Rueckkehr nach D mit meinem Lebenspartner

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Rueckkehrer
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Rueckkehr nach D mit meinem Lebenspartner

Beitrag von Rueckkehrer » 16.04.2013, 15:11

Hallo liebes Forum,

ich kehre bald mit meinem auslaendischen Partner nach D zurueck. Ich bin in D privat versichert (Hallesche). Wir werden in D unsere Ehe anmelden, voruebergehend wird mein Partner deshalb eine Reiseversicherung fuer die Dauer des visumfreien Aufenthalts (180 Tage) abschliessen.

Nun moechte ich gern wissen, ob ich meinen Partner in der GKV versichern kann und wie wir man am besten vorgehen sollten? Also ob wir uns schon gleich nach der Ankunft in D melden sollten oder erst wenn ein Aufenthaltstitel ausgestellt wird.
Da er auch an Sprachkursen teilnimmt, besteht da sicherlich auch eine Moeglichkeit sich fuer die Dauer des Kurses bei einer Versicherung krankenversichern zu lassen, oder?

Ich werde voraussichtlich wieder freiberuflich taetig sein, frage mich nun, ob es moeglich waere, dass ich mich freiwillig in der GKV versichern kann und falls ja, er dann nach der Eheschliessung auch mitversichert werden kann.

Fragen ueber Fragen! ;)

Franziska

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 16.04.2013, 16:03

Hallo Franziska,

aus welchem Land kommt dein Partner?
Wie ist er dort bisher krankenversichert?

Du arbeitest freiberuflich. Als was denn? Kommt für dich eventuell eine Pflichtversicherung über die Künstlersozialkasse in Betracht?

Gruß
Swantje

Rueckkehrer
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Beitrag von Rueckkehrer » 16.04.2013, 16:18

Mein Partner kommt aus El Salvador und ist dort nicht versichert, weil es keine Pflichtversicherung gibt. Alle Kosten werden direkt bezahlt.

Ich arbeite als Dozentin. Gerade bilde ich mich aber als Fotografin weiter und moechte mich gern in dem Bereich spezialisieren. Ist generell aber ein Wechsel in eine GKV moeglich, ich habe immer gelesen, dass es schwierig sein soll.

Beste Gruss

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 16.04.2013, 16:28

Aus El Salvador - nettes Land - kenne mich in Süd- und Mittelamerika leidlich aus!

Versicherung in deutschland - das wird sehr schwieirg!

GKV nein, es sei, er nimmt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf! dann muss ihn die GKV nehmen.

§ 5.1.13 SGB V in die GKV - da lasse ich mal Rossi sprechen, der ist da spezialisiert, aber ich denke, dass er da, so wie ich, keine Chance sieht!

PKV - muss, aber will nicht. Die kann man, wenn § 5.1.13 SGB V nicht in Richtung GKV funktioniert, zwingen - aber nur zum Basistarif, und der kostet nun einmal den Höchstbeitrag zur GKV! Die PKV verhält sich hier insgesamt sehr störrisch und wenig aktiv im Sinne des gesellschaftlichen Auftrages!

Zu Ihnen - Fotografin ist gut, weil da greuigft wirklich KSK und damit kommen Sie über die Versicherungspflicht in die GKV, wenn Sie sich nicht befreien lassen. Dann kommt er, wenn er nichts tut und kein Geld verdient, also die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt, in die GKV!

Aber auch als Dozentin könnte man Wege ebnen, braucht aber viel mehr Informationen und Gestaltungsfreiheit! Das geht nur über einen Beratungsvertrag, weil es sehr intensiv ist und von vielen Faktoren abhängt!

P.S.: Man kommt immer in die GKV zurück, wenn man Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt (dazu muss man die kennen) - ab 55 ist es aber extrem schwierig, aber auch nicht unmöglich!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 16.04.2013, 16:29

Hallo Franziska,

anhand Deiner Angaben gibt es im Moment für keinen von euch eine Möglichkeit, sich in der GKV zu versichern.

Für eine freiwillige Krankenversicherung besteht kein Beitrittsrecht. Für eine Familienversicherung (für einen von euch) müsste erstmal eine GKV-Mitgliedschaft des anderen bestehen. Bleibt nur die Pflichtmitgliedschaft.

Solange keine Versicherungspflicht eintritt (z.B. durch eine Beschäftigungsaufnahme mit Entgelt über 450,00 € / Monat), ist die Tür zur GKV zu.

Gruß
Swantje

Rueckkehrer
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Beitrag von Rueckkehrer » 16.04.2013, 16:39

Hmm, klingt alles nicht so einfach! ;)

Wenn mein Partner in einem Sprachkurs eingeschrieben ist, gibt es dann Moeglichkeiten sich anderweitig zu versichern> Ich weiss, dass viele Anbieter Partner dafuer haben.

Ueber weitere Tipps waere ich dankbar, evtl. auch ueber eine weiterfuehrende Beratung.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.04.2013, 20:18

Sofern die Voraussetzungen des § 5 Abs. 11 SGB V vorliegen:
Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht.
und dein Partner nicht hauptberuflich selbständig war/ist, kein Beamter und nicht über der JAG verdient (wovon ich nicht ausgehe), wüsste ich nicht, warum keine Versicherungspflicht in der GKV ab Ausstellung des Aufenthaltstitel möglich sein sollte.

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b SGB V:
Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

b)
bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung führt nach der Ergebnisniederschrift derFachkonferenz Beiträge vom 12. Oktober 2009 nicht zu einer Zuordnung zur privaten Krankenversicherung,

http://www.vdek.com/content/vdeksite/ve ... herung.pdf

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