Zusatzbeitrag Forderung und Vollstreckung - dringend

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Wechsel
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Zusatzbeitrag Forderung und Vollstreckung - dringend

Beitrag von Wechsel » 03.12.2012, 19:28

Hallo,

die Krankenkasse hat mir ein Schreiben geschickt, in dem sie mich auffordert einen Betrag von ca. 60,00 Euro zu zahlen. Darin enthalten ist ein Verspätungszuschlag von 24,00 Euro, da in den letzen 6 Monaten mehrere
Zusatzbeiträge (monatlich je 8,00 Euro) nicht gezahlt wurden.
Darf der Verspätungszuschlag so hoch sein, oder muss der gesetzlich gemindert werden, wenn ich einen Antrag dahingehend stelle?
Ausserdem kann dieser Verspätungszuschlag mehrfach erhoben werden,
ist das rechtmässig, oder kann man da Widerspruch einlegen.

Ausserdem hat die Kasse auch die Bezahlung eines Betrages von ca. 160,00 Euro erhoben, die sich auch aus diversen nicht-gezahlten monatlichen Zusatzbeiträgen und Gebühren seit der Einführung des Zusatzbeitrages
im Februar 2010 ergeben haben. Ausserdem schrieb sie mir, dass dieser ca.
160,00 Euro Betrag im Vollstreckungsverfahren ist.
Den Gesamtbetrag dieser beiden Forderungen kann ich bis zu einer bestimmten nahen Frist begleichen, sonst kommt es zu einem Vollstreckungsverfahren. Dann entstehen weitere Kosten.

Inwiefern ist das Job-Center verpflichtet diese Beträge zu übernehmen, da es "eine unbillige Härte" darstellt, wenn ich die übernehmen sollte, als Alg2 Bezieher?

Ausserdem habe ich gelesen, dass die Krankenkasse im Frühjahr dieses Jahres ein Schreiben an mich hätte schicken müssen, bezüglich Information zu diesem Zusatzbeitrag, ansonsten sind diese Beiträge für einen bestimmten Zeitraum nicht zu zahlen. Kann mir das bitte jdm. näher erläutern?

Gibt es Möglichkeiten, diese Beträge nicht zu zahlen?
Bzw. gibt es Möglichkeiten, die Beträge in Raten zu zahlen, auch wenn sie schon im Vollstreckungsverfahren sind?

Und ist es richtig, dass wenn es eine der Kassen ist, die den Zusatzbeitrag erhoben hat, sie dann auch gesetzlich verpflichtet ist, den einzufordern?
Ich hatte schon versucht, mit Sachbearbeitern zu reden, mir diese Beträge zu erlassen und bekam die Antwort, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet wären, diese einzufordern: stimmt das, bzw. ist das eine
MUSS - oder eine KANN- Leistung?

bin für jeden Hinweis dankbar, Danke

amerin

Beitrag von amerin » 03.12.2012, 20:29

:roll:

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