Diese Auffassung scheinen nicht nur der Bundesratspräsident Volker Bouffier | CDU
sowie die ihn bei der Erledigung seiner Aufgaben beratenden und unterstützenden
Vizepräsidenten Stephan Weil | SPD und Stanislaw Tillich | CDU zu vertreten.
Es dürfte sich gleichzeitig um die Auffassung der Länder handeln, im Bundesrats-
Präsidium vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, den Niedersächsischen
Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, alle unter-
stützt durch den Ständigen Beirat der Länder-Bevollmächtigten.
Was demnach für die Länder gilt, ist auf Bundesebene nicht anders. Hier die Haltung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Auch vom Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales wissen wir, dass er aufgrund
eines vom Plenum bereits in erster Lesung abgenickten interfraktionellen Vorschlages
nicht beteiligt war.
Da sich der Gesundheitsausschuss ebenfalls nicht mit dem Krankengeld befasste, ist das
sozial-rechtliche Vakuum durchgehend („lückenlos“).
Offenbar ist das Krankengeld also auch keine Gesundheitsleistung?
Mit diesen sozial- / gesundheitsrechtlichen (Abgrenzungs-) Überlegungen wird also der
Bundespräsident konfrontiert sein, bevor er das Gesetz ausfertigt – oder auch
nicht.
P.S.: @Czauderna,
gut, dass wir darüber gesprochen haben, jetzt habe auch ich es kapiert; auch die
letzte Info wäre ohne den Hinweis hier an mir vorbei gegangen.
Schönen Gruß
Anton Butz