Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
Anton Butz
- Beiträge: 2262
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Beitrag
von Anton Butz » 07.10.2015, 09:21
.
Nebenbestimmung § 32 SGB X vs. "abschnittsweise" Befristung
Seiten 25 bis 26
.
-
broemmel
- Beiträge: 2584
- Registriert: 08.01.2012, 23:10
Beitrag
von broemmel » 10.10.2015, 14:31
Was für eine Antwort hat Du denn vom Verlag bekommen?
Ich empfinde es als Quatsch hier alles mögliche zu schreiben, wenn ein Verlag es in einem Buch veröffentlichen soll.
Weitere Frage. Womit erklärt sich denn für Dich die Reaktion in den Juraforen?
Bis jetzt kommt immer noch das therapeutische Schreiben in Frage. Es hat sich ja auch nicht ein einziger User hier MaK gemeldet der diese Lektüre genossen hat und für den das hilfreich sein soll.
-
broemmel
- Beiträge: 2584
- Registriert: 08.01.2012, 23:10
Beitrag
von broemmel » 10.10.2015, 20:59
Was wendet sich?
Doch keine Rechtsbeugung? Doch keine Verschwörung von anonymen Anwälten in anonymen Foren?
Oder kommt jetzt doch überraschend eine Begründung für Text ohne Ende und ohne Sinn?
Denn Du willst ja keine Anzeige aufgeben, der Verlag will wohl auch nichts von dem Text haben uns ein Anwalt oder ein sonstiger Nutzer der den Text verwenden will hat sich auch noch nicht gemeldet.
Also erkläre doch mal den Sinn des Ganzen.
-
broemmel
- Beiträge: 2584
- Registriert: 08.01.2012, 23:10
Beitrag
von broemmel » 11.10.2015, 09:57
Gut. Seite 33 als Antwort zu schreiben ist auch eine Antwort.
Also doch therapeutisches Schreiben? Andere sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten werden ja nicht genannt.