ich habe eine Frage zur Beitragsbemessung der GKV. Bisher habe ich als Kleinunternehmen bei der IKK den Mindestbeitrag von rund 273 € bezahlt. Nun soll ein neues Gesetz zur Entlastung von Geringverdienern und Kleinunternehmen in Kraft getreten sein, wonach der Mindestbeitrag durch die Halbierung der Mindestbemessungsgrenze auf etwa 170 € sinkt.
Trifft das auch für mich zu?
Grüße
