Ich weiß nicht ob man das erwähnen muss oder warum da einfach so drüber weggegangen wird:
Soll ich heir jemandem wirklich erklären dass es höchst ungerecht ist eine Garantierte Rente zum bekommen die beinahe dem Gehalt während der Dienstzeit entspricht als Beamter der beim Staat angestellt ist ?
Und das obwohl diese Beamten nie einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.
Soll ich das hier jetzt noch genauer erklären müssen was daran ungerecht ist oder warum werden so merkwürdige Fragen gestellt.....
ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Geht es jetzt um Grundsätze der Beamtenversorgung? Oder gehts um die Krankenversicherung.
In der KV werden alle Personengruppen gleich behandelt.
Nebenbei, ich bin kein Beamter, aber das Beamtenverhältnis ist etwas besonderes. Daraus generieren sich Rechte und Pflichten die über das normale Arbeitsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit hinaus gehen.
Gerne auch bei Wikipedia nachzulesen
Rechte der Beamten [Bearbeiten]Die deutschen Beamten haben dem Dienstherrn gegenüber eine besondere Dienst- und Treuepflicht. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet, u. a. zu einer dem Amt angemessenen Alimentation (Besoldung) und Unterstützung im Krankheitsfall (Beihilfe) sowie zur Gewährung einer angemessenen Pension, in der Gesetzessprache Versorgungsbezüge genannt, im Ruhestand.
Mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde ist der Bewerber Beamter und wird alimentiert, d. h. er empfängt ab diesem Zeitpunkt Dienstbezüge (Besoldung). Der Einsatz des Beamten für die Wahrnehmung von Aufgaben wird als „Verwendung“ bezeichnet.
Eine Möglichkeit zur zwangsweisen Teilzeitbeschäftigung, wie im Landesbeamtengesetz Niedersachsens, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes[9] nicht zulässig. Beamte haben das Recht, ihre Amts- und Dienstbezeichnung auch außerhalb des Dienstes zu führen.
Pflichten der Beamten [Bearbeiten]Beamte müssen nach Recht und Gesetz handeln (Gesetzestreue). Weisungen Vorgesetzter sind grundsätzlich zu befolgen (Gehorsamspflicht). Allerdings gibt es das Recht und die Pflicht zur Beanstandung, der sog. Remonstration, falls ein Beamter meint, eine Weisung sei unrechtmäßig. Zu Beginn ihrer Laufbahn müssen Beamte einen Diensteid ablegen. Verstöße gegen Beamtenpflichten und auch Verstöße außerhalb des Dienstes, die das Ansehen schädigen könnten, werden, je nach Verfehlung, im außergerichtlichen Disziplinarverfahren oder/und gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Diese können im Extremfall zur Entfernung aus dem Dienst führen. Anweisungen dürfen nicht befolgt werden, wenn sie gegen Gesetze verstoßen, sie müssen nicht befolgt werden, wenn sie nicht dienstlichen Zwecken dienen.
Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). In einer neuen Entscheidung sieht das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedenfalls für Beamte, die wie Lehrer nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, einen Streik aufgrund der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, als zwar unerlaubt, aber nicht mehr disziplinarrechtlich verfolgbar an.[10]
Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).
Die Beratungspflicht des Vorgesetzten seitens des Untergebenen ist ein weiterer Bestandteil der Beamtenpflichten. Beamte haben sich ferner mit voller Hingabe bzw. vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Das bedeutet, sie dürfen Nebentätigkeiten (insbesondere entgeltlichen) nur mit besonderer Genehmigung nachgehen. In den meisten Bundesländern ist die wissenschaftliche oder künstlerische Betätigung nicht genehmigungs-, wohl aber anzeigepflichtig. Ferner dienen sie dem ganzen Volk und nicht einer Partei; daraus folgt, dass sie bei Entscheidungen auch das Gemeinwohl zu wahren haben.
Und wenn es darum geht das Beamte nie einen Beitrag in die gesetzliche RV gezahlt haben, dieser Personenkreis erhält auch keine Rente der RV. Sondern eine Pension vom Staat.
Und bevor es weitergeht... die Bruttogehälter von Beamten sind niedriger als von Angestellten im öffentlichen Dienst in vergleichbarer Position.
Und damit ist auch wieder Ende für mich. Wenn der Staat wieder neu aufgebaut werden soll, wendet Euch doch bitte an den Bundestagsabgeordneten Eures Wahlbezirkes. Der ist dann für die gewünschten Änderungen zuständig.