pawi hat geschrieben:Guten Tag,
wie ist die Situation für einen beruflich Selbstständigen, gesetzlich (freiwillig kann man es heute ja nicht mehr nennen) Versicherten bei Wohnortverlegung ins Ausland (Unterschied zwischen EU und Nicht-EU)?
Kann die GKV (!) unter best. Umständen / Konditionen in best. Länder (Sozialabkommen?) mitgenommen werden oder muss im Ausland grundsätzlich eine Versicherung aus dem jeweiligen Land abgeschlossen werden?
Es geht also nicht speziell um die Frage, ob die hiesige Versicherung über eine Anwartschaft aufrechterhalten werden kann, sondern ob sie mit umziehen kann, also ob auch nach Wohnortverlegung ins Ausland weiterhin Leistungen über eine deutsche GKV bezogen werden können. :wink:
Gruß pawi
hallo,
also grundsätzlich kann die bisherige Krankenversicherung bei einem Verzug ins Ausland nicht mitgenommen werden, allerdings kommte s entscheidend darauf an wohin der Verzug erfolgt und wie der Versichertenstatus vorher war.
So ist bei einer Auswanderung, also 1. Wohnsitz wird ins Ausland verlegt, die Aufrechterhaltung einer freiwilligen Versicherung in Deutschland sinnlos, denn die Kasse würde keine Leistungen im Ausland erbringen, hier wäre evtl. (wenn mann vorhat irgendwann wieder zurückzukommen) eine Anwartschaftversicherung möglich (niedriger Beitrag, keine Leistungen), aber da sollte man sich wirklich individuell von seiner bisherigen kasse beraten lassen.
Auf die andere Variante will ich hier nicht näher eingeehen weil diese auch nur im Abkommensstaat wohnende Rentner betrifft.
Gruß
Czauderna