Hallo,
wieder eine Frage zur freiwilligen KV:
Rente nehmen, oder Kapital auszahlen lassen?
In diesem Jahr wird eine Rentenversicherung fällig,
die ich ausschließlich selbst finanziert habe.
Keine Betriebsrente, keine Gehaltsumwandlung.
Ich gehe davon aus, dass ich auf die monatliche Rente KV-Beitrag zahlen muss.
Bei Kapitalwahl gilt die 120er Regelung.
Während der 10 Jahre erhalte ich allerdings die gesetzliche Rente und werde Mitglied in der KvdR.
Muss ich dennoch den Beitrag, der sich aus der 120er Regelung ergibt weiter bezahlen?
Vielen Dank.
Lilebror
120er Regelung und gesetzl. Rente
Moderator: Czauderna
Re: 120er Regelung und gesetzl. Rente
ab dem Zeitpunkt der KVdR sind auf private Renten (ob laufend oder kaptilasiert gezahlt)
KEINE Beiträge zu zahlen.
KEINE Beiträge zu zahlen.
Re: 120er Regelung und gesetzl. Rente
das ist mir klar.
Die Kapitalisierung erfolgt allerdings vor Renteneintritt.Somit beginnen auch die Zahlungen aus
der 120er Regelung vor Rentenbeginn.
Muss nach Eintritt in die KvdR weitergezahlt werden, oder wird dann der Beitragsbescheid aufgehoben?
Gruß
Lilebror
Die Kapitalisierung erfolgt allerdings vor Renteneintritt.Somit beginnen auch die Zahlungen aus
der 120er Regelung vor Rentenbeginn.
Muss nach Eintritt in die KvdR weitergezahlt werden, oder wird dann der Beitragsbescheid aufgehoben?
Gruß
Lilebror
Re: 120er Regelung und gesetzl. Rente
Hallo,
Heinrich hat bereits geantwortet. Bei der Krankenkasse arbeitet fast immer bei Umstellungen von Versicherungsverhältnissen Kollege/in Computer mit, d.h. das System stellt fest, dass nun die KVdR eintritt und damit die Beitragszahlung im Rahmen einer freiwilligen Versicherung nicht mehr zutrifft. Demzufolge sollte die Kasse eine entsprechende Information an die Versicherten geben, so kenne ich es jedenfalls noch.
Wenn dem nicht (mehr) so ist, wird sich Heinrich sicher noch melden.
Gruss
Czauderna
Heinrich hat bereits geantwortet. Bei der Krankenkasse arbeitet fast immer bei Umstellungen von Versicherungsverhältnissen Kollege/in Computer mit, d.h. das System stellt fest, dass nun die KVdR eintritt und damit die Beitragszahlung im Rahmen einer freiwilligen Versicherung nicht mehr zutrifft. Demzufolge sollte die Kasse eine entsprechende Information an die Versicherten geben, so kenne ich es jedenfalls noch.
Wenn dem nicht (mehr) so ist, wird sich Heinrich sicher noch melden.
Gruss
Czauderna