Prämienzahlung nach zwischenzeitlicher Kündigung?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Forlix
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Prämienzahlung nach zwischenzeitlicher Kündigung?

Beitrag von Forlix » 13.09.2013, 13:03

Angenommen die GKV A zahlt im März 2014 eine Prämie für die Mitgliedszeiten in 2013 aus und der Versicherte wechselt im Herbst 2013 zur GKV B (ebenfalls eine Kasse mit Prämienausschüttung).
Dann hat er ja 3/4 von 2013 in GKV A verbracht und ihm stünde da auch anteilig die Prämie zu, aber bekommt er sie denn auch ausgezahlt im März, obwohl er dann nicht mehr Mitglied dort ist?

Im Gesetz konnte ich dazu nichts spezifisches finden, demnach stünde dem Versicherten wohl die Prämie noch zu, bleibt nur die Frage wie es praktisch gehandhabt wird - stellen sich die KK stur, zahlen sie erst mal nichts in der Hoffnung man hat's vergessen, oder bekommt der ehemalig Versicherte tatsächlich nochmal eine Überweisung ohne nachzuhaken?

Oder ist im Gesetz irgendwo doch geregelt, dass nach der Kündigung jeglicher Prämienanspruch verfällt, und demnach der optimale Wechselzeitpunkt in diesem Fall bei Anfang April 2014 liegt?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.09.2013, 13:44

Hallo,
hast du schon mal die Satzung dazu gelesen oder gibt es eine offizielle Mitteilung der Kasse zur Prämienauszahlung wo vielleicht steht dass die Prämie nur bei bestehenden Mitgliedschaften gezahlt wird. ?
Was sagt denn die Kasse dazu.
Ich glaube auch, dass im SGB selbst dazu nicht zu finden sein wird.
Gruss
Czauderna

Forlix
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Beitrag von Forlix » 13.09.2013, 14:07

Dachte nicht das hier die Kassen frei entscheiden können, aber gut dann muss ich wohl nachfragen. In der Satzung steht nichts ausschließendes dazu. Es finden sich nur Textpassagen wie "zahlt ihren Mitgliedern", was wohl darauf hindeutet dass man nach einer Kündigung leer ausgeht...

Poet
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Beitrag von Poet » 13.09.2013, 20:59

@Forlix: Das mit der Mitgliedschaft steht auch im SGB V §242

(2) Soweit die Zuweisungen aus dem Fonds den Finanzbedarf einer Krankenkasse übersteigen, kann sie in ihrer Satzung bestimmen, dass Prämien an ihre Mitglieder ausgezahlt werden.

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 13.09.2013, 21:02

Hallo Forlix,
ich kenne es auch so, dass Prämienzahlungen meistens an eine zum Auszahlungszeitpunkt bestehende Mitgliedschaft geknüpft sind. Eine entsprechende Formulierung findet sich in der Satzung.
Beste Grüße
Herby

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