GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Moderator: Czauderna
GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo,
wie kann man vorgehen, wenn eine GKV statt einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsfolgebelehrung einfach
nur formlos schreibt, dass Sie bei ihrer Meinung bleibt und dem Widerspruch nicht abhelfen wird.
Rechtsfolgebelehrung fehlt, also kein Bescheid.
wie kann man vorgehen, wenn eine GKV statt einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsfolgebelehrung einfach
nur formlos schreibt, dass Sie bei ihrer Meinung bleibt und dem Widerspruch nicht abhelfen wird.
Rechtsfolgebelehrung fehlt, also kein Bescheid.
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo @GKVfan,
das
Erzähl mal von vorne. Was steckt hinter bzw. vor dem vorerst wenig erfolgreichen Widerspruch?
Gruß
von GS
das
als Stöckchen ist ein wenig zu dünn, um drüberzuspringen.wie kann man vorgehen, wenn eine GKV statt einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsfolgebelehrung einfach
nur formlos schreibt, dass Sie bei ihrer Meinung bleibt und dem Widerspruch nicht abhelfen wird.
Rechtsfolgebelehrung fehlt, also kein Bescheid.
Erzähl mal von vorne. Was steckt hinter bzw. vor dem vorerst wenig erfolgreichen Widerspruch?
Gruß
von GS
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo GKVfan,
grds prüft zunächst die Verwaltung, ob sie dem Widerspruch abhelfen kann. Ist das nicht der Fall, teilt sie das dem Versicherten mit und leitet dann die Unterlagen an die Widerspruchsstelle weiter. Steht davon nichts in der Mitteilung der Krankenkasse, so lohnt sich ein Anruf dort, um den weiteren Ablauf zu klären.
MfG
ratte1
grds prüft zunächst die Verwaltung, ob sie dem Widerspruch abhelfen kann. Ist das nicht der Fall, teilt sie das dem Versicherten mit und leitet dann die Unterlagen an die Widerspruchsstelle weiter. Steht davon nichts in der Mitteilung der Krankenkasse, so lohnt sich ein Anruf dort, um den weiteren Ablauf zu klären.
MfG
ratte1
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo,
ich schließe mich meinen beiden Vorschreibern an.
Gruss
Czauderna
ich schließe mich meinen beiden Vorschreibern an.
Gruss
Czauderna
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo Die Annahme, dass ein entspr. Schreiben ohne Rechtsfolgenbelehrung kein Bescheid sei, ist nicht richtig. Ohne Rechtsfolgebelehrung verlängert sich die Frist (Widerspruch bzw. danach Klage) auf 12 Monate.
Enthält der ursprüngliche Widerspruchsbescheid keine Aufklärung über den Klageweg und die Fristen oder ist das lediglich beim letzten Schreiben so?
MfG
Enthält der ursprüngliche Widerspruchsbescheid keine Aufklärung über den Klageweg und die Fristen oder ist das lediglich beim letzten Schreiben so?
MfG
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Einstellung KrG weil der MDK nach Aktenlage der Meinung ist, dass der Patient arbeitsfähig sei.GS hat geschrieben: ↑26.04.2025, 23:46Hallo @GKVfan,
dasals Stöckchen ist ein wenig zu dünn, um drüberzuspringen.wie kann man vorgehen, wenn eine GKV statt einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsfolgebelehrung einfach
nur formlos schreibt, dass Sie bei ihrer Meinung bleibt und dem Widerspruch nicht abhelfen wird.
Rechtsfolgebelehrung fehlt, also kein Bescheid.
Erzähl mal von vorne. Was steckt hinter bzw. vor dem vorerst wenig erfolgreichen Widerspruch?
Gruß
von GS
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Das Schreiben enthält:Kehlchen hat geschrieben: ↑27.04.2025, 12:12Hallo Die Annahme, dass ein entspr. Schreiben ohne Rechtsfolgenbelehrung kein Bescheid sei, ist nicht richtig. Ohne Rechtsfolgebelehrung verlängert sich die Frist (Widerspruch bzw. danach Klage) auf 12 Monate.
Enthält der ursprüngliche Widerspruchsbescheid keine Aufklärung über den Klageweg und die Fristen oder ist das lediglich beim letzten Schreiben so?
MfG
1. Keine Rechtsfolgebelehrung.
2. Keine Hinweise auf Klagemöglichkeit oder Fristen.
3. Keinerlei Aufklärung über irgendetwas.
Es wird lediglich mitgeteilt, dass man bei der getroffenen Entscheidung bleibt und dies wird mit dem MDK Gutachten begründet.
