
Ich werde ab den 01.September ein Kolleg, also eine Schule des zweiten Bildungsweges, besuchen um das Abitur nachzuholen. Ich bin dann 22, werde im Oktober 23, Jahre alt und kann laut D*K Berater und den gesetzlichen Bestimmungen zurück in die Familienversicherung meines Vaters wechseln, ich bin damals leider auf Anraten in eine andere Krankenkasse gegangen, war etwas dumm, ich hatte geglaubt das es sowas wie vorgeschriebene Krankenkassen wirklich gibt...
Nun in den 2 Monaten dazwischen habe ich keine finanziellen Sorgen, und möchte mich auch nicht Arbeitslos melden, dies hat einen ganz einfachen Grund. Ich will das System nicht ausnutzen da ich in diesen 2 Monaten "dem Arbeitsmarkt" eben nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen will/werde, ich möchte einen Umzug planen und ausführen und Verwandte im Ausland besuchen etc., und daher verzichte ich auf das Arbeitslosengeld 1.Das stellt laut dem D*K Berater kein Problem dar, habe ich sogar schrifltich^^. Nun meine Frage, die mir letztens erst eingefallen ist und ich habe leider zurzeit keine Möglichkeit mit den Beratern Kontakt aufzunehmen, kann ich so einfach in die Familienversicherung wechseln nach der Ausbildung. Ich kann ja jetzt noch nicht meine Krankenkasse kündigen da theorethisch die Chance besteht das ich durchfalle und dann hätte ich ja gar nichts. Könnte ich also ab den 01.07 schon in die FAmilienversichrung? Es bestehen ja Kündigungsfristen ...
Danke und einen schönen Tag noch euch allen
