vlac hat geschrieben:
Der offene Betrag dürfte nun nicht so gigantisch sein. Ob man sich das oben Beschriebene antun möchte, oder lieber Geld für Anwälte und Gerichte ausgibt, ist natürlich jedem selbst überlassen. Wer diese Form von lustig aber nicht mag, sollte lieber zahlen, oder, wenn das nicht geht, eine Ratenvereinbarung treffen.
Hallo,
ob er aus moralischer Sicht, und aus Solidarität zahlen sollte,
mmhhh, das lassen wir mal weg.
so wie Wuestenstromfan, es geschildert hat, sehe ich keine rechtliche Grundlage den Betrag, erfolgreich einzufodern.
Forderung aus 2010, warum wurde nicht 2011 / 2012 schon der Betrag eingefordert, selbst in 2014 wurde wohl noch ein Nickerchen gehalten, naja, der Forderungseinzug wurde verbaselt
um diesen Betrag aus 2010, aber in 2015 erfolgreich einzufordern, wäre ein Einschreibenachweis,aus Verjährungsgründen, schon sehr hilfreich.
wie heißt es so schön :
"Die Darlegungs- und Beweislast für den tatsächlichen Zugang einer Willenserklärung obliegt dabei demjenigen, der sich auf deren Inhalt beruft und daraus Rechte herleiten will.
"
um Spielmöglichkeiten, wie Kontopfändung etc. schon im Keim zu ersticken, sollte Wuestenstromfan aktiv werden,und das schnell, um die Forderung aus der Welt zuschaffen.
Gruß Bully