Mutterscgaftsgeld/Grenzgaenger Frankreich

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Ella
Beiträge: 3
Registriert: 23.10.2014, 15:38

Mutterscgaftsgeld/Grenzgaenger Frankreich

Beitrag von Ella » 24.10.2014, 14:32

Hallo,
Ich habe ein Problem mit meiner Krankenasse, sie wollen mir kein Mutterschaftsgeld zahlen und mich nicht mehr versichern. Befinde mich nach den gesetzl 3Jahren Elterzeit (17.05.2014) jetzt in der betriebl. Elternzeit, sprich unbezahlter Sonderurlaub. Bin erneut schwanger ( bereits in der gesetzl. Elterzeit), wir haben mit AG den Sonderurlaub zum 17.10 beendet=Beginn des neuen Mutterschutzes, damit ich Mutterschaftsgeld beziehen kann. Lt KK haette ich mich bei Ihnen ab 17.06 freiwillig versichern lassen muessen, da ich aber bereits in Frankreich eine gesetzl. Krankenversicherung (=jeder, der in Frankreich wohnt ist dort beitragsfrei versichert) habe, muss ich zwar nicht mehr mich freiwillig versichern lassen, aber die KK weigert sich mich ab Beginn des neuen Mutterschutzes mich wieder zu versichern, sprich auch kein Mutterschaftsgeld zu zahlen, so dass mein AG obwohl er mich schon einen Teil ueberwiesen auch nicht zahlen will.
Es ist etwas verworen, aber ich hoffe jem. Kann mir da helfen.

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 24.10.2014, 15:18

Wenn ich Dich richtig verstanden habe dann bist Du doch seit dem 18.05.2014 bei den Kollegen in Frankreich versichert.

Die beitragsfreie Mitgliedschaft in der hiesigen GKV endete ja am 17.05.2014. Eine freiwillige Versicherung hast Du nicht durchgeführt, eine obligatorische Anschlussversicherung kommt auch nicht zum tragen da eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall vorliegt.

So wie ich das sehe musst Du Dich an den französischen Träger wenden und fragen welche Leistungen für werdende Mütter da vorgesehen sind.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Re: Mutterscgaftsgeld/Grenzgaenger Frankreich

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.10.2014, 15:52

Ella hat geschrieben: wir haben mit AG den Sonderurlaub zum 17.10 beendet=Beginn des neuen Mutterschutzes, damit ich Mutterschaftsgeld beziehen kann.
Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Mit dieser Begründung würde ich zunächst auch mal ablehnen, da ja kein Entgelt entgeht und der unbezahlte Urlaub nur beendet wurde, um Mutterschaftsgeld zu beziehen.

Etwas anderes wäre es, wenn die geplante Arbeitsaufnahme wegen der Schutzfrist nicht hätte erfolgen können.

http://www.vdek.com/vertragspartner/lei ... 12_A01.pdf

Beispiel Seite 38

Ella
Beiträge: 3
Registriert: 23.10.2014, 15:38

Beitrag von Ella » 24.10.2014, 16:18

Das ging aber schnell mit der Antwort.
Eigentlich bin ich seit 2011 in Frankreich versichert wie jeder der in Frankreich wohnt und meine KK wusste es und machte mich darauf aufmerksam.
Also obwohl ich einem Arbeitsverhaeltnis stehe (mit Beendigung des Sonderurlaubs zum Beginn des Mutterschutzes) habe ich keinen Anspruch mehr in einer dt. KK versichern zu lassen bis ich richtig arbeite, sprich Gehalt bekomme?
Ich bezweifele, dass mir von Frankreich etwas zusteht, denn ich habe nie welche Beitraege gezahlt, man ist dort automatisch versichert.

Ella
Beiträge: 3
Registriert: 23.10.2014, 15:38

Beitrag von Ella » 24.10.2014, 16:43

Ich war bereits in der gesetzlich. Elternteil schwanger und nach 3 Jahren aus dem Beruf, hätte ich 1 Monat Einarbeitung gebraucht und bei meiner ersten war ich bereits ab dem 7 Monat im Krankenschein wegen Wehen. Also dachte ich wäre das die beste Lösung, ich wusste nicht welche Konsequenzen das hat.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 25.10.2014, 10:10

@Ella: Bon jour. Eine gleichzeitige Versicherung in der MdA und deutscher Krankenkasse ist ausgeschlossen, es geht nur entweder... oder... . Sei getröstet: Wenn Du für die Lücke Dich freiwillig in Deutschland versichert hättest, dann wären mind. 160€ pro Monat fällig gewesen. Übrigens: Ja, Deine Firma muss auch den Zuschuss nicht zahlen, denn dieser wird nur gezahlt wenn eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse besteht. Tipp von mir bevor das nächste Mal solche Überlegungen gemacht werden: Frage jemanden der sich damit auskennt -> Forum.

Aus meiner Sicht kann die Mitgliedschaft in der dt. Kasse wieder beginnen wenn die MdA beendet wird und wieder Arbeitsentgelt vom deutschen Arbeitgeber fliesst.

Antworten