hallo liebe krankenkassen-gemeinde!
wenn alleinstehend und arbeitslos ist und vom arbeitsamt einen 400€job angeboten bekommt, der er bekommen/annehmen würde...
wie ist er dann krankenversichern?
(seither gesetzlich versichert gewesen, weil über 400€)
danke !
also der 400jobber hätte wie seither seine anteiligen gesetzlichen KV-Beiträge, nicht mehr und nicht weniger?
warum schreiben Sie extra dazu: nicht bei Leistungsbezug weiter ALGI und/oder ALGII?
es besteht für den 400 € Job gar keine Versicherungspflicht, ergo besteht denn nur Versicherungspflicht denn übern Bezug von ALG I oder II , wo denn entsprechend der 400 € JOB abgezogen wird von den Leistungen.