Wuerttembergische Versicherung AKU

Erfahrungen mit privaten Krankenzusatzversicherungstarifen

Moderator: Czauderna

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tim_21
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Wuerttembergische Versicherung AKU

Beitrag von tim_21 » 21.05.2013, 20:56

Hallo zusammen,

ich plane eine private ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip im Tarif AKU der Wuerttembergischen Versicherung abzuschliessen.

Was habt ihr fuer Erfahrungen damit?

Der Tarif hat fuer mich keine Wartezeiten - koennte es Probleme geben wenn Vorerkrankungen bestehen?

Ausserdem wuerde es mich sehr interessieren wie es sich bei einer solchen Versicherung bei einer Privatsprechstunde/Ambulanz in einem Krankenhaus verhaelt. Eine 100% Erstattung erfolgt nur, wenn die GKV vorleistet, und dafuer muss der Arzt eine Kassenzulassung haben. Ist das in der Regel wohl der Fall bei einem Chefarzt der eine solche Sprechstunde anbietet?

Ich freue mich auf den Austausch mit euch!!

röschen
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Beitrag von röschen » 21.05.2013, 22:57

Eine 100% Erstattung erfolgt nur, wenn die GKV vorleistet, und dafuer muss der Arzt eine Kassenzulassung haben.
Eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Die bekommen nach meinen Erfahrungen die meisten Chefärzte nur für Beratungen aufgrund von Überweisungen spezieller Fachärzte, auf Überweisung von Hausärzten dürfen sie fast nie abrechnen.
Zuletzt geändert von röschen am 22.05.2013, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 21.05.2013, 23:50

Die Frage ob ein Vertrag mit oder ohne Wartezeiten zustande kommt, steht in keiner beziehung zum Umgang mit Vorerkrankungen!

Vorerkrankungen sind Bestandteil der Annahmeentscheidung. Entweder wird der Vertrag mit Zuschlag oder mit Ausschluss angenommen!

Handelt es sich um Gruppenverträge (wegen ohne Wartezeiten) könnten die Vorerkrankungen auch pauschal ausgeschlossen sein. Näheres regelt der Gruppenvertrag!

Chefärzte behandeln keine Kassenpatienten ambulant und bieten auch keine Sprechstunde an! An genau der Stelle scheitert das Kostenerstattungsprinzip wenn die Leistung der Versicherung von der Vorleistung der GKV abhängig gemacht wird.
Auszug MBKK Teil III
Wird Kostenerstattung nicht gewählt oder werden bestehende Ansprüche gegenüber der GKV nicht geltend gemacht oder erbringt die GKV nur deshalb keine Leistung, weil ein Arzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde, ist der Erstattungsbetrag auf 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen begrenzt.
Zwei Hinweis: andere Mütter haben auch hübsche Töchter! Definieren Sie, was Sie wann und wie in Anspruch nehmen wollen und was bezahlt werden soll. Dann kann ein Versicherungsmakler oder -berater den passenden Tarif heraussuchen. Hat er die notwendige Qualifikation, dann wird er Ihnen auch erklären können, wie das Produkt in welchem Fall funktioniert! Die, mit der entsprechenden Quaifikation, kann ich auf Nachfrage nachweisen!

Ihr aktuelles Vorgehen bei einem Produkt mit einem solchen Monatsbeitrag erscheint mir eher wie Geldvernichtung! Eine seriöse und fundierte Beratung hat scheinbar nicht stattgefunden!

tim_21
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Beitrag von tim_21 » 22.05.2013, 12:27

Können Sie denn einen entsprechenden Versicherungsberater empfehlen?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 22.05.2013, 17:51

tim_21 hat geschrieben:Können Sie denn einen entsprechenden Versicherungsberater empfehlen?
Ich kann auch einen Versaicherungsbertaer empfehlehn, allerdings gibt es davon nicht sehr viele - exakt drei die sich mit dem KV wirklich auskennen. Da wird es mit "in der Nähe" schwieriger!

Man müsste mich aber eben anfragen - persönlich und nicht öffentlich!

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