ich bin gerade etwas verwirrt, wegen verschiedener Auskünfte
Meine Situation:
- freiwillig gesetzl. versichert
- gehe in ein paar Tagen für laaange Zeit ins Ausland
- werde dort arbeiten und bin dort auch krankenversichert
- melde mich in Dtl. ab
Meine GKV sagt, dass ich - da ich freiwillig versichert bin - trotzdem die 2 monatige Kündigungsfriest einhalten muss und so bis Ende Jan Betraege zahlen muss.
In einem anderen Beitrag ( http://www.krankenkassenforum.de/kndigu ... versichert) gab man die Auskunft, dass in der Situation die Frist nicht gelten würde.
Auf welchen Paragraphen kann ich mich bei meiner Kasse berufen?
(Nebenbei verstehe ich nicht, warum ich freiwillig versichert bin, da doch jede Person mit Wohnsitz in Dtl. verpflichtet ist, eine KV zu haben? Ich wurde nach deren Angaben freiwillig versichert, da erwerbslos, aber Rücklagen zu hoch um ALG zu beziehen)
Ganz lieben Dank für Hilfe

Jordy