Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

klaushei
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Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?

Beitrag von klaushei » 16.02.2025, 22:01

klaushei hat geschrieben:
16.02.2025, 21:31
Mod doch nicht ich
Du solltest meinen Kontakt bei der DRV Loben

quote=Czauderna post_id=110926 time=1739730733 user_id=7033]
Ob Heinrich das auch so sieht, wait and see
Gruss
Czauderna
Unser padawan.ist noch in der Lehrzeit da sollte Rücksicht
genommen werden wie zum Beispiel für seinen Satz:

Nach § 175 ABs. 4 SGB V ist dies zum Ablauf des übernächsten Kalendermonat möglich,WENN man einen ANDERWEITIGEN Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen kann.

Satz Ende

§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V

(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
begründet wird......

da bin ich mit meiner neuen Versicherung ohne Fristen sofort raus
[/quote]

Mehr Wert würde ich auf einer Stellungnahme von @kehlchen legen (ein Schelm der böses denkt) :mrgreen:

heinrich
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Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?

Beitrag von heinrich » 17.02.2025, 10:13

Czauderna schrieb
"wait and see"


Ich warte jetzt erst einmal ab, bis klaushei sich meldet, NACHDEM er den (von mir prognostizierten) Bescheid von der
Rentenversicherung erhalten hat.

Dann , darum BITTE ich klaushei.

Wende Dich erst einmal an deinen Kontakt bei der DRV,der dir dann sagen wird,
ob Du dort als Pflichtversicherter geführst wirst.

klaushei
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Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?

Beitrag von klaushei » 17.02.2025, 13:36

Hallo

Es passt doch vorne und hinten nicht was du da chreibst
Hier z.B.

Zitat Heinrich

Dann wirst Du keinen Zuschuss mehr erhalten . Man wird dir stattdessen von der Rente einen Abzug der Beiträge von der Renten einbehalten.

Zitat Ende

Warum sendet die KK mir einen Beitragsbescheid mit knapp Euro 50,00 die ich zahlen soll wen doch nach deiner schreibe "einen Abzug der Beiträge von der Rente einbehalten"

auch lassen wir uns den Beitrag von ,knapp Euro 50,00 durch den Kopf gehen die Euro 50,00 sind für 2 Versicherungen für die KV und PV für die PV sind es knapp 10,00 so jetzt kannste mal ausrechnen was ich laut KK an Rente bekomme da würde ich vor Hunger nicht in den Schlaf kommen von den geforderten Betrag für die PV gibt es keinen Zuschuss da gibt es nix für

Deine Ausführungen hier und der Beitragsbescheid der KK haben eins gemeinsam Sie stimmen nicht

PS ich warte jetzt 14 Tage danach fordere ich einen neuen Bescheid bei der DRV an

klaushei
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Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?

Beitrag von klaushei » 28.02.2025, 14:37

heinrich hat geschrieben:
17.02.2025, 10:13


Dann , darum BITTE ich klaushei.

Wende Dich erst einmal an deinen Kontakt bei der DRV,der dir dann sagen wird,
ob Du dort als Pflichtversicherter geführst wirst.
Hallo zusammen

Darum brauchst Du nicht zu BITTEN ich sehe es als meine Pflicht hier weiter Bericht zu erstatten egal ob Positiv oder Negativ für mich

Meinen Kontakt bei der DRV möchte ich nicht mit der Nase draufstoßen das die Berechnung meiner KK falsch ist. Das ist ein guter Fuffi X 12 Monate die ich gerne in Br. für was flüssiges Einsetzen werde

Eins ist doch klar falls ich in die Pflichtversicherung gerutscht bin würde die DRV die gesamten KK Beiträge sofort bezahlen.

Heute ist der letzte des Monats ich habe Geld erhalten
Meine Rentenhoehe ist seit mehr als 7 Monaten unverändert das
Spricht ja auch dafür das ich weiter freiwillig versichert bin

Gruß


PS ich warte mal jetzt noch 14 Tage ab danach lasse ich mir von der DRV einen neuen Bescheid schicken

Czauderna
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Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?

Beitrag von Czauderna » 02.03.2025, 16:02

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung
gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Abmeldung bei Ausandsaufenthalt Teil 2 wie ist es gelaufen ?

Beitrag von klaushei » 31.03.2025, 12:26

Heute wieder Zahltag

Rentenhoehe unveraendert zur Sicherheit
werde ich mal naechste Woche ne Bescheinigung der
DRV anfordern.

Also weiterhin freiwillig Versichert

Gruss

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