fragen zur krankenhauseinweisung
Moderator: Czauderna
fragen zur krankenhauseinweisung
hallo,
das krankenhaus möchte einen stempel der krankenkasse auf der einweisung des arztes als kostenübernahmebestätigung.
meine krankenkasse ist aber in hamburg und ich wohne in berlin.
geht so was per mail (einweisung einscannen)? fax hab ich nicht.
die original einweisung per post versenden find ich riskant. wenn die weg ist, muss ich ne neue besorgen, kostet zeit usw.
wie lang ist eine einweisung gültig? in dem quartal, in dem sie ausgestellt wurde?
und eine letzte frage:
gibt es auf dem einweisungsschein die möglichkeit anzugeben, dass der versicherte leistungen nach dem bvg bekommt? dadurch entfällt die zuzahlung pro tag kraft gesetzes (nicht aufgrund überschreitens einer einkommensgrenze). bei rezepten gibt es ja das feld "bvg". auf der eGK ist nicht vermerkt, ob jemand leistungen nach dem bvg erhält.
danke.
das krankenhaus möchte einen stempel der krankenkasse auf der einweisung des arztes als kostenübernahmebestätigung.
meine krankenkasse ist aber in hamburg und ich wohne in berlin.
geht so was per mail (einweisung einscannen)? fax hab ich nicht.
die original einweisung per post versenden find ich riskant. wenn die weg ist, muss ich ne neue besorgen, kostet zeit usw.
wie lang ist eine einweisung gültig? in dem quartal, in dem sie ausgestellt wurde?
und eine letzte frage:
gibt es auf dem einweisungsschein die möglichkeit anzugeben, dass der versicherte leistungen nach dem bvg bekommt? dadurch entfällt die zuzahlung pro tag kraft gesetzes (nicht aufgrund überschreitens einer einkommensgrenze). bei rezepten gibt es ja das feld "bvg". auf der eGK ist nicht vermerkt, ob jemand leistungen nach dem bvg erhält.
danke.
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass, wenn es sich um eine normale Verordnung von Krankenhauspflege handelt und dazu auch um ein Vertragskrankenhaus, dass eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse nicht erforderlich ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die Einweisungsdiagnose bzw. der Zweck der Krankenhausbehandlung dies erfordert, z.B. bei "kosmetischen Op`s".
Was das BVG. betrifft - kannst du das ggf. mal belegen, wonach bei Krankenhausbehandlung, BVG-Leiden ausgenommen, keine Eigenanteile zu zahlen sind ?.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich gilt, dass, wenn es sich um eine normale Verordnung von Krankenhauspflege handelt und dazu auch um ein Vertragskrankenhaus, dass eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse nicht erforderlich ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die Einweisungsdiagnose bzw. der Zweck der Krankenhausbehandlung dies erfordert, z.B. bei "kosmetischen Op`s".
Was das BVG. betrifft - kannst du das ggf. mal belegen, wonach bei Krankenhausbehandlung, BVG-Leiden ausgenommen, keine Eigenanteile zu zahlen sind ?.
Gruss
Czauderna
ist ne normale verordnung.
in berlin ist das wohl so, dass die einweisungen abgestempelt werden müssen. war nie ein problem als ich bei einer kasse mit filiale hier versichert war. dumm nur, dass meine jetzige kasse in hamburg sitzt.
handelt sich um ein bvg-leiden, weshalb die krankenhausbehandlung erfolgen soll, genau
frage mich, ob die kasse das kapiert...meine erfahrung ist,dass sich kaum einer mit dem bvg auskennt.
in berlin ist das wohl so, dass die einweisungen abgestempelt werden müssen. war nie ein problem als ich bei einer kasse mit filiale hier versichert war. dumm nur, dass meine jetzige kasse in hamburg sitzt.

handelt sich um ein bvg-leiden, weshalb die krankenhausbehandlung erfolgen soll, genau
frage mich, ob die kasse das kapiert...meine erfahrung ist,dass sich kaum einer mit dem bvg auskennt.
Leider ist das nicht so.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
zum Thema BVG nochmal - in der Regel werden auf der Einweisung die Daten der egK. übernommen und da sind die BVG-Berechtigen entsprechend gekennzeichnet mit einer Verschlüsselung (6 oder, meine ich.
Gruss
Czauderna

vielleicht solltest Du wirklich mal mit Deiner Kasse sprechen.
Den Tip habe ich Dir ja schon öfter gesagt. Sprich mit der Kasse und lege dort vielleicht mal Deine Bescheide vom Versorgungsamt vor.
Woher soll die Kasse davon wissen, wenn Du es nicht angibst? Durch den Kassenwechsel gehen solche Informationen verloren.
Den Tip habe ich Dir ja schon öfter gesagt. Sprich mit der Kasse und lege dort vielleicht mal Deine Bescheide vom Versorgungsamt vor.
Woher soll die Kasse davon wissen, wenn Du es nicht angibst? Durch den Kassenwechsel gehen solche Informationen verloren.