Gruppenversicherungsvertrag nach Kündigung des Arbeitgebers

Erfahrungen mit privaten Krankenzusatzversicherungstarifen

Moderator: Czauderna

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Marc
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Gruppenversicherungsvertrag nach Kündigung des Arbeitgebers

Beitrag von Marc » 28.08.2021, 15:06

Hallo,

gibt es rechtliche Regelungen zu privaten Zusatzversicherungen, welche im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages des Arbeitgebers abgeschlossen werden, wenn man seinen Arbeitsplatz wegen einer Kündigung verloren hat?

Durch die Kündigung fliegt man wohl automatisch aus der Gruppenversicherung. Muss die Versicherung einen dann im Rahmen eines Einzelvertrages (auch ohne Gesundheitsprüfung) weiter versichern? Wie werden dann die Beiträge errechnet. Die sind ja immer vom Eintrittsalter abhängig. Zählt dann noch das ursprüngliche Eintrittsalter von der Gruppenversicherung oder das jetzige Alter? Dann würde es vermutlich sehr teuer werden.
Womöglich wird auch ein extrem ungünstiges Angebot unterbreitet um einen aus der Versicherung zu drängen?

Wie verhält es sich mit Zusagen der Versicherung für einen Klinikaufenthalt, welche vor dem Kündigungsdatum gemacht wurden aber der Klinikaufenthalt erst Monate danach beginnt (z.B. wegen Wartezeiten).

GS
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Re: Gruppenversicherungsvertrag nach Kündigung des Arbeitgebers

Beitrag von GS » 29.08.2021, 10:17

Hallo Marc,
gibt es rechtliche Regelungen zu privaten Zusatzversicherungen, welche im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages des Arbeitgebers abgeschlossen werden, wenn man seinen Arbeitsplatz wegen einer Kündigung verloren hat?
Ja, das ist geregelt (s. u.)
Durch die Kündigung fliegt man wohl automatisch aus der Gruppenversicherung.
Grundsätzlich ja.
Muss die Versicherung einen dann im Rahmen eines Einzelvertrages (auch ohne Gesundheitsprüfung) weiter versichern?
Ohne Einschränkung ja.
Wie werden dann die Beiträge errechnet. Die sind ja immer vom Eintrittsalter abhängig. Zählt dann noch das ursprüngliche Eintrittsalter von der Gruppenversicherung oder das jetzige Alter? Dann würde es vermutlich sehr teuer werden.
Durch Wegfall des Gruppenversicherungsrabatts wird der Beitrag überschaubar höher. Ansonsten bleibt es wie bisher.
Womöglich wird auch ein extrem ungünstiges Angebot unterbreitet um einen aus der Versicherung zu drängen?
Nun sind wir im Bereich der Verschwörungstheorie angelangt. Zu jedem Gruppentarif ist auch ein Einzeltarif zumindest hinterlegt, der kalkuliert ist wie der Gruppentarif, nur eben ohne den überschaubaren Gruppenrabatt..
Wie verhält es sich mit Zusagen der Versicherung für einen Klinikaufenthalt, welche vor dem Kündigungsdatum gemacht wurden aber der Klinikaufenthalt erst Monate danach beginnt (z.B. wegen Wartezeiten).
Das gilt fast ohne Wenn und Aber: Nämlich wenn Du den angebotenen Einzeltarif mit identischem Leistungsumfang, auf den Du Anspruch hast, auch übernimmst.

Mal andersherum herangegangen:
Gäbe es diese Sicherheit nicht, wäre die Gruppen- statt Einzelversicherung aus Kundensicht ein viel zu heißes Eisen, als dass man es anfassen sollte. Siehe hier - oder auch für den Fall, dass man selbst den Arbeitgeber wechseln wollte und könnte, aber gesundheitlich gerade oder dauerhaft der Lack ab ist.

Gruß
von GS

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