verstanden. Vielen Dank!
Wo ich im Internet eine Tabelle finden, wo man KK-Beiträge ersehen kann.
Wieviel bezahlt man z.B. bei 1200 oder 1500€ Unterhalt?
Weiß das jemand?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.08.2012, 17:23

Domini hat geschrieben:Okay, das habe ich bisher verstanden. Vielen Dank!
Wo ich im Internet eine Tabelle finden, wo man KK-Beiträge ersehen kann.
Wieviel bezahlt man z.B. bei 1200 oder 1500€ Unterhalt?
Weiß das jemand?
Hallo,

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Gruss
Czauderna

Domini
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Beitrag von Domini » 02.08.2012, 17:53

Vielen Dank!

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