Obliegt die priv. Krankentagegeld-Zusatzversg. dem SGB?

Erfahrungen mit privaten Krankenzusatzversicherungstarifen

Moderator: Czauderna

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Herr Rossi
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Obliegt die priv. Krankentagegeld-Zusatzversg. dem SGB?

Beitrag von Herr Rossi » 10.05.2014, 20:36

ich hoffe, von euch kennt sich irgendjemand damit aus, weil ich habe da langsam einen Knoten im Hirn!!! :roll:

Es geht um folgendes:
Eine Person schließt zusätzlich zur GKV eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeldleistungen ab. Irgendwann Jahre später tritt der Leistungsfall ein und die PKV zahlt nach Prüfung ihrer Leistungspflicht den vereinbarten Beitrag laut Tarifbestimmungen. Monate später stellt die GKV die Krankengeldleistungen ein, er geht in Widerspruch, muss abr für die Zeit bis dieser beschieden ist, Leistungen vom Amt in Anspruch nehmen.

Nun steht im Antrag u.a., ob er Entgeltersatzleistungen nach dem SGB beziehen würde (Krankengeld, Rente...). Jetzt fragt er sich, ob seine PKV-Leistungen hierzu gehören oder nicht????

In den Versicherungsbestimmungen steht rein gar nichts vom SGB, hier wird nur mitgeteilt, dass die Versg. den Mateltarifen und den VAG unterliegt! Wie findet man nun heraus, was Sache ist und ist die PKV dem Zivilrecht untergeordnet?

Weiß hier jemand Rat, kann einen Tipp geben oder weiß vielleicht sogar, wo dies gesetzlich verankert ist???? Danke schön!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.05.2014, 12:59

Alle privaten Zusatzversicherungen sind nicht dem SGB zugeordnet.

Unabhängig davon müssen diese Leistungen beim Antrag auf ALG 2 gemeldet werden. Raus kommen die auf jeden Fall, man muss ja seine Kontoauszüge vorlegen und dann können Strafen verhängt werden.

Im übrigen handelt es sich doch hier um die gleiche Person aus dem anderen Bereich, oder?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 12.05.2014, 14:46

Zusatzversicherungen bei einer privaten Krankenversicherung unterliegen dem Zivilrecht.

BGB, HGB, VVG, ggf. VAG, und den Musterbedingungen bzw. Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Das ist aber, wie broemmel schon sagte, völlig irrelevant bei einem Antrag auf Sozialleistungen (SGB II oder SGB XII). Bei dem sind alle laufenden Einkünfte anzugeben.

Relevant könnte aber der Bezug für Sozialleistungen auf die Krankengeldversicherung sein. Man sollte den PKV-Versicherer schon informieren, dass die GKV die Leistung eingestellt hat und warum, das man Sozialleistung beantragt hat (wenn ja welche). Sonst wird dort demnächst die nächste Baustelle aufgemacht! Die Pflichten stehen im Tarif und vor allem in § 9 MB/KT!

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