durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Moderator: Czauderna
durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Ich bin im Internet auf eine recht Interessante Möglichkeit aufmerksam geworden.
Guckt Ihr hier:
https://rentenbescheid24.de/wechsel-pkv ... umgesetzt/
Ein Ehepaar.
Ehemann 65 Jahre alt
- Rente von der DRV ca. 800,00 €
- keine KVdR
- privat versichert Prämie 600,00 €
- es bleiben nach Abzug der Prämie für die PKV 200,00 € übrig
Ehefrau 68 Jahre alt
- Rente von der DRV ca. 1.000,00 €
- in der GKV versichert
- KVdR-Voraussetzungen liegen vor
In dieser Konstellation kommt der Ehemann (derzeit privat versichert) nicht in die kostenlose Familienversicherung, da das Renteneinkommen oberhalb der Einkommensgrenze 1/7 der Bezugsgröße (derzeit 470,00 €) liegt.
Was macht der Ehemann?
Er beantragt bei der DRV eine Altersteilrente gem. § 42 SGB VI. Und zwar in Höhe von 465,00 €. Diese Möglichkeit liegt in seinem Gestaltungsrecht.
Dadurch kommt er in die kostenlose Familienversicherung. Dabei handelt es sich ganz offensichtlich nicht um einen Verzicht nach § 46 Abs. 2 SGB I, sondern um ein Wahlrecht im Sinne des § 42 SGB VI.
Es bleiben unterm Strich dann 465,00 € übrig, vorher waren 200,00 €. Also eine Ersparnis von 265,00 € pro Monat * 12 Monate = 3.180,00 €!!!
Guckt Ihr hier:
https://rentenbescheid24.de/wechsel-pkv ... umgesetzt/
Ein Ehepaar.
Ehemann 65 Jahre alt
- Rente von der DRV ca. 800,00 €
- keine KVdR
- privat versichert Prämie 600,00 €
- es bleiben nach Abzug der Prämie für die PKV 200,00 € übrig
Ehefrau 68 Jahre alt
- Rente von der DRV ca. 1.000,00 €
- in der GKV versichert
- KVdR-Voraussetzungen liegen vor
In dieser Konstellation kommt der Ehemann (derzeit privat versichert) nicht in die kostenlose Familienversicherung, da das Renteneinkommen oberhalb der Einkommensgrenze 1/7 der Bezugsgröße (derzeit 470,00 €) liegt.
Was macht der Ehemann?
Er beantragt bei der DRV eine Altersteilrente gem. § 42 SGB VI. Und zwar in Höhe von 465,00 €. Diese Möglichkeit liegt in seinem Gestaltungsrecht.
Dadurch kommt er in die kostenlose Familienversicherung. Dabei handelt es sich ganz offensichtlich nicht um einen Verzicht nach § 46 Abs. 2 SGB I, sondern um ein Wahlrecht im Sinne des § 42 SGB VI.
Es bleiben unterm Strich dann 465,00 € übrig, vorher waren 200,00 €. Also eine Ersparnis von 265,00 € pro Monat * 12 Monate = 3.180,00 €!!!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Die Möglichkeit einer Altersteilrente steht sogar in den Grundsätzlichen Hinweisen zum Gesamteinkommen im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung vom 12. Juni 2019
2.3.4.1 Einkünfte aus Leibrenten
Seite 21
Der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine in- oder ausländische Rente mit dem Ziel, die Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V zu unterschreiten, ist unwirksam (§ 46 Abs. 2 SGB I). Im Gegensatz dazu ist die Wahl, eine Altersrente nicht in voller Höhe sondern als Teilrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 2 SGB VI), kein Verzicht im Sinne des § 46 SGB I. Soweit Angehörige durch die Ausübung dieses Wahlrechts die Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V unterschreiten, ist die Familienversicherung möglich, sofern die weite-ren Voraussetzungen erfüllt werden.
https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_up ... traege.pdf
2.3.4.1 Einkünfte aus Leibrenten
Seite 21
Der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine in- oder ausländische Rente mit dem Ziel, die Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V zu unterschreiten, ist unwirksam (§ 46 Abs. 2 SGB I). Im Gegensatz dazu ist die Wahl, eine Altersrente nicht in voller Höhe sondern als Teilrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 2 SGB VI), kein Verzicht im Sinne des § 46 SGB I. Soweit Angehörige durch die Ausübung dieses Wahlrechts die Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V unterschreiten, ist die Familienversicherung möglich, sofern die weite-ren Voraussetzungen erfüllt werden.
https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_up ... traege.pdf
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Ich hole das Thema wieder einmal hoch.
Ich finde es einfach geil, wie die gesetzlichen Krankenkassen versuchen mit biegen und brechen solche Fälle abzuwimmeln.
Nun liegt Gott sei Dank der erste Fall beim BSG vor.
Guckt ihr hier:
https://www.bsg.bund.de/SiteGlobals/For ... hgebiet-kr
Zitat:
B 12 KR 3/24 RRechtsfrage 08.03.2024
Vorinstanz:
Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 5 KR 1336/23, 24.01.2024
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über den nur vorübergehenden Wechsel von einer Vollrente in eine Teilrente und die damit verbundene Durchführung einer Familienversicherung aufgrund Unterschreitens der Einkommensgrenze sowie der sich anschließenden obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Absatz 4 SGB V möglich?
Die Entscheidung der Vorinstanz (LSG Ba.-Wü) war mehr als eindeutig. Sowohl die Fami als auch die anschließende OAV ist einzutragen!!!
Ich finde es einfach geil, wie die gesetzlichen Krankenkassen versuchen mit biegen und brechen solche Fälle abzuwimmeln.
Nun liegt Gott sei Dank der erste Fall beim BSG vor.
Guckt ihr hier:
https://www.bsg.bund.de/SiteGlobals/For ... hgebiet-kr
Zitat:
B 12 KR 3/24 RRechtsfrage 08.03.2024
Vorinstanz:
Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 5 KR 1336/23, 24.01.2024
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über den nur vorübergehenden Wechsel von einer Vollrente in eine Teilrente und die damit verbundene Durchführung einer Familienversicherung aufgrund Unterschreitens der Einkommensgrenze sowie der sich anschließenden obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Absatz 4 SGB V möglich?
Die Entscheidung der Vorinstanz (LSG Ba.-Wü) war mehr als eindeutig. Sowohl die Fami als auch die anschließende OAV ist einzutragen!!!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Hallo Rossi, du schreibst (ironisch), du findest es „geil, wie die gesetzlichen Krankenkassen versuchen mit biegen und brechen solche Fälle abzuwimmeln“. Bitte berichte über den Ausgang des Verfahrens. Und danke für deine Information! Angenommen, dass das BSG das Verfahren für den Kläger entscheidet, finde ich es gar nicht „geil“, wenn von KKen Zeit, Geld und Nerven (mit dem Geld aller Versicherten!) verschwendet werden.
MfG Kehlchen
MfG Kehlchen
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Nun ja, warum habe ich hier ggf. ironisch geschrieben?!
Ich habe jetzt mehrere diesbezügliche Verfahren begleitet. Was ist dort erlebt habe, war leider teilweise der Hammer. In einem Fall hat die Kasse dem Betroffenen sogar Betrug vorgeworfen. Dies sei unter Umsständen strafbar. Der Betroffene war total eingeschüchert und am Boden zerstreut. Er hatte schlaflose Nächte deswegen gehabt. Nachdem dann ein Schreiben an den Vostandsvorsitzenden der Kasse erfolgte (es wird betrügerischen Verhalten vorgeworfen) wurde die Fami anstandlos eingetragen.
Wie dem auch sei, natürlich hat dieser Trick einen kleinen Beigeschmack, er scheint aber offensichtich völlig legal zu sein.
Ferner berichtet die Gerüchtküche, dass mit dem nächsten Änderungsgesetz des SGB V (Entwurf soll schon stehen) dieses Schlupfloch geschlossen werden soll.
Ich habe jetzt mehrere diesbezügliche Verfahren begleitet. Was ist dort erlebt habe, war leider teilweise der Hammer. In einem Fall hat die Kasse dem Betroffenen sogar Betrug vorgeworfen. Dies sei unter Umsständen strafbar. Der Betroffene war total eingeschüchert und am Boden zerstreut. Er hatte schlaflose Nächte deswegen gehabt. Nachdem dann ein Schreiben an den Vostandsvorsitzenden der Kasse erfolgte (es wird betrügerischen Verhalten vorgeworfen) wurde die Fami anstandlos eingetragen.
Wie dem auch sei, natürlich hat dieser Trick einen kleinen Beigeschmack, er scheint aber offensichtich völlig legal zu sein.
Ferner berichtet die Gerüchtküche, dass mit dem nächsten Änderungsgesetz des SGB V (Entwurf soll schon stehen) dieses Schlupfloch geschlossen werden soll.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Nun ja, Kelchen, ich stelle hier einfach mal nur die Orientierungsstätze des LSG Ba.- Wü ein!
Zitat:
Orientierungssatz
1. Dem privat krankenversicherten Bezieher einer Altersrente, dessen Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist es nach der geltenden Rechtslage nicht grundsätzlich verwehrt, durch vorübergehende Wahl einer Teilrente nach § 42 SGB 6 die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner zu erreichen, mit der Folge, dass bei späterer Rückkehr zur Vollrente die obligatorische freiwillige Versicherung nach § 188 Abs 4 SGB 5 eintritt. (Rn.35) (Rn.44)
2. Zum Grundsatz der vorausschauenden Betrachtungsweise und dem Vorliegen eines regelmäßigen Einkommens bei Bezug einer Teilrente für einen Zeitraum von drei Monaten im Rahmen der Berechnung des Gesamteinkommens für das Bestehen einer Familienversicherung iSd § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5. (Rn.39)
Vermutlich bist Du ein Kassenmitarbeiter. In diesem Thread hast Du es sehr eindrucksvoll beschrieben.
Zitat von Dir:
Angenommen, dass das BSG das Verfahren für den Kläger entscheidet, finde ich es gar nicht „geil“, wenn von KKen Zeit, Geld und Nerven (mit dem Geld aller Versicherten!) verschwendet werden!
Ehrlich gesagt, dass sind jetzt bestimmte Wunschvorstellungen, die mit die mit dem geltenden Recht im Ansatz nichts zu tun haben.
Danke noch einmal für Dein persönliches Posting, es hat micht bestärkt hier zu kämpfen im Sinne der Betroffenen.
Zitat:
Orientierungssatz
1. Dem privat krankenversicherten Bezieher einer Altersrente, dessen Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist es nach der geltenden Rechtslage nicht grundsätzlich verwehrt, durch vorübergehende Wahl einer Teilrente nach § 42 SGB 6 die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner zu erreichen, mit der Folge, dass bei späterer Rückkehr zur Vollrente die obligatorische freiwillige Versicherung nach § 188 Abs 4 SGB 5 eintritt. (Rn.35) (Rn.44)
2. Zum Grundsatz der vorausschauenden Betrachtungsweise und dem Vorliegen eines regelmäßigen Einkommens bei Bezug einer Teilrente für einen Zeitraum von drei Monaten im Rahmen der Berechnung des Gesamteinkommens für das Bestehen einer Familienversicherung iSd § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5. (Rn.39)
Vermutlich bist Du ein Kassenmitarbeiter. In diesem Thread hast Du es sehr eindrucksvoll beschrieben.
Zitat von Dir:
Angenommen, dass das BSG das Verfahren für den Kläger entscheidet, finde ich es gar nicht „geil“, wenn von KKen Zeit, Geld und Nerven (mit dem Geld aller Versicherten!) verschwendet werden!
Ehrlich gesagt, dass sind jetzt bestimmte Wunschvorstellungen, die mit die mit dem geltenden Recht im Ansatz nichts zu tun haben.
Danke noch einmal für Dein persönliches Posting, es hat micht bestärkt hier zu kämpfen im Sinne der Betroffenen.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Hallo Kehlchen,
ich habe mal mit meinem EX-Kollegen gesprochen, der Rentenberater ist. Der hat mir das hier -https://www.steuertipps.de/altersvorsor ... sel-in-gkv
zukommen lassen und auch bestätigt, dass es auch so in der Praxis gehandhabt wird. Solche Fälle kämen nun natürlich nicht jeden Tag in der Praxis vor, aber es lohnt sich wirklich, um jeden Fall zu kämpfen. Er selbst hat auch schon zwei oder drei PKV-Rentner entsprechend beraten können.
Ich selbst hatte einen solchen Fall in meiner Praxis noch nicht, aber ich denke, wenn mir ein Antrag auf Familienversicherung mit dieser Konstellation schon vor 2016 auf den Tisch gekommen wäre (theoretisch), ich hätte die Familienversicherung bestätigt.
Gruss
Czauderna
ich habe mal mit meinem EX-Kollegen gesprochen, der Rentenberater ist. Der hat mir das hier -https://www.steuertipps.de/altersvorsor ... sel-in-gkv
zukommen lassen und auch bestätigt, dass es auch so in der Praxis gehandhabt wird. Solche Fälle kämen nun natürlich nicht jeden Tag in der Praxis vor, aber es lohnt sich wirklich, um jeden Fall zu kämpfen. Er selbst hat auch schon zwei oder drei PKV-Rentner entsprechend beraten können.
Ich selbst hatte einen solchen Fall in meiner Praxis noch nicht, aber ich denke, wenn mir ein Antrag auf Familienversicherung mit dieser Konstellation schon vor 2016 auf den Tisch gekommen wäre (theoretisch), ich hätte die Familienversicherung bestätigt.
Gruss
Czauderna
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Hallo Rossi, ich arbeite nicht für eine KK und habe auch nie für eine KK gearbeitet. Ich kenne andere Fälle, in denen Mitglieder einer KK um ihr Recht kämpfen müssen. Die KK hat die Macht (die geschulten Anwälte) und das Geld, Nerven kosten sie die Verfahren durch mehrere Instanzen auch nicht, sonst wechselt man auch mal einen Sachbearbeiter aus. Das betroffene Mitglied kann sich nicht auswechseln, muss nervenstark sein, Geld und Zeit haben für diesen - ungleichen - Kampf. Und ja, es können im Laufe der Mitgliedschaft auch Gesetze geändert werden. Bei mir stimmen die Bedingungen von früher nicht mehr überein mit den heutigen. Der Kampf durch die Instanzen wird von den KK bezahlt mit dem Geld ihrer Mitglieder. Damit will ich sagen, dass ich unfreiwillig die Verweigerung des Rechts seitens der KK gegenüber einigen ihrer Mitglieder mitfinanziere. Nicht alle Mitglieder erkämpfen ihr Recht oder halten durch bis zur letzten Instanz.
Hallo Czauderna, der von Rossi geschilderte Fall interessiert mich, aber mit meinen Lebensumständen hat er nichts zu tun, ich interessiere mich wegen der Haltung der KK für die Sache. Es lohnt sich ganz bestimmt, um jeden Fall zu kämpfen. Ich kann jeden nur ermuntern und hoffe, in diesem Forum erhält man dabei Unterstützung.
Deswegen auch an Rossi und Czauderna und gerne weitere Schreiber danke für die Thematisierung und Aufklärung!
MfG Kehlchen
Hallo Czauderna, der von Rossi geschilderte Fall interessiert mich, aber mit meinen Lebensumständen hat er nichts zu tun, ich interessiere mich wegen der Haltung der KK für die Sache. Es lohnt sich ganz bestimmt, um jeden Fall zu kämpfen. Ich kann jeden nur ermuntern und hoffe, in diesem Forum erhält man dabei Unterstützung.
Deswegen auch an Rossi und Czauderna und gerne weitere Schreiber danke für die Thematisierung und Aufklärung!
MfG Kehlchen
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Nun ja, das vermeintliche Schlupfloch (durch Wahl einer Altersteilrente in die Fami) soll jetzt offensichtlich geschlossen werden.
Es gibt einen Referentenwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) vom 12.04.2024.
Zitat hieraus:
Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
1.Dem § 10 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Ehegatten und Lebenspartner sind nicht versichert, wenn sie die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 5 durch die Wahl einer Rente wegen Alters als Teilrente erfüllen und zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren.“
Begründung hierzu:
II.9 Begrenzung Wechsel in die Familienversicherung für über 55-Jährige
Durch die Untersagung eines Wechsels aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung für solche Personen, die nur aufgrund des Absenkens ihrer Altersrente auf eine Teilrente die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen, wird die bislang bestehende Gesetzeslücke geschlossen.
Es gibt einen Referentenwurf des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) vom 12.04.2024.
Zitat hieraus:
Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
1.Dem § 10 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Ehegatten und Lebenspartner sind nicht versichert, wenn sie die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 5 durch die Wahl einer Rente wegen Alters als Teilrente erfüllen und zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren.“
Begründung hierzu:
II.9 Begrenzung Wechsel in die Familienversicherung für über 55-Jährige
Durch die Untersagung eines Wechsels aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung für solche Personen, die nur aufgrund des Absenkens ihrer Altersrente auf eine Teilrente die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen, wird die bislang bestehende Gesetzeslücke geschlossen.
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
So wie ich das sehe, wurde die Schließung der Lücke im Ausschuss entfernt?! Das neue Gesetz fügt den von Rossi erwähnten Passus nicht mehr ein. Btw... wurde am 30.01.2025 vom BT beschlossen.
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz ... vsg/312308
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz ... vsg/312308
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Jooh, das sieht wohl so aus.
Diese vermeintliche Lücke wurde nicht geschlossen.
Es ist gestern im Bundesrat gewesen, dieser hat ganz offensichtlich zugestimmt.
D.h., die vermeintliche Gesetzlücke besteht weiterhin!!!
Jetzt packe ich noch einen druff.
Dadurch, dass die geplante Gesetzesänderung eben nicht im Bundestag bzw. im Ausschuss die Mehrheit gefunden hat, bzw. dass die Lücke nicht geschlossen wird, dürfte der Wille des Gesetzgebers klar auf der Hand liegen.
Unser Gesetzgeber will es bzw. nimmt es weiterhin in Kauf, durch die Wahl einer Altersteilrente in die Fami zu huschen.
Diese Ausgangslage ist für die mittlerweile beim BSG anhängigen Verfahren, meines Erachtens, sehr entscheidend! Das BSG muss sich nicht mit irgendwelchen planwidrigen Regelungslücken im Gesetz beschäftigen. Es war und ist der Wille des Gesetzgeber diesen Personen durch das Gestaltungsrecht eine Rückkehr in die GKV zu ermöglichen!
Na ja, wie dem auch sei!?
Diese vermeintliche Lücke wurde nicht geschlossen.
Es ist gestern im Bundesrat gewesen, dieser hat ganz offensichtlich zugestimmt.
D.h., die vermeintliche Gesetzlücke besteht weiterhin!!!
Jetzt packe ich noch einen druff.
Dadurch, dass die geplante Gesetzesänderung eben nicht im Bundestag bzw. im Ausschuss die Mehrheit gefunden hat, bzw. dass die Lücke nicht geschlossen wird, dürfte der Wille des Gesetzgebers klar auf der Hand liegen.
Unser Gesetzgeber will es bzw. nimmt es weiterhin in Kauf, durch die Wahl einer Altersteilrente in die Fami zu huschen.
Diese Ausgangslage ist für die mittlerweile beim BSG anhängigen Verfahren, meines Erachtens, sehr entscheidend! Das BSG muss sich nicht mit irgendwelchen planwidrigen Regelungslücken im Gesetz beschäftigen. Es war und ist der Wille des Gesetzgeber diesen Personen durch das Gestaltungsrecht eine Rückkehr in die GKV zu ermöglichen!
Na ja, wie dem auch sei!?
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Ach ja,
hier mal ein klassisches Beispiel einer Kasse in Deutschland.
Die Betroffene hat im Oktober 2024 eine Altersteilrente gewählt (unterhalb der Fami-Grenze). Sie war vor 29 Jahren zuletzt privat versichert. Warum auch immer!?
Der VdK hat ihr dann geraten diese Altersteilrente zu wählen (Gestaltungsreht), um somit wieder versichert zu sein.
Die betroffene Kasse hat es mit Pauken und Trompeten abgelehnt. Die Abstimmung des GKV-Spitzenverbandes Bund und der DRV, dass dies möglich ist, juckt die Kasse in keiner Weise. So unter dem Motto: och, was Spitzenverbände empfehlen, intessiert uns nicht!
Das Gestaltungsrecht ist rechtswidrig, es sei planwidrig, weil der Gesetzgeber dies so nicht gewoll hat (Holla: das ist schon eine geniale Behauptung)
Die Intention der Kasse dürfte klar sein: heiliger Strohsack: so eine teure Versicherte möchten wir auf keinen Fall.
Ergebnis ist mittlerweile: die Betroffene (schwer krank) wird von Ärzten nicht mehr behandelt, weil es keinen Kostenträger gibt.
Ich frage mich, wo sind wir mittlerweile gelandet?
Durch den Beratungsverlauf unseren lieben Gesetzgebers dürfte mittlerweile klar sein, dass die involviete Kasse völlig falsch liegt.
Ach ja, ich kann es mir nicht verkneifen: es ist die DAK!
https://www.op-online.de/offenbach/schw ... 15735.html
hier mal ein klassisches Beispiel einer Kasse in Deutschland.
Die Betroffene hat im Oktober 2024 eine Altersteilrente gewählt (unterhalb der Fami-Grenze). Sie war vor 29 Jahren zuletzt privat versichert. Warum auch immer!?
Der VdK hat ihr dann geraten diese Altersteilrente zu wählen (Gestaltungsreht), um somit wieder versichert zu sein.
Die betroffene Kasse hat es mit Pauken und Trompeten abgelehnt. Die Abstimmung des GKV-Spitzenverbandes Bund und der DRV, dass dies möglich ist, juckt die Kasse in keiner Weise. So unter dem Motto: och, was Spitzenverbände empfehlen, intessiert uns nicht!
Das Gestaltungsrecht ist rechtswidrig, es sei planwidrig, weil der Gesetzgeber dies so nicht gewoll hat (Holla: das ist schon eine geniale Behauptung)
Die Intention der Kasse dürfte klar sein: heiliger Strohsack: so eine teure Versicherte möchten wir auf keinen Fall.
Ergebnis ist mittlerweile: die Betroffene (schwer krank) wird von Ärzten nicht mehr behandelt, weil es keinen Kostenträger gibt.
Ich frage mich, wo sind wir mittlerweile gelandet?
Durch den Beratungsverlauf unseren lieben Gesetzgebers dürfte mittlerweile klar sein, dass die involviete Kasse völlig falsch liegt.
Ach ja, ich kann es mir nicht verkneifen: es ist die DAK!
https://www.op-online.de/offenbach/schw ... 15735.html
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Hallo,
auch ich kann es mir nicht verkneifen.
Alle Mitleser - bitte den Link anklicken und alles genau lesen, auch die Kommentare zu dem Beitrag. Da fehlt doch etwas Wichtiges?
Gruss
Czauderna
auch ich kann es mir nicht verkneifen.
Alle Mitleser - bitte den Link anklicken und alles genau lesen, auch die Kommentare zu dem Beitrag. Da fehlt doch etwas Wichtiges?
Gruss
Czauderna
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
Was fehlt denn dort, Czauderna?
Die Kommentare sind doch wischi, waschi!
Rechtlich gesehen ein gefährliches Halbwissen, erfüllt mit traumatischen Wunschvorstellungen!!???
Unser Rechtsstaat funkioniert irgendwie anders. Es gilt das Gesetz und in erster Linie der Wortlaut. Wunschvorstellungen spielen keine Rolle!! (Wischi -Washi- System)
Bringe es doch mal auf den Punkt, was Du uns mit deinem Posting (da fehlt noch etwas wichtiges) sagen willst!?!
Ach ja, es sind nur die Kassen des Vdek, die in dieser Konstellation völlig aus der Reihe tanzen!!!
Die Kommentare sind doch wischi, waschi!
Rechtlich gesehen ein gefährliches Halbwissen, erfüllt mit traumatischen Wunschvorstellungen!!???
Unser Rechtsstaat funkioniert irgendwie anders. Es gilt das Gesetz und in erster Linie der Wortlaut. Wunschvorstellungen spielen keine Rolle!! (Wischi -Washi- System)
Bringe es doch mal auf den Punkt, was Du uns mit deinem Posting (da fehlt noch etwas wichtiges) sagen willst!?!
Ach ja, es sind nur die Kassen des Vdek, die in dieser Konstellation völlig aus der Reihe tanzen!!!
Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV
@Czauderna
Ich warte noch auf Deine Antwort!?!
Welcher Kommentar aus diesem Artikel hat wirklich ein rechtliches Fundament?
Oder sind es nach wie vor Traumvorstellungen ohne ein rechtliches Fundament?!?!?
Ich warte noch auf Deine Antwort!?!
Welcher Kommentar aus diesem Artikel hat wirklich ein rechtliches Fundament?
Oder sind es nach wie vor Traumvorstellungen ohne ein rechtliches Fundament?!?!?