Beitragsberechnung freiwillige GKV für Ehefrau, Mann PKV ver

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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micha1903
Beiträge: 1
Registriert: 22.02.2007, 00:27

Beitragsberechnung freiwillige GKV für Ehefrau, Mann PKV ver

Beitrag von micha1903 » 22.02.2007, 00:42

Hallo,
Ich bin über der JAEG und habe 2 Kinder. Leider bin ich seit jungen (Single-)Jahren törichterweise PKV versichert, was sich jetzt natürlich rächt. So weit so schlecht.
Meine Frau war bis zu ihrer ersten Schwangerschaft in einem Angestelltenverhältnis mit GKV, was sich über die Elternzeit beitragsfrei erstreckte. Die Elternzeit endete kürzlich, und meine Frau würde sich gerne in der GKV freiwillig zum Mindestsatz versichern, weil sie zunächst nur auf 400 EUR Basis arbeiten kann.
Wir haben bis jetzt nicht eindeutig ermitteln können, wie sich dieser freiwillige Beitrag errechnet. Einmal heißt es, das Brutto des Mannes wird durch 2 geteilt und mit dem Prozentsatz multipliziert, dann wieder gibt es Kinderfreibeträge, dann wieder gilt die Bemessungsgrenze als Grundlage ...
FRAGE:
Ist die Beitragsberechnung Beitrag von der individuellen Satzung der Kasse abhängig und kann durch “Preisvergleich” minimiert werden?
Wenn ja, wo gibt es einen solchen Vergleich dieser freiwilligen Beiträge? Oder weiß jemand die Kasse mit der "günstigsten" Berechnungsmethode? Wir würden den GKV Beitrag meiner Frau natürlich gerne gering halten ;-)
Danke für Eure Hilfe!

miss-sixtie
Beiträge: 21
Registriert: 14.12.2006, 19:24

Beitrag von miss-sixtie » 25.02.2007, 18:00

Die Beitragsberechnung ist Satzungssache. Bei den meisten Krankenkassen wird der Beitrag aber gleich berechnet. Ausgangsbetrag ist immer das monatliche Einkommen, davon werden in deinem Fall für jedes Kind was nicht gesetzlich versichert ist 816,67 € monatlich abgezogen und dieser Betrag wird dann noch durch zwei geteilt. Die Beiträge werden mindestens aus 816,67 € und höchstens aus 1781,25 € monatlich berechnet.

Also Einkommen z.B. 1781,25
X Prozent ermäßigter Beitragssatz der Krankenkasse
+ 0,9 Prozent Sonderbeitrag
+1,7 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag

=monatlicher Beitrag

MisterX_de
Beiträge: 40
Registriert: 28.02.2007, 00:07

Beitrag von MisterX_de » 01.03.2007, 00:18

Wo ist denn die Logik, dass nur nicht gesetzlich versicherte kinder mit freibeträgen berücksichtigt werden???

und bist du dir sicher, dass das über 800 € pro kind sind? Find ich nen bissi viel. Aber da kenn ich mich nicht aus.


EDIT:

Laut Google geht eine solche berechnung tatsächlich über die satzung und sieht folgendermassen aus:

Hälfte der beitragspflichtigen einnahmen beider, begrenzt auf die hälfte der beitragsbemessungsgrenze (BBG derzeit 3562,50 €)

Für kinder werden vorab freibeträge abgezogen, hier exemplarisch 1/5 der monatlichen bezugsgröße (wieviele begriffe haben die eigentlich), derzeit monatlich bei 2450,- also Freibetrag pro Kind = 490,- €

da ist auch nur die rede von einem "unterhaltsberechtigten kind". Egal, wo oder ob überhaupt versichert.

MisterX_de
Beiträge: 40
Registriert: 28.02.2007, 00:07

Beitrag von MisterX_de » 01.03.2007, 00:29

Hab da auch ein Beispiel gefunden:

Ehemann 5000,--
Ehefrau 0,--
--------------------
5000,--
./. Kind 490,--
./. Kind 490,--
-------------------
4020,--
: 2 2010,--

also maximal begrenzt auf halbe BBG = 1781,25 = Ausgangslage für Beitrag.

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