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von Czauderna » 06.04.2017, 19:42
Hallo Klaus
"....Natürlich können Sozialgerichte Recht sprechen. Das ist ihre Aufgabe und sie machen das aus meiner Erfahrung sehr gut......"
Das kann ich nur bestätigen. Klar, ab und zu sind da ab und zu Urteile dabei, die man auch als Insider nur mit einem Kopfschütteln zu Kenntnis nimmt, aber Gerichte sind da nicht anders wie das restliche Leben auch - man kann es eben nicht immer jedem recht machen. Urteile haben es nun mal so an sich, dass es einen Gewinner und einen Verlierer gibt (Vergleiche mal ausgenommen). Hier geht es auch nicht generell um die Frage ob Sozialgericht Recht im Allgemeinen sprechen können, sondern Anton geht es doch ausschließlich um den Krankengeldanspruch, vorwiegend für arbeitslose Versicherte - das muss immer wieder betont werden und seine "Trümpfe" sind meiner Meinung nach eben die immer wieder ins Feld geführten Urteile aus Mainz und Speyer, die in ihren Urteilsbegründungen z.T. sehr deutliche Kritik am BSG. üben.
Wo ich auch bei dir bin, aber das habe ich auch schon vor langer, langer Zeit geschrieben - es ist einfach zu viel, was da in den diversen Foren, also auch hier geschrieben wird und ständig wiederholt wird - das liest doch keiner mehr - leider, möchte man fast sagen.
Natürlich könnte man sagen - "steter Tropfen höhlt den Stein" - irgendwann wird Anton Erfolg haben oder zumindest die Anerkennung erhalten, die er erhofft, aber je mehr Zeit vergeht und je mehr DIN A 4 Seiten vollgeschrieben werden, um so mehr sinken die Aussichten auf Erfolg.
Damit ich nun nicht falsch verstanden werden - ich teile die Meinung von Anton zu diesem Thema nicht aber ich akzeptiere sein Engagement und würde ihm nie zum "Aufgeben" raten - vielleicht nur zur Änderung der Taktik bzw. der Strategie.
Gruss
Czauderna