Krankenkassen wollen Regelung zum Zusatzbeitrag kippen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Krankenkassen wollen Regelung zum Zusatzbeitrag kippen
Hallo,
ich habe gestern folgende News gelesen: "Krankenkassen wollen Regelung zum Zusatzbeitrag kippen"
Darin stand, dass die Krankenkassen auf keinen Fall einen Zusatzbeitrag in Euro und Cent erheben wollen, sondern in einen prozentualen Anteil vom Einkommen. Soweit ich weiß können doch die Krankenkassen einen prozentualen Anteil (max. 1 Prozent vom Einkommen) erheben, jedoch mindestens 8 Euro pauschal.
Irgendwie hört sich für mich das ehr danach an, das dieser Anteil wieder vom Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen werden soll, ansonsten macht diese Meldung für mich keinen Sinn, oder interpretiere ich da was falsches rein?
ich habe gestern folgende News gelesen: "Krankenkassen wollen Regelung zum Zusatzbeitrag kippen"
Darin stand, dass die Krankenkassen auf keinen Fall einen Zusatzbeitrag in Euro und Cent erheben wollen, sondern in einen prozentualen Anteil vom Einkommen. Soweit ich weiß können doch die Krankenkassen einen prozentualen Anteil (max. 1 Prozent vom Einkommen) erheben, jedoch mindestens 8 Euro pauschal.
Irgendwie hört sich für mich das ehr danach an, das dieser Anteil wieder vom Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen werden soll, ansonsten macht diese Meldung für mich keinen Sinn, oder interpretiere ich da was falsches rein?
Hallo,
ein Zusatzbeitrag bis zu 8.00 € mtl. kann erhoben werden ohne Prüfung des Einkommens, d.h. die muss jeder zahlen.
Was den Einzug betrifft, ja das ist eine spannende Frage die sich mir auch stellt. Ich kann mir nicht vorstellen dass man einen Arbeitgeber zwingen
kann sein Gehaltsabrechnungsprogramm so zu ändern dass er in der Lage ist Zusatzbeiträge für einzelne Krankenkasse zu errechnen, einzubehalten und jeweils direkt an die betreffende Kasse abzuführen unabhängig davon dass er den normalen Sozialversicherungsbeitrag für alle Arbeitnehmer künftig an eine, von ihm gewählte Kasse zahlen kann.
Gruß
Czauderna
ein Zusatzbeitrag bis zu 8.00 € mtl. kann erhoben werden ohne Prüfung des Einkommens, d.h. die muss jeder zahlen.
Was den Einzug betrifft, ja das ist eine spannende Frage die sich mir auch stellt. Ich kann mir nicht vorstellen dass man einen Arbeitgeber zwingen
kann sein Gehaltsabrechnungsprogramm so zu ändern dass er in der Lage ist Zusatzbeiträge für einzelne Krankenkasse zu errechnen, einzubehalten und jeweils direkt an die betreffende Kasse abzuführen unabhängig davon dass er den normalen Sozialversicherungsbeitrag für alle Arbeitnehmer künftig an eine, von ihm gewählte Kasse zahlen kann.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 16.07.2009, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Erhebung Zusatzbeitrag
Im Endeffekt war es doch so mal gewesen.
Ansonsten wäre es doch für einen Krankenkasse einfacher 8,00 € einzuziehen wie einen bestimmten Prozentsatz vom Gehalt. Wobei ich denke die 8,00 € bzw. das einen Prozent vom Einkommen retten eine Krankenkasse auch nicht mehr, selbst wenn keine Mitglieder wechseln würden, würden die Kosten für die Erhebung des Zusatzbeitrages in keiner Relation zu den Mehreinnahmen stehen.
Ansonsten wäre es doch für einen Krankenkasse einfacher 8,00 € einzuziehen wie einen bestimmten Prozentsatz vom Gehalt. Wobei ich denke die 8,00 € bzw. das einen Prozent vom Einkommen retten eine Krankenkasse auch nicht mehr, selbst wenn keine Mitglieder wechseln würden, würden die Kosten für die Erhebung des Zusatzbeitrages in keiner Relation zu den Mehreinnahmen stehen.
