Von Fall zu Fall oder der Fall Securvita BKK

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

amerin

Beitrag von amerin » 09.11.2011, 15:59

Und komplett:
juris.de/jportal/portal/t/1m4o/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA111103519&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
2. B 1 A 1/11 R
LSG Hamburg - L 1 KR 38/08 KL

Der Senat hat das LSG-Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die klagende BKK hat keinen Anspruch auf Genehmigung ihrer Satzungsänderung "Selbstbehalt", da sie nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Sie erstreckt nämlich den Selbstbehalt nicht nur auf Leistungen an die teilnehmenden Mitglieder, sondern gesetzeswidrig auch auf Leistungen an "ihre nach § 10 SGB V mitversicherten Angehörigen". Zudem sieht sie gleichheitswidrig einen Selbstbehalttarif von 200 Euro jährlich lediglich für freiwillige Mitglieder vor, die den Mindestbeitrag bezahlen, nicht aber für vergleichbare Pflichtversicherte. Schließlich missachtet sie teilweise die gesetzliche Höchstgrenze für Prämien von bis zu 20 v.H. der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge. So beträgt die Prämie nach dem Wortlaut der geänderten Satzung 400 Euro für die Mitglieder, "die einen Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bezahlen". Wer aber z.B. freiwillig mit beitragspflichtigen Einnahmen von monatlich 853 Euro ohne Krg-Anspruch versichert ist, zahlt 1525,20 Euro pro Jahr (14,9% Beitrag). 20 vH von diesem Betrag sind 305,04 Euro, die in der Satzung bestimmte Erstattung liegt über dieser Grenze. Eine geltungserhaltende Reduktion der Satzungsbestimmung widerspräche dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit und begründete eine willkürliche Ungleichbehandlung derjenigen Mitglieder, bei denen die Kappungsgrenze eingreift, mit jenen, bei denen das nicht der Fall ist. Bei dieser Rechtslage erübrigt sich eine Zurückverweisung an das LSG, um abklären zu lassen, dass die Satzung keine dauerhafte Binnenfinanzierung des Wahltarifs "Selbstbehalt" erwarten lässt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.01.2012, 18:57

Seit knapp einem Jahr kämpft das BVA dafür, dass Thomas Martens und Ellis Huber ihrer Ämter enthoben werden. Mit sogenannten Verpflichtungsbescheiden hat die Behörde den Verwaltungsrat der Securvita BKK mehrfach dazu aufgefordert. Beim Verpflichtungsbescheid zu Martens' Amtsenthebung ordnete das BVA sogar den sofortigen Vollzug an. Doch die Kasse wehrt sich vehement. Sie erhob vorm Landessozialgericht (LSG) Hamburg Klage. Ende November 2011 entschied das Gericht, dass es keinen Grund gebe, Thomas Martens sofort seines Amtes zu entheben. "Das Gericht hat allerdings keine Entscheidung getroffen, ob die vom BVA geforderte Amtsenthebung rechtmäßig ist", sagt BVA-Sprecher Tobias Schmidt. "Hier bleibt das Hauptsacheverfahren abzuwarten." Das dürfte in den kommenden Monaten beginnen.

Die Staatanwaltschaft hat ihre Ermittlungen inzwischen von vier auf sechs Personen erweitert. Zum einen handelt es sich um Birgit R., ehemaliger Vorstand der Krankenkasse, zum anderen um Jan B., der seit Ende Januar 2010 Vorstand ist.
Das BVA wollte im September 2011 B. seines Amtes entheben - wegen nicht vorhandener Qualifikation. Da er keinen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss vorweisen könne, dürfe er die Geschäfte der gesetzlichen Krankenkasse nicht führen. Quasi ein Pilot ohne Führerschein. Im Amt ist B. nach wie vor. Nach Angaben des BVA hat er die erforderliche Ausbildung nachgeholt. Und so wird auch B. weiter jeden Tag in sein Büro fahren. Zumindest bis auf Weiteres.
Und was wurde aus ...? Das Abendblatt legt regelmäßig Geschichten auf Wiedervorlage und hakt nach. Alles Themen, die groß angekündigt oder über die groß berichtet wurde. Spätestens nach einem Jahr sehen wir noch einmal nach.
Hamburger Abendblatt online v. 19.01.2012 Artikel: Jetzt sechs Beschuldigte im Securvita-Skandal v.19.01.2012, 05:36 Uhr Franziska
Coesfeld .

Da entwickelt sich langsam zu einer Never Ending Story. Ist aber relativ schwer zu beurteilen ob das was hier an Behauptungen aufgestellt ist / wird, auch so zutrifft.

Gruss.

Jochen

CiceroOWL
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Ende der Never Endig tory

Beitrag von CiceroOWL » 15.06.2012, 23:11

S
ecurvita benennt Huber-Nachfolger

HAMBURG (cw). Die Securvita hat einen neuen Vorstandsvorsitzenden: Nur einen Monat, nachdem sich die naturheilkundlich orientierte Hamburger Krankenkasse von Dr. Ellis Huber getrennt hat, übernimmt jetzt Götz Hachtmann die Geschäftsleitung.

Hachtmann habe bereits als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats Verantwortung für die Securvita Krankenkasse getragen, so eine Mitteilung des Hauses.

Mitte Mai hatte sich die Kasse von Dr. Ellis Huber getrennt, der die Kasse zunächst bis 2005 sowie von September 2010 bis dato leitete.

Als Gründe für die Trennung heißt es, das Vertrauensverhältnis zwischen dem einstigen
gkv-netzwerk.de/CMS/SECURVITA_Goetz_Hachtmann_zum_Vorstand_berufen-d11dc2a0-dd0d-41ad-8949-1ae695b0ee37_Meldung.html

Damit hat sich wohl die Geschichte erledigt oder auch noch nicht.

aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/815548/securvita-benennt-huber-nachfolger.html
Der Verwaltungsrat dankt ihm für seine Bereitschaft, das Amt des Vorstands zu übernehmen und seine Fähigkeiten einzubringen, damit die Grundzüge der SECURVITA Krankenkasse, ihre gesundheitspolitischen Ziele und ihre herausgehobene Stellung gestärkt und weiterentwickelt werden können. Herr Hachtmann leitet die Kasse in Zusammenarbeit mit Herrn Jan Behrens im zweiköpfigen Vorstand.

Quelle: SECURVITA Krankenkasse

CiceroOWL
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Securvita Runde 9

Beitrag von CiceroOWL » 02.12.2012, 03:14

bundesversicherungsamt.de/cln_339/nn_1046648/DE/Presse/Archiv__Standardartikel/12-11-30__PE.html

abendblatt.de/hamburg/article111691284/Securvita-Gruender-Thomas-Martens-siegt-vor-Gericht.html

Securvita-Gründer Thomas Martens siegt vor Gericht
Im Skandal um Millionengeschäfte stoppt eine Hamburger Richterin trotz Bedenken die Absetzung von Thomas Martens. Bundesamt will Revision.

In einem Punkt unterlag Martens aber dennoch, und zwar im Fall eines geplanten Gesundheitszentrums in den Räumen der Securvita am Lübeckertordamm in St. Georg. Der Geschäftszweck der dafür gegründeten GmbH sei rechtswidrig, die Gesellschaft muss, wie vom BVA gefordert, liquidiert werden.
Stellt sichjetzt die Frage wie weit geht denn das Ganze?

CiceroOWL
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es geht denn wohl noch eine runde weiter...

Beitrag von CiceroOWL » 04.12.2012, 23:26

krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1354656274&news=320503918 :?

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