Woraus ergibt sich, dass man ohne Rechtshelfsbelehrung 12 Monate Zeit hat zur Klage ?
Was wäre nun wichtig zu unternehmen, um die Rechtsunsicherheit (Bescheid ja/nein?) zu beenden ?
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo,
ich meine, dass die Kasse noch einmal dem Widerspruchsführer die Gelegenheit gibt, entweder noch neue Argumente ins Feld zu führen oder sie will ihm zu verstehen geben, dass er seinen Widerspruch jetzt noch zurückziehen kann. Deshalb gibt sie auch keine Rechtsbehelfsbelehrung an. Wenn nun der Widerspruchsführer nur einen Satz schreibt wie z.B. "Ich halte meinen Widerspruch aufrecht", dann geht es tatsächlich zum Widerspruchsausschuss und es wird sehr wahrscheinlich zum klagefähigen Bescheid kommen, also Ablehnung. Dann ist für die Kasse die Sache erledigt und es bleibt nur noch der Rechtsstreit (Klage). Wie geschrieben, meine Meinung.
Gruß
Czauderna
ich meine, dass die Kasse noch einmal dem Widerspruchsführer die Gelegenheit gibt, entweder noch neue Argumente ins Feld zu führen oder sie will ihm zu verstehen geben, dass er seinen Widerspruch jetzt noch zurückziehen kann. Deshalb gibt sie auch keine Rechtsbehelfsbelehrung an. Wenn nun der Widerspruchsführer nur einen Satz schreibt wie z.B. "Ich halte meinen Widerspruch aufrecht", dann geht es tatsächlich zum Widerspruchsausschuss und es wird sehr wahrscheinlich zum klagefähigen Bescheid kommen, also Ablehnung. Dann ist für die Kasse die Sache erledigt und es bleibt nur noch der Rechtsstreit (Klage). Wie geschrieben, meine Meinung.
Gruß
Czauderna
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Auch das steht nicht drin.
Aus welchem Grunde sollte der Widerspruch zurückgezogen werden, selbst wenn ihm nicht abgeholfen wird, dem Widerspruchsführer entsteht doch kein Nachteil dadurch.
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo
Aufgrund der Inhalte der Schreiben verstehe ich sie als Bescheid(e). Wenn ein Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, verlängert sich die Widerspruchs- bzw. Klagefrist auf 12 Monate. Belege dafür lassen sich bestimmt im Internet finden, ich weiß es aus eigener Erfahrung.
Rechtspfleger am Sozialgericht unterstützen dabei, eine Klage zu formulieren. Ohne RA würde ich das nutzen.
MfG
Ich verstehe dich so, dass auch die ursprüngliche „getroffene Entscheidung“ keine Rechtsbehefsbelehrung enthält.Das Schreiben enthält:
1. Keine Rechtsfolgebelehrung.
2. Keine Hinweise auf Klagemöglichkeit oder Fristen.
3. Keinerlei Aufklärung über irgendetwas.
Es wird lediglich mitgeteilt, dass man bei der getroffenen Entscheidung bleibt …
Aufgrund der Inhalte der Schreiben verstehe ich sie als Bescheid(e). Wenn ein Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, verlängert sich die Widerspruchs- bzw. Klagefrist auf 12 Monate. Belege dafür lassen sich bestimmt im Internet finden, ich weiß es aus eigener Erfahrung.
Rechtspfleger am Sozialgericht unterstützen dabei, eine Klage zu formulieren. Ohne RA würde ich das nutzen.
MfG
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Also der Fall, zu dem du schon zwei weitere Threads hier im Forum am Laufen hältst, mit diesem also der dritte parallel. Wozu soll das gut sein?GKVfan schreibt:
Einstellung KrG weil der MDK nach Aktenlage der Meinung ist, dass der Patient arbeitsfähig sei.
Der Titel "Thread-Jongleur des jahres" fehlt hier noch. Vielleicht kommt der ja noch. Und wenn, wärst vermutlich du der erste Anwärter.
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo, es handelt sich um verschiedene Fälle, welche jedoch die Gemeinsamkeit haben, dass die GKV Krg verweigert.
Dennoch wäre es super interessant zu wissen, wo man nachlesen kann, dass ohne Rechtsfolgebelehrung 12 Monate Klagefrist vorliegen.
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Hallo,
https://verwaltung.uni-koeln.de/stabsst ... kt_ger.pdf
Gruss
Czauderna
Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid
Super, danke für die Info !