Hallo,
wer während ALG1 erkrankt, bekommt ja Krankengeld in Höhe des ALG1.
Wo ist geregelt, wie sich die Höhe der RV-Beiträge aus dem Krankengeld berechnet ?
Was könnte falsch sein, wenn die RV-Beiträge der GKV niedriger sind, als diejenigen der Arbeitsagentur ?
Viele Grüsse
KrG während ALG1
Moderator: Czauderna
Re: KrG während ALG1
grussGKVfan hat geschrieben: ↑14.06.2022, 12:33Hallo,
wer während ALG1 erkrankt, bekommt ja Krankengeld in Höhe des ALG1.
Das ist korrekt so
Wo ist geregelt, wie sich die Höhe der RV-Beiträge aus dem Krankengeld berechnet ?
Bei ALG-1 Bezug wird da beim Krankengeld nichts extra berechnet, weil die Auszahlungshöhe des Krankengeldes identisch ist mit der ALG-2 Auszahlung
Grundsätzlich wird die Rentenversicherung nach dem Bruttokrankengeld (70 % Bemessungsentgelt) berechnet. wenn du dir den Bewilligungsbescheid vom ALG-1 zur Hand nimmst, da sollte es stehen.
Was könnte falsch sein, wenn die RV-Beiträge der GKV niedriger sind, als diejenigen der Arbeitsagentur ?
verstehe ich nicht, wie oder was genau meinst du damit ?
Viele Grüsse
Czauderna
Re: KrG während ALG1
Bei dem mir vorliegenden Fall hat das Arbeitsamt meiner Meinung nach einen höheren RV-Beitrag abgeführt, als es die GKV macht.
Die im ALG1-Bescheid ausgeweisene Sozialversicherungspauschale i.H.v. 20% des Bemessungsentgeltes ist um ca. 7% höher, als die
von der GKV im KrG-Bescheid angebene Summe für RV + ALV + PV.
Re: KrG während ALG1
Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑14.06.2022, 16:15
Bei dem mir vorliegenden Fall hat das Arbeitsamt meiner Meinung nach einen höheren RV-Beitrag abgeführt, als es die GKV macht.
Die im ALG1-Bescheid ausgeweisene Sozialversicherungspauschale i.H.v. 20% des Bemessungsentgeltes ist um ca. 7% höher, als die
von der GKV im KrG-Bescheid angebene Summe für RV + ALV + PV.
das wird sicher daran liegen, dass vom Arbeitsamt eine Pauschale zur Sozialversicherung angesetzt wird, die nicht nur die Rentenversicherung umfassen muss - sonst würde es ja Rentenversicherungspauschale heissen - genauer kann es dir sicher die Kasse, aber auch das Arbeitsamt sagen.
Gruss
Czauderna
Re: KrG während ALG1
Liegt es möglicherweise daran, dass bei der Sozialversicherungspauschale der DRV GKV-Beiträge dabei sind, wohingegen beim KrG diese voll von derCzauderna hat geschrieben: ↑14.06.2022, 18:42Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑14.06.2022, 16:15
Bei dem mir vorliegenden Fall hat das Arbeitsamt meiner Meinung nach einen höheren RV-Beitrag abgeführt, als es die GKV macht.
Die im ALG1-Bescheid ausgeweisene Sozialversicherungspauschale i.H.v. 20% des Bemessungsentgeltes ist um ca. 7% höher, als die
von der GKV im KrG-Bescheid angebene Summe für RV + ALV + PV.
das wird sicher daran liegen, dass vom Arbeitsamt eine Pauschale zur Sozialversicherung angesetzt wird, die nicht nur die Rentenversicherung umfassen muss - sonst würde es ja Rentenversicherungspauschale heissen - genauer kann es dir sicher die Kasse, aber auch das Arbeitsamt sagen.
Gruss
Czauderna
GKV getragen werden ?
Re: KrG während ALG1
Hallo,
ja, das ist durchaus möglich, denn bei Krankengeldbezug besteht grundsätzlich Beitragsfreiheit.
Gruss
Czauderna
ja, das ist durchaus möglich, denn bei Krankengeldbezug besteht grundsätzlich Beitragsfreiheit.
Gruss
Czauderna