wir haben ein größeres Problem, ev. kann uns jemand helfen.
Mein Mann war 38 Jahre arbeiten und durchgehend gesetzlich krankenversichert, ab ca. 2002 freiwillig gesetzlich wegen Überschreitung der JAG.
Im Sommer 2010 wurde er mit Abfindung entlassen, nach Sperre und Ruhenzeit bekam er vom 20.01.11 bis 26.12.2011 Alg I und war somit gesetzlich pflichtversichert. Ab 01.01.2012 bekommt er betriebliche Versorgungsleistungen (Betriebsrente von der Foveruka), aber noch keine gesetzliche Altersrente.
Heute kam die erste Zahlung und es war kein Krankenkassenbeitrag einbehalten. Bei einem Anruf bei der TK wurde uns dann gesagt, er wäre wieder freiwillig gesetzlich versichert.
Da die Beitragsberechnung hier ja nun anders ist (ich bin Beamtin mittlerer Dienst, Teilzeit

Ist die Aussage der TK so richtig? vor einem Jahr wurde mir von einer anderen Mitarbeiterin gesagt, mein Mann wäre dann wieder Pflichtversichert und er muss nur von der Betriebsrente Beiträge (voll) zahlen.
Weiterhin wurde mir gesagt, dass wenn er jetzt einen Job oberhalb 400,01€ annimmt, er wieder pflichtversichert ist, aber sobald er z.B. diesen aufhört, er wieder freiwillig versichert ist.
Ist es denn richtig, dass er, wenn er nur Betriebsrente erhält immer freiwillig versichert ist?
Viele Grüße
Martina