Die AOK gab mir ein Brief am 26.02 in dem stand:
"Sie erhalten heute die gewünschte Mitgliederbescheinigung." Dann kamm noch ein zusätzlicher Satz, wo ich mich in der
www.aok.de um alle Leistungen umgucken konnte.
Dazu schickten sie an dem Tag einen Brief ans Jobcenter (Kopie an mich auch) in dem folgendes stand:
"Frau B. hat am 18..2.2019 die AOK ab 12.2.2019 gewählt.
Sie wird unser Mitglied, wenn Kranken-und Pflegeversicherungspflicht als Bezieher von Arbeitslosengeld II eintritt. Wird keine Versicherungspflicht festgestellt, isd die Wahl zur AOK unwirksam.
Bitte nehmen Sie diese Mitgliedsbescheinigung zu Ihren Unteerland.
Die Mitgliedschaft befinnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird. Melden Sie bitte Frau B. zu diesem Termin für den Kassenberreich Berlin an. Eine versicherungsrechtliche Beurteilung ist nicht erfolgt."
Warum lehnt mich dann die AOK sobald sie den Bewilligungsbescheid bekommt? Verstehe ich richtig, gab es mit dem o.g. Schreiben schon eine Zusage, dass ich mit dem Bewilligungsbescheid aufgenommen werden würde. Oder nicht?