Die KK schreibt in der Satzung, sie "zahlt ihren Mitgliedern für das Kalenderjahr 2014 eine einkommensunabhängige Prämie". "Die Prämie wird in voller Höhe gezahlt, wenn innerhalb des gesamten Kalenderjahres 2014 eine ungekündigte Mitgliedschaft besteht und zum Auszahlungszeitpunkt laufend und ungekündigt besteht." Auszahlungszeitpunkt ist spätestens der 31. März 2015.
Der Versicherte kündigt seine Mitgliedschaft [EDIT: KVdS] nicht, sondern wird kurzfristig irgendwann im ersten Quartal 2015 versicherungsfrei durch Beihilfeanspruch. Wenn Auszahlungszeitpunkt vor Beginn der Versicherungsfreiheit ist alles klar und in Ordnung.
Was passiert aber bei rückwirkendem Wechsel in die PKV mit Datum vor dem Auszahlungszeitpunkt, hat der Versicherte Anspruch auf die Prämie, da ungekündigt, oder nicht, da zum Auszahlungszeitpunkt nun nicht mehr laufend und die bereits ausgezahlte Prämie ist zurückzuerstatten?
Danke Euch!
