Nachforderung Kranken- u. Pflegegeld von Auslandsrente

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Jocka
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Nachforderung Kranken- u. Pflegegeld von Auslandsrente

Beitrag von Jocka » 22.05.2018, 18:07

Hallo zusammen,

vielen Dank erst einmal für die Aufnahme ins Forum, denn ich brauche dringend Euren Rat.

Meine Mutter, 82 Jahre, bekommt seit ihrem 65. Lebensjahr eine geringe Auslandsrente aus den Niederlanden.
Seit damals beantragt sie auch jährlich eine Befreiung zur gesetzlichen Zuzahlung bei der AOK Rheinland/Hamburg. Dazu gibt sie jedes Mal beide Rentenbescheide bei der Kasse ab.
Letztes Jahr bekam sie dann auf einmal einen Fragebogen zur Auslandsrente und anschließend im April 2018 einen Bescheid über eine Nachzahlung von 2013 bis 2017 in Höhe einer Monatsrente meiner Mutter.

Autsch! Das tut weh.... Bei einem Telefonat mit Hamburg wurde uns dann gesagt, sie solle froh sein, denn eigentlich hätten sie eine noch höhere Nachforderung. Doch diese sei, zu Mutters Vorteil, inzwischen verjährt...

Wir haben sofort Widerspruch eingelegt und sind zum Rechtsanwalt gegangen, der uns aber auch letztendlich nicht wirklich helfen konnte.
Er hat die AOK zwar angeschrieben und auf Verwirkung des Anspruchs hingewiesen, macht uns aber im Endeffekt wenig Hoffnung.

Laut AOK tagt der Widerspruchsausschuss im Sommer. Nun bekommen wir ständig Briefe mit einer Forderung der Schuld, inklusive Zinsen, Mahngebühren und Säumniszuschlägen, wobei wir kein Verschulden unsererseits sehen.

Wir haben Zahlungswilligkeit gezeigt, da wir einen Betrag von 1/6 der "Schuld" unter Vorbehalt bezahlt haben. Jetzt möchte die AOK uns einen Ratenplan anbieten, der aber hahnebüchene Verklausulierungen enthält (Schuldanerkennung Abtretungserklärung).
Laut der AOK Beraterin können wir in dem Vertrag sämtliche Sachen durchstreichen, mit denen wir nicht einverstanden sind und sollen den Vertrag unterschrieben zurücksenden. Nur bin ich nun skeptisch und traue der AOK überhaupt nicht mehr.

Wir sind geschockt und sehr verärgert über diese Nachforderung zumal ein Verschulden unsererseits nicht vorliegt

Hat jemand von Euch Erfahrungen oder eine ähnliche Situation erlebt?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank....




:? :? :?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.05.2018, 18:32

Hallo,
grundsaetzlich unterliegt ein solcher Rentenbezug der Beitragspflicht - ich unterstelle jetzt mal , das dies von der Kasse richtig geprüft und entschieden wurde. Die Verjährungsfrist beträgt tatsächlich 4 Jahre. Durch die Bezeugung der "Zahlungswilligkeit", in dem 1/6 der Gesamtsumme gezahlt wurde erfolgte auch die Schuldanerkennung (so, kenne ich es) - die Kasse muss auch nicht zwingend einer Ratenzahlung zustimmen - kommt auf die Gesamthöhe an und die Einkommensverhältnisse. Der eingelegte Widerspruch hat nicht zur Folge, dass die Zahlung nicht erfolgen muss, zumal der Widerspruch hier schon etwas widersprüchlich erscheint, da durch die Teilzahlung die grundsätzliche Beitragsschuld ja anerkannt wurde - ich denke, dass sieht der Rechtsanwalt auch so. Was die Säumniszuschläge angeht und die Mahngebühren, da sehe ich eigentlich gute Chancen, dass die Kasse darauf verzichtet, denn wenn sie schon seit Jahren auch die Unterlagen über die Auslandsrente in den Akten der Mutter hat, dann wäre es für die Kasse ein Einfaches gewesen, schon damals die entsprechenden Beiträge zu fordern - die Versicherte hat schließlich gegenüber der Kasse nicht die Auslandsrente verschwiegen - Mein Rat, Ratenzahlung annehmen, aber die Kasse zum Verzicht der Säumniszuschläge und Mahngebühren auffordern.
Gruss
Czauderna

Jocka
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Beitrag von Jocka » 22.05.2018, 19:03

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort.
Laut Rat des Rechtsanwaltes haben wir die Zahlung mit dem Zusatz "Ohne Anerkennung bis auf Widerspruch" geleistet.

Macht das evtl. einen Unterschied bezüglich Schuldanerkennung?

Interessieren würde mich noch, ob dieses Thema häufiger im krankenkassenforum angesprochen wurde. Vielen Dank und..

...Gruß Jocka

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.05.2018, 20:25

Jocka hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort.
Laut Rat des Rechtsanwaltes haben wir die Zahlung mit dem Zusatz "Ohne Anerkennung bis auf Widerspruch" geleistet.

Macht das evtl. einen Unterschied bezüglich Schuldanerkennung?

Interessieren würde mich noch, ob dieses Thema häufiger im krankenkassenforum angesprochen wurde. Vielen Dank und..

...Gruß Jocka
Hallo,
da bin ich zu wenig juristisch bewandert, um dazu etwas sagen zu können - die Formulierung kenne ich so nicht - umgekehrt, also wenn die Kasse eine Leistung bewilligt kenne ich die Formulierung "Bewilligt ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs für künftige Fälle" im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Was deine zweite Frage betrifft - nein, eher selten.
Gruss
Czauderna

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