Aufgabe der Selbständigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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pipilotta
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Aufgabe der Selbständigkeit

Beitrag von pipilotta » 03.12.2007, 10:59

Guten Morgen zusammen,
ich bin neu hier und wende mich gleich mit einem dicken Problem an Euch/Sie.
Ich war 2 Jahre lang eine selbständige Familiendienstleisterin. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten habe ich das im November aufgegeben. Anfangs habe ich mich freiwillig bei meiner alten Krankenkasse weiterversichert, konnte dann wegen der Zahlungsschwierigkeiten meine Beiträge nicht entrichten (3x), woraufhin meine Mitgliedschaft gekündigt wurde. Nun bin ich bereits etwas mehr als 1 Jahr nicht mehr krankenversichert, habe mich im November arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und möchte natürlich wieder krankenversichert sein. Beim Arbeitsamt bekam ich die Auskunft, dass das alles kein Problem wäre. Aber dem ist nicht so. Ich habe letzte Woche gleich mal bei der BIG (Direktkasse) angefragt und wurde abgelehnt.
Kann mir jemand raten, was ich tun kann? Vielen Dank im Voraus.
Schönen Tag noch.
Gruß aus Bonn

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KKK
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Beitrag von KKK » 04.12.2007, 21:50

Gem. § 175 Abs. 1 S. 2 SGB V darf keine Krankenkasse die Mitgliedschaft ablehnen.

Also ist der geschilderte Sachverhalt schon ganz schön seltsam.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 05.12.2007, 18:06

Hallo,

für Sie greift die neue Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V und da hat die BIG Recht, wenn sie Sie ablehnt. Denn zuständige Kasse ist Ihre letzte Kasse. gehen Sie zu Ihrer alten Krankenkasse und dann werden Sie aufgenommen. Allerdings rückwirkend zum 01.04.2007.

Um die Nachzahlung kommen Sie nicht herum.

LG, Fee

Gast

Beitrag von Gast » 09.12.2007, 12:34

wenn ALG1 bezogen wird, dann muss die alte Krankenkasse sie sofort wieder aufnehmen, ab Beginn des Bezuges von ALG1. das gleiche gilt auch bei ALG2. unabhängig davon, ob die Beiträge ab 01.04.07 nachgezahlt werden oder nicht.

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