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von Czauderna » 08.07.2022, 09:47
Hallo,
Wie oder was meinst du genau mit "Aktenfundig" das habe ich leider nicht verstanden?
der Krankenkasse ist bekannt, dass (auch) wegen einer hinzugetretenen Erkrankung schon Arbeitsunfähigkeit besteht, so steht es jetzt in deiner "Fallakte". Aus diesem Grunde könnte sie die nun eingereichte "Erstmeldung" nicht akzeptieren, sondern diese als Folgemeldung ansehen. Zugegeben, das hätte für die Krankenkasse den Nachteil, dass sie früher mit der Krankengeldzahlung eintreten müsste, weil die bereits abgelaufenen vier Wochen berücksichtigt würden. Erkennt sie eine Erstmeldung aber an, dann unterstellt sie Arbeitsfähigkeit vom 9.7. bis 10.07., d.h. der Arbeitgeber müsste natürlich für diese zwei Tage das Entgelt weiterzahlen, aber dann auch am 11.7. aufgrund der Erstmeldung mit neuer Diagnose erneut für sechs Wochen. Also, in diesem Falle Vorteil Krankenkasse, Nachteil Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber könnte über die Krankenkasse überprüfen lassen, ob nicht doch die neue Erkrankung entweder mit der alten Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang stand und er tatsächlich verpflichtet ist, erneut für sechs Wochen zu zahlen. Bei dieser Sachlage wird der MDK sehr wahrscheinlich bestätigen, dass bereits vor dem 11.7. auch aufgrund der neuen Diagnose Arbeitsunfähigkeit bestand.
Du siehst, es könnte etwas verzwickt werden.
Andererseits sollte das nicht dein Problem sein. wenn dein Arzt dir am Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt als Erstmeldung, dann wird diese der Krankenkasse eingereicht und es liegt an dieser und natürlich dann auch an deinem Arbeitgeber, ob das so okay ist.
Vorteil für dich wäre natürlich, dass dein Nettoentgelt höher ist als das Krankengeld.
Gruss
Czauderna