Also lt. meinem Kenntnisstand hat der AG mit dem Beitragseinzug des Zusatzbeitrages rein gar nix zu tun.
Die Beiträge für den evtl.Zusatzbeitrag hat das Mitglied alleine zu tragen.
Das bedeutet die KK wir den Beitrag beim Mitglied direkt einfordern. Das ist auch die große Ungerechtigkeit an dem Zusatzbeitrag. M. E. wird hier nur Aufteilung der Beiträge wieder ein Stück zum Mitglied verschoben.
Von paritätische Beitragslastverteilung kann da bald keine Rede mehr sein.
Die Beiträge für den evtl.Zusatzbeitrag hat das Mitglied alleine zu tragen.
Das bedeutet die KK wir den Beitrag beim Mitglied direkt einfordern. Das ist auch die große Ungerechtigkeit an dem Zusatzbeitrag. M. E. wird hier nur Aufteilung der Beiträge wieder ein Stück zum Mitglied verschoben.
Von paritätische Beitragslastverteilung kann da bald keine Rede mehr sein.
Das ist korrekt
es steht nichts davon im Gesstz das der aG die Beiträg mitträgt, die sind von den Versicherten zutrgen.
Hallo,
das Problem ist nicht bei dieser Frage ob sich der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag beteiligt - dies mit Sicherheit nicht, sondern ob er einen
Zusatzbeitrag in Höhe von beispielsweise 6,00 € für die Mitglieder der Krankenkasse A. vom Lihn einbehalten und an die Kasse abführen muss und ob er für die Kasse B. einen Beitrag von 1% des Bruttoeinkommens, maximal 35,00 €, errechnen, einbehalten und an die Kasse B abführen muss,
usw., usw.
Ich glaube nicht das man dazu die Arbeitgeber verpflichten kann.
Wenn das denn so wäre, wie bzw. anhand welcher Unterlagen berechnet dann die Kasse diese Zusatzprämie wenn diese über den genannten 8.00 €
liegt vom Einzug ganz zu schweigen oder gar vom Fall, dass diese Zusatzprämie nicht gezahlt wird.
Sicher, einige BKK`en haben schon Pläne wie sie mit Hilfe externer Unternehemen am kostengünstigsten den Einzug logistisch gestalten können,
aber die Kernpunkte, wie z.B. das Mahnverfahren muss in den Händen der Kassen verbleiben - was bleibt da von den 8,00 € nach Abzug
der Verwaltungskosten übrig ???
Wenn man dann nicheinmal einen Vergleich zieht wieviel Millionen vielleicht sogar Milliarden bei der Pflicht zur Versicherung ab dem 01.04.2007 auf der Strecke geblieben sind, dann kann man bereits heute erahnen wie das mit der Zusatzprämie ausgehen wird.
Gruß
Czauderna
das Problem ist nicht bei dieser Frage ob sich der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag beteiligt - dies mit Sicherheit nicht, sondern ob er einen
Zusatzbeitrag in Höhe von beispielsweise 6,00 € für die Mitglieder der Krankenkasse A. vom Lihn einbehalten und an die Kasse abführen muss und ob er für die Kasse B. einen Beitrag von 1% des Bruttoeinkommens, maximal 35,00 €, errechnen, einbehalten und an die Kasse B abführen muss,
usw., usw.
Ich glaube nicht das man dazu die Arbeitgeber verpflichten kann.
Wenn das denn so wäre, wie bzw. anhand welcher Unterlagen berechnet dann die Kasse diese Zusatzprämie wenn diese über den genannten 8.00 €
liegt vom Einzug ganz zu schweigen oder gar vom Fall, dass diese Zusatzprämie nicht gezahlt wird.
Sicher, einige BKK`en haben schon Pläne wie sie mit Hilfe externer Unternehemen am kostengünstigsten den Einzug logistisch gestalten können,
aber die Kernpunkte, wie z.B. das Mahnverfahren muss in den Händen der Kassen verbleiben - was bleibt da von den 8,00 € nach Abzug
der Verwaltungskosten übrig ???
