Aufenthalt innerhalb der EU

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ReWe
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Aufenthalt innerhalb der EU

Beitrag von ReWe » 05.02.2007, 11:33

Hallo,

ich habe bis März 2006 gearbeitet und war entsprechend in der GKV und habe mich danach in der selben Kasse freiwillig weiterversichert.
nun meine Fragen:
1. ich lebe momentan überwiegend nicht in Deutschland, aber in der EU, würde die Kasse auch Vorsorgeuntersuchungen anteilmäßig übernehmen, wenn sie nicht in D durchgeführt werden?
2. ist es zwingend notwendig, den ersten Wohnsitz in D zu behalten?

ich bin weder Rentner, noch bekomme ich von irgendwelchen Stellen irgendwelches Geld, sondern lebe vom Ersparten :D

Danke und sonnige Grüße
ReWe

wolf
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Registriert: 24.01.2007, 20:34

Beitrag von wolf » 05.02.2007, 16:31

Hallo ReWe,

bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt kannst du selbstverständlich die freiwillige Mitgliedschaft bei Deiner deutschen Krankenkasse fortbestehen lassen.

Leistungsansprüche im Ausland bestehen jedoch nicht...soweit sie nicht durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geregelt sind.

Dies sind beispielsweise akut auftretende Erkrankungen oder Verletzungen die der sofortigen Behandlung bedürfen. Aber auch hier, werden nur die deutschen Vertragssätze erstattet. Sinnvoll ist auf jeden Fall der Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung.

Da jedoch die gesetzlichen Krankenkassen einer Auslandsbehandlung, insbesondere vor dem Hintergrund der Kosten, inzwischen aufgeschlossener gegenüberstehen, empfehle ich Dir Dich mit Deiner Kasse in Verbindung zu setzen.

Vielleicht erstatten Sie dir ja zumindest einen Teil der entstehenden Kosten. Selbstverständlich mußt du genau dokumentieren was gemacht werden soll.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

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