Nachforderung Zusatzbeitrag jetzt erhalten für 2011 bis 2012

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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AlterMerckser
Beiträge: 1
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Nachforderung Zusatzbeitrag jetzt erhalten für 2011 bis 2012

Beitrag von AlterMerckser » 31.05.2013, 17:39

Hallo Zusammen,

Meine Krankenkasse hat mir für die Zeit vom 01.02.2011 bis 30.06.2012 letzte Woche eine Nachforderung für den Zusatzbeitrag gestellt. Irgendwie hatte die Kasse (BKK) "vergessen", dass ich diesen Beitrag zu zahlen habe obwohl ich fast die ganze Zeit normal gearbeit habe und folglich ganz normal meine Krankenkassenbeiträge abgeführt wurden. Es beläuft sich zwar nur um einen Betrag von 136,00EUR aber meine Frage ist:

Muss ich das bezahlen oder ist das ist das vielleicht gar schon verjährt?

Vielen Dank!
Yvonne

Poet
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Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 31.05.2013, 17:48

@Yvonne: Das wäre zwar etwas spät aber Du musst ihn zahlen. Deine Kasse ist vom Gesetzgeber beauflagt worden diese Beiträge einzutreiben mit wenig Verhandlungsspielraum. Ausnahme: Du warst arbeitslos in dem Zeitraum und Deine Kasse hat von ihrem Recht der Beitragsbefreiung bestimmter Personengruppen Gebrauch gemacht.

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 31.05.2013, 17:55

Hallo,
Die Verjährung tritt 4 Jahre nach Entstehung ein, demzufolge musst du
leidet zahlen.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 31.05.2013, 18:16

Hallo Yvonne,

wenn Du jetzt erstmalig zur Zahlung des Zusatzbeitrages aufgefordert worden bist, würde ich ein Sonderkündigungsrecht vermuten (= KK-Wechsel und gleichzeitige Vermeidung des ZB).

Dieses gilt bis zur Fälligkeit des ZB.

Solltest Du allerdings eine Erinnerung bekommen haben oder einen Wechsel eh ausschließen, ist der Gedankengang hinfällig.

Gruß
roemer70

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