ich kehre bald mit meinem auslaendischen Partner nach D zurueck. Ich bin in D privat versichert (Hallesche). Wir werden in D unsere Ehe anmelden, voruebergehend wird mein Partner deshalb eine Reiseversicherung fuer die Dauer des visumfreien Aufenthalts (180 Tage) abschliessen.
Nun moechte ich gern wissen, ob ich meinen Partner in der GKV versichern kann und wie wir man am besten vorgehen sollten? Also ob wir uns schon gleich nach der Ankunft in D melden sollten oder erst wenn ein Aufenthaltstitel ausgestellt wird.
Da er auch an Sprachkursen teilnimmt, besteht da sicherlich auch eine Moeglichkeit sich fuer die Dauer des Kurses bei einer Versicherung krankenversichern zu lassen, oder?
Ich werde voraussichtlich wieder freiberuflich taetig sein, frage mich nun, ob es moeglich waere, dass ich mich freiwillig in der GKV versichern kann und falls ja, er dann nach der Eheschliessung auch mitversichert werden kann.
Fragen ueber Fragen!

Franziska