Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Horst 58
Beiträge: 13
Registriert: 25.01.2011, 14:14

Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Beitrag von Horst 58 » 26.01.2023, 10:14

Ist es richtig, dass man als freiwillig gesetzlich Versicherter Beiträge vorauszahlen kann, die im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden können?

Falls ja: Würden nicht verbrauchte Beiträge im Todesfall den Erben erstattet?

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Vorauszahlung von freiwillig gesetzlichen Beiträgen

Beitrag von Czauderna » 26.01.2023, 12:28

Hallpo,
ja, das ist möglich, sollte aber verbindlich mit der betreffenden Krankenkasse ebenfalls im voraus abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna

Antworten