Zuzahlungen

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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peto
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Zuzahlungen

Beitrag von peto » 04.12.2018, 00:40

Hallo, ich bin seit Heute angemeldet und hoffe mal, dass ich das richtige Forum gewählt habe .

Nun zu meiner Frage/ Problem :

Ich bin seit dem 30.11. Zuzahlungsbefreit, habe aber noch offene Forderungen bzgl. Verbandsmaterial bei einem Sanitätshaus,dass die Sachen liefert.
Es sind ca. 300 €.
Zum Verständnis , diese Zuzahlungen sind angefallen bevor ich die Befreiung von meiner Krankenkasse hatte.
Logisch, meine Schuld, hätte ich mich eher um die Befreiung gekümmert,ist aber nun mal so.

Nach Rücksprache mit meiner KK, meinte die sehr nette Sachbearbeiterin,dass sie seiht,dass ich mit meinem Einkommen diese Summe nicht zahlen kann und sagte ich sollte eine Abtretungserklärung stellen,damit das Sanitätshaus direkt mit der KK abrechnen kann.
Ich verstehe nicht,wie ich eine solche Erklärung stellen kann,muss das nicht das Sanitätshaus in Absprache mit der KK machen ?
Muss ich denn die Zuzahlungen, die vor dem 30.11. angefallen sind bezahlen,obwohl meine Belastungsgrenze mit den bisher von mir geleisteten Zuzahlungen erreicht ist,bezahlen, oder müsste das die KK übernehmen.

Lieben Dank im voraus für eure Antworten

GerneKrankenVersichert
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Re: Zuzahlungen

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.12.2018, 07:37

Das Sanitätshaus kann die Zuzahlungen nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung direkt mit der Kasse abrechnen. Im Normalfall kümmert sich dann die Kasse um den Zuzahlungseinzug,was bei dir ja dann entfällt. Dazu braucht es keine Abtretungserklärung. Rechtsgrundlage ist der § 43c SGB V.

peto
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Re: Zuzahlungen

Beitrag von peto » 04.12.2018, 11:15

Danke für deine schnelle Antwort, die KK würde ja direkt abrechnen,aber das Sanitätshaus schickt mir die Rechnungen und Mahnungen,auch mein Hinweis sich doch direkt an die Kasse zu wenden,wurde bisher ignoriert.

vlac
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Re: Zuzahlungen

Beitrag von vlac » 04.12.2018, 19:08

Hallo,

zunächst einmal muss man bei Sanitätshäusern zwischen den gesetzlichen Zuzahlungen und den sogenannten "wirtschaftlichen Aufzahlungen" unterscheiden.

Eine Zuzahlung ist das Bekannte: Für bestimmte Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen werden Zuzahlungen von 10 Prozent, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro fällig. Diese Zuzahlungen werden grundsätzlich der Krankenkasse geschuldet, auch wenn sie von Apotheke, Phhysiotherapeut oder Sanitätshaus abgerechnet werden. Hat der Patient die Zuzahlung nicht gezahlt, ist die Krankenkasse für den Einzug der Forderung zuständig.Das ist, allgemein gesprochen, wichtig, weil es immer wieder Leistungserbringer gibt, die Inkassounternehmen einschalten, die extremste Gebühren verlangen. Dies ist unzulässig.

Daneben verlangen viele Sanitätshäuser aber auch "wirtschaftliche Aufzahlungen": Dabei handelt es sich um die Differenz, zwischen dem Preis, den das Sanitätshaus berechnet, und dem Preis, den die Krankenkasse erstattet. Diese Aufzahlungen werden von der Zuzahlungsbefreiung nicht erfasst, und sind vom Patienten vollständig selbst zu tragen. Diese Aufzahlungen werden auch nicht der Krankenkasse, sondern dem Sanitätshaus direkt geschuldet.

Und damit stellt sich nun die Frage, was hier genau in welchen Bereich gehört.

Deshalb wäre es sinnvoll, wenn Du einmal aufschlüsseln würdest, was Zuzahlung, was Aufzahlung, was möglicherweise vollständig in Rechnung gestellte Kosten sind, und wie hoch die jährliche Belasztungsgrenze in diesem Jahr war.

broemmel
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Re: Zuzahlungen

Beitrag von broemmel » 04.12.2018, 19:45

Es bestehen also Schulden beim Sanitätshaus.

Jetzt mal unabhängig von der Befreiung. Anstatt sich mit dem Gläubiger auseinanderzusetzen soll jetzt die Krankenkasse die versäumte Zahlung richten.

Wie Vlac schon ausgeführt hat, weiß die Krankenkasse nicht, wie sich die 300 € zusammensetzen.

Vielleicht wäre es einfacher, wenn der Befreiungsausweis einfach mal dem Sanitätshaus vorgelegt wird. Die Sanitätshäuser wissen wie sie zu ihrem Geld kommen.

peto
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Re: Zuzahlungen

Beitrag von peto » 04.12.2018, 20:19

Danke für eure Antworten,

Dem Sanitätshaus liegt eine Kopie des Befreiungsausweises vor.
Es handelt sich hier ausschließlich um die gesetzlichen Zuzahlungen,keine Aufzahlungen, nur die 5 bzw. 10 €.
Der Krankenkasse liegt eine detaillierte Auflistung vor,wie sich die Summe zusammensetzt,mit Datum ,wann bezahlt,welche Posten noch offen sind.

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