Hallo,
ich suche Hilfestellung bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nach einem längeren Auslandsaufenthalt. Ich war in meiner Krankenkasse lückenlos bis Ende 2010 als Selbständiger freiwillig versichert. Ich konnte meine bestehende freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nur zugunsten einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall kündigen. Dies geschah durch einen Nachweis einer PKV für die Zeit im Ausland. Mein Sachbearbeiter bei der Krankenkasse sagte ich müsste für die spätere Rückkehr eine Anwartschaft beantragen und mich sobald ich wieder in Deutschland lebe unverzüglich zurückmelden, um wieder aufgenommen zu werden. Es ist zu erwähnen das ich meinen Wohnsitz in Deutschland nie abgemeldet hatte.
Aus einem Jahr im Ausland wurden 1,5 für die ich eine PKV hatte. Seit dem Ablauf der PKV war ich weder privat noch gesetzlich versichert und bin durch die Weltgeschichte gereist. Ich hatte dafür nur eine max. 90-Tage-Reisekrankenversicherung und war zwischendrin immer mal wieder in Deutschland aber ohne dort gearbeitet zu haben. Nun bin ich endgültig zurück und arbeite wieder als Selbständiger. Ich möchte mich wieder freiwillig gesetztlich krankenversichern. Eine Wechsel in die PKV kommt für mich nicht in Frage.
Auf was muss ich mich einstellen und auf was sollte ich achten?
Wie gehe ich vor und welche Nachweise muss ich evtl. erbringen?
Da ich nicht Unsummen nachzahlen kann, es geht immerhin um 8 Monate, suche ich Rat für einen geeigneten Wiedereinstieg in die GKV.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Anwartschaft und Wiedereinstieg in die GKV. Wie?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 22.02.2012, 22:08
Hallo,
nun, zur letzten Kasse gehen und dort mitteilen, dass du wieder in Deutschland bist. Entscheidend für das "Wiedereintrittsdatum" ist, bis wann du der Kasse die "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" nachweisen kannst und dieses auch so akzeptiert - für nicht nachgewiesene Zeiten wirst du nachzahlen müssen.
Aber, hast du nichts von einer Anwartschaft geschrieben - hast du die tatsächlich abgeschlossen - und wenn ja, was hast du dafür mtl. gezahlt ?
Gruss
Czauderna
nun, zur letzten Kasse gehen und dort mitteilen, dass du wieder in Deutschland bist. Entscheidend für das "Wiedereintrittsdatum" ist, bis wann du der Kasse die "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" nachweisen kannst und dieses auch so akzeptiert - für nicht nachgewiesene Zeiten wirst du nachzahlen müssen.
Aber, hast du nichts von einer Anwartschaft geschrieben - hast du die tatsächlich abgeschlossen - und wenn ja, was hast du dafür mtl. gezahlt ?
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo,
ganz wichtig wäre zu wissen, wie genau die PKV-Versicherung ausgesehen hat.
- war es eine ganz "normale" Vollversicherung in der PKV? Dann ist kein Zugang in die GKV mehr gegeben
- war es eine Versicherung, die sich nur auf Aufenthalte außerhalb Deutschlands erstreckt (weil Du ja von einer 90-Tage-Reiseversicherung gesprochen hast)? Dann war die letzt Versicherung in D Deine letzte Kasse. Somit ist ein Zugang dorthin wieder möglich.
So meine Einschätzung.
Gruß
Sportsfreund
ganz wichtig wäre zu wissen, wie genau die PKV-Versicherung ausgesehen hat.
- war es eine ganz "normale" Vollversicherung in der PKV? Dann ist kein Zugang in die GKV mehr gegeben
- war es eine Versicherung, die sich nur auf Aufenthalte außerhalb Deutschlands erstreckt (weil Du ja von einer 90-Tage-Reiseversicherung gesprochen hast)? Dann war die letzt Versicherung in D Deine letzte Kasse. Somit ist ein Zugang dorthin wieder möglich.
So meine Einschätzung.
Gruß
Sportsfreund
häää?
das ist doch alles unsinn? wenn ein selbständiger bzw. freiwillig versicherter ins außereuropäische ausland geht, dann darf er die freiwillige mitgliedschaft in der GKV kündigen. ich habe das selbst schon mehrfach praktiziert und der karnkenkasse auf nachfrage mitgeteilt dass ich beruflich für nicht absehbare zeit im außereuropäischen ausland tätig sein werde... und habe gekündigt und zwar direkt zum abflugtag. wie ich mich außerhaltb europas absichere geht die GKV nichts an! bei rückkehr hab ich mich gleich am nächsten tag per fax gemeldet und um wiederaufnahem gebeten. da gab es nie probleme.