Wenn man dann nicheinmal einen Vergleich zieht wieviel Millionen vielleicht sogar Milliarden bei der Pflicht zur Versicherung ab dem 01.04.2007 auf der Strecke geblieben sind, dann kann man bereits heute erahnen wie das mit der Zusatzprämie ausgehen wird.
Gruß
Czauderna
Berechnung Zusatzbeitrag / Beispiel
zustätzlich Finazbedarf 1 Milliarde €
Krankenkasse A
10 Millionenversicherte davon:
5 Milli. Mitglieder
5 Milli Mitversicherte
Monatlicher Zusatzbeitrag
Mitglied 6,33
Mitversicherte 16,67
Kasse B
10 Millionen Versicherte
7 Nillionen Mitglieder
3 Milionen Mitversicherte
Monatlicher Zusatzbeitrag
Mitglied 6,33
Fami 11,90
Un das ganz muß denn von den zuständigenKassen eingetrieben werden, im BKK Bereich sind die Vorraussetzungen sowiet gegeben.
Da wahrscheinlich die Deutsche BKK als erste einen Zusatzbeitrag erheben muss.
Laut Rundschreiben vom 08.07.08 hat das BVA ganz eindeutig geregelt das dass die Kassen selber erledigen müssen.
Das kanndenn nicht auf einen Dienstleister abgewälzt werden,
Das Geld muss von den versicherten kommen, der Arbeitgeber ist da ganz raus.
Das Beispiel ist aus einer vorlesung von Herrn Prof. Wassmann an der BKK Akademie / Rothenbug Fulda
Wegen den nach Nichtversicherten geht man davon aus das rund 50 - 200 000 Millionen € an Beiträgen fehelen, die nicht geleistet werden können, da die notwendigen Mittel fehlen, die Beiträge aufzubringen.
ausserdem sind rund 100 0000 Menschen immer noch nicht krankenversichert in der Bundesrepublik
Krankenkasse A
10 Millionenversicherte davon:
5 Milli. Mitglieder
5 Milli Mitversicherte
Monatlicher Zusatzbeitrag
Mitglied 6,33
Mitversicherte 16,67
Kasse B
10 Millionen Versicherte
7 Nillionen Mitglieder
3 Milionen Mitversicherte
Monatlicher Zusatzbeitrag
Mitglied 6,33
Fami 11,90
Un das ganz muß denn von den zuständigenKassen eingetrieben werden, im BKK Bereich sind die Vorraussetzungen sowiet gegeben.
Da wahrscheinlich die Deutsche BKK als erste einen Zusatzbeitrag erheben muss.
Laut Rundschreiben vom 08.07.08 hat das BVA ganz eindeutig geregelt das dass die Kassen selber erledigen müssen.
Das kanndenn nicht auf einen Dienstleister abgewälzt werden,

Das Geld muss von den versicherten kommen, der Arbeitgeber ist da ganz raus.
Das Beispiel ist aus einer vorlesung von Herrn Prof. Wassmann an der BKK Akademie / Rothenbug Fulda
Wegen den nach Nichtversicherten geht man davon aus das rund 50 - 200 000 Millionen € an Beiträgen fehelen, die nicht geleistet werden können, da die notwendigen Mittel fehlen, die Beiträge aufzubringen.
ausserdem sind rund 100 0000 Menschen immer noch nicht krankenversichert in der Bundesrepublik
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Hallo,
ich habe eben folgende Pressemitteilung gefunden:
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... /index.htm
Hier ist die Rede vom Quellenabzugsverfahren, sprich der Arbeitgeber sollte nach Ansicht des VDAK die Beiträge (auch Zusatzbeiträge) wieder an die KRankenkasse abführen.
ich habe eben folgende Pressemitteilung gefunden:
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... /index.htm
Hier ist die Rede vom Quellenabzugsverfahren, sprich der Arbeitgeber sollte nach Ansicht des VDAK die Beiträge (auch Zusatzbeiträge) wieder an die KRankenkasse abführen.