Hallo also folgender Sachverhalt:
Ich war zu Beginn des Studiums bis zum 25. Lebensjahr über meine Mutter bei der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Dann bin ich natürlich wegen meines Alters aus der Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschieden und war ab dann bei meinem Stiefvater in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Ich war also nie selbst bei der GKV oder PKV eigenständig versichert. Ich habe auch nie etwas unterschrieben, dass ich nicht in die GKV zurückkehre etc. Nun hab ich mein Examen hinter mir und werde am 30.09. exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation endet auch automatisch meine Mitversicherung in der PKV. Leider fange ich erst am 01.12. bzw. 01.01. am Landgericht an. Bis dahin - vom 01.10. bis 30.11. - muss ich mich selbst versichern.
Kann ich dies problemlos bei der GKV tun?
Kann ich in die GKV?
Moderator: Czauderna
Problem!
Hallo,
ob Du wieder in die GKV kannst, hängt davon ab, ob Du in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in die GKV versichert gewesen bist.
Das ist nämlich die Voraussetzung, damit du eine freiwillige Versicherung bei einer GKV abschließen kannst.
Wenn Du noch Fragen hast: bandrea459@aol.com
ob Du wieder in die GKV kannst, hängt davon ab, ob Du in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in die GKV versichert gewesen bist.
Das ist nämlich die Voraussetzung, damit du eine freiwillige Versicherung bei einer GKV abschließen kannst.
Wenn Du noch Fragen hast: bandrea459@aol.com
Re: Problem!
Hallo,
Was soll diese Feststellung? Angegeben wurde, dass in letzter Zeit keine gesetzliche KV besteht, an die man die freiwillige Versicherung anschließen könnte. Damit ist eine freiwillige Versicherung nicht möglich (selbst wenn man die 24 Monate voll hätte).
Auch eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht nicht, da die letzte KK eine Privatversicherung ist.
Wenn Bedürftigkeit besteht, könnte ein Anspruch auf ALG-2 bestehen und durch den Bezug von ALG 2 wäre dann auch der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sichergestellt.
Was fällt mir noch ein? Vllt. eEin GKV-Mitglied heiraten?
Freundliche Grüße
Ratte1
brinki hat geschrieben:ob Du wieder in die GKV kannst, hängt davon ab, ob Du in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in die GKV versichert gewesen bist. Das ist nämlich die Voraussetzung, damit du eine freiwillige Versicherung bei einer GKV abschließen kannst.


Auch eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V besteht nicht, da die letzte KK eine Privatversicherung ist.
Wenn Bedürftigkeit besteht, könnte ein Anspruch auf ALG-2 bestehen und durch den Bezug von ALG 2 wäre dann auch der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sichergestellt.
Was fällt mir noch ein? Vllt. eEin GKV-Mitglied heiraten?

Wieder auf Kundenfang?brinki hat geschrieben:Wenn Du noch Fragen hast: bandrea459@aol.com

Freundliche Grüße
Ratte1
Hallo,
Wie Krankenkassenfee schon auf Deinen identischen Eintrag im Unterforum „Krankenversicherung für Selbständige“ richtig schrieb: Für das, was in der Vergangenheit schief gelaufen ist, würde ich kein Fass aufmachen. Da könnten eher noch Beitragsforderungen aus der GKV für 4 Jahre auf Dich zukommen, wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist.
Freundliche Grüße
Ratte1
Eine Anknüpfung soll also an die vorherige gesetzliche Familienversicherung erfolgen?Fridolin hat geschrieben:Wieso, hab doch geschrieben, dass ich bis zum 25. Lebensjahr in der GKV versichert war. Daran könnte man doch anknüpfen. Oder nicht?
Wie Krankenkassenfee schon auf Deinen identischen Eintrag im Unterforum „Krankenversicherung für Selbständige“ richtig schrieb: Für das, was in der Vergangenheit schief gelaufen ist, würde ich kein Fass aufmachen. Da könnten eher noch Beitragsforderