Erwerbsminderungsrente wer gewährt Zuschuss zur Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

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Salix
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Erwerbsminderungsrente wer gewährt Zuschuss zur Krankenkasse

Beitrag von Salix » 28.03.2008, 17:58

Hallo,

es geht um meinen Vater. Er bekommt demnächst volle Erwerbsminderungsrente. Nun machen sich meine Eltern Sorgen das die Rente nicht hoch sein wird und man davon ja auch die Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen muss.

Sicher gibt es auch Grundsicherung, Sozialhilfe oder eventuell ALG 2.

Meine Frage kann man irgendwo Zuschüsse zur Krankenversicherung beantragen ohne gleich von den Ämtern abhängig zu sein?

Wie sieht es auch wenn man die Vorversicherungszeit nicht erfüllt.
(Die deutsche Krankenversicherung der Rentner ist zwar eine Pflichtversicherung. Sie entsteht nur dann, wenn eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt ist. Wer als Rentner die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, muss sich woanders selbst versichern.)


Gruß

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.03.2008, 18:07

Hallo,

nur so Zuschüsse ohne Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht. Wenn die Rente nicht reicht, muss man zum Amt und alles offenlegen.

Wenn man keine sonstigen Einnahmen (Zinserträge, Mieteinnahmen ... ) hat, dann macht es preislich keinen Unterschied, ob man freiwillig oder pflichtversichert ist. Man beantragt einen Beitragszuschuss und dann ist der Beitrag gleich. Bei Pflichtversicherten gibt es nur ganz wenige Einkommensarten, die berücksichtigt werden. Bei freiwillig Versicherten greift die Kasse auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt zu.

Aaabbbbber, der Unterschied ist, dass man Selbstzahler ist. Bei Pflichtversicherten wird der Versichertenanteil direkt einbehalten, man kann also nicht in Verlegenheit des Zahlungsverzuges kommen.

Bei der freiwilligen Versicherung besteht natürlich die Gefahr, dass das Konto mal nicht gedeckt ist oder man auf der Ausgabenseite andere Prioritäten setzt. Dann, wenn man in Rückstand gerät, werden Säumnisgebühren fällig. Und die sind happig (5%). Ausserdem droht der Leistungsausschluss, wenn man 2 volle Monate in der Kreide steht. Der gilt dann auch für Angehörige und lebt rückwirkend nicht mehr auf, selbst wenn man nachzahlt. Anspruch hat man dann n ur noch auf Not- und Schmerzbehandlungen. Keine rosigen Aussichten für einen EU-Renter, der sicher in Dauerbehandlung ist. Hier sehe ich die größere Gefahr.

Ich hoffe, dass ich Licht ins Dunkle bringen konnte.

LG, Fee

Salix
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Beitrag von Salix » 28.03.2008, 18:22

Danke Krankenkassenfee,

etwas Licht ins Dunkle ist gekommen ;-)

Bei meinen Eltern würde auf jeden Fall Hilfbedürftigkeit bestehen.

Bisher beziehen sie ALG 2, mein Vater ist Antragsteller, meine Mutter geringverdienend selbstständig.

Da meine Eltern bisher grosse Probleme wegen Falschberechnung mit der ARGE hatten wären sie froh wenn sie davon wegkommen.

Meine Mutter wird nur durch die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige hilfsbedürtig, könnte also einen Zuschuss bei der ARGE beantragen ohne ALG 2 zu beantragen. ( Das geht )

Ich hatte gehofft das dies auch bei meinem Vater so geht.
lt. diesem Beitrag schon

Zuschuss zur Krankenversicherung

Rentenbezieher, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner angehören, erhalten als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.

Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt. Seine Höhe entspricht dem Beitrag, den die krankenversicherungspflichtigen Rentner von der Rentenversicherung zu ihrem Beitrag erhalten. Das sind 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 30. Juni 2008 beträgt der Zuschuss 6,75 Prozent der Rente. Liegen die Aufwendungen für die Krankenversicherung niedriger, wird der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen des Rentners für seine Krankenversicherung begrenzt.

Das ist ja echt verwirrend.
Gruß

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 29.03.2008, 13:26

Hallo,

da kenne ich mich leider nicht aus.
Ich hab es nur bei ehemaligen Sozialhilfeempfängern, die nur die Krankheitskosten ersetzt bekamen (hatten z.B. kleine Rente) erlebt, dass die zum 1.4.07 nachrangig versicherungspflichtig wurden und dann selbst Krankenkassenbeiträge bezahlen mussten. Und da hat die Stadt (ist wahrscheinlich auch unterschiedlich) die Regelung, dass eigene Beiträge bis 100 € erst einmal selbst aufzubringen sind. Zahlt man über 100 € zahlt alles das Amt :shock:

LG, Fee

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 30.03.2008, 00:02

Hallo Salix,

wenn Ihre Eltern nicht als Rentner pflichtversichert werden, erhalten sie auf Antrag vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings wird dieser Zuschuss nur ausgehend von der Rente gezahlt.

Am Beispiel ist es leichter zu erklären:

Die Beiträge für freiwillige Mitglieder sind aus mindestens 828,33 € monatlich (2008) zu berechnen.

Wenn die Rente beispielsweise 300,- EURO beträgt, zahlt der RV-Träger hieraus einen Beitragszuschuss.

Der Versicherte zahlt damit in diesem Beispiel de facto aus 528,33 EURO die Beiträge allein und aus 300,- die Beiträge zur Hälfte.

Gruß

ratte1

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