Beitragsrückerstattung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Martyris
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Beitragsrückerstattung

Beitrag von Martyris » 24.07.2011, 20:50

Hallo,

kurz zum Verlauf meiner Geschichte: Juli 2010 war ich fertig mit der Ausbildng und war versichtert bei der Barmer GEK . Die haben mich danach auch gefragt ob sie mich weiterversichern sollen. Da ich mein Abitur nachholen wollte, hab ich dann erstmal zwei Monate Arbeitslosengeld beantragt, da war ich auch versichert bei der Barmer GEK . Danach ging es in die Schule und ich hab die Leute da angerufen und das so geklärt, dass ich jetzt Schüler bin. Die Leute dort haben mich auch verstanden haben aber immer gesagt ich muss meine Schulbescheinigung hinschicken. Da das aber erst 1-2 Wochen nach Schulbeginn geschehen kann, haben die etwas rumgemault. Hab es aber definitiv(!!!) gemacht und danach kamen auch keine "Bitte Schulbescheinigung nachreichen" Briefe mehr. Ich dachte die Sache wäre somit erledigt. Was ich nicht wusste und ich erst vor drei Wochen vom Bafögamt mitbekommen habe war, dass mein monatlicher Beitrag in Höhe von 143,51 für einen Schüler wie mich viel zu hoch wäre. Das Amt hat auch selbst bei der Krankenkasse angerufen und gefragt was da los sei, und bekam als Antwort, dass es für meine Schulart keine Schülertarife gibt.
Ich selbst hab dann angerufen und auch da hieß es zuerst es gebe für meine Schulart (Wirtschaftsoberschule) keine Schülertarife. Als ich dann das mit dem Bafögamt erwähnte wurde mir ganz plötzlich gesagt, ich müsse zudem meine Schulbescheinigung einreichen weil ich ohne die kein Schüler für die sei. Anscheindend ist meine Schulbescheinigung von Sept 2010 niemals dort eingegangen.
Als ich dann die Bescheinigung dort nochmals eingereicht hab, kam drei Tage später der Brief mit meiner geänderten Beitragsklasse und ich muss jetzt nur noch ca 76€ zahlen

Nun zu meiner Frage:

Ich habe jeden Monat viel zu viel Geld in meine KK gezahlt ohne dass das nötig gewesen wäre, schließlich gibt es ja wohl einen Schülertarif und die wussten dass ich Schüler bin. Und das mit der fehlenden Bescheinigung halte ich persönlich für eine schlechte Ausrede.
Habe ich dennoch ein "Recht" darauf, die zuviel bezahlten Beiträge erstattet zu bekommen?

Ich hoffe es war alles verständlich genug und freue mich auf Antworten.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 24.07.2011, 22:23

Also, für mich persönlich ist diese Einstufung (76,00 €) eine völlig gebundene Entscheidung der Kasse. D.h., diese Einstufung ist ab dem Zeitpunkt vorzunehmen, wo die Voraussetzungen vorliegen. Dies ist dann natürlich rückwirkend.


Ich vermute mal, dass die Kasse auf den Satz 6 von § 240 SGB V derzeit rumreitet bzw. abfährt. Denn dieser lautet:

Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden

Wenn man diese gesetzliche Bestimmung im Schweinsgalopp (ohne nähere Betrachtung liest) dann könnte die Kasse uff´n richtigen Dampfer sein und es würde nur für die Zukunft gelten.

Aber man sollte den Wortlaut genau unter die Lupe nehmen, denn diese Vorschrift gilt nur für die Konstellationen nach Satz 2 des § 240 SGB V. In Satz 2 des § 240 SGB V werden nur die hauptberuflich Selbständigen angesprochen. Bist Du selbständig? Ergo dürfte diese Vorschrift für Dich nicht gelten und es sollte auch rückwirkend gehen. Gerade auch unter dem Aspekt, dass der Kasse der Sachverhalt bekannt war.

'Frage doch mal die Kasse, warum es nicht rückwirkend geht. Vielleicht wirft die Kasse diese Rechtsgrundlage in den Ring, die aber nicht wirklich für dich gilt.

Haben die Sofas andere Ideen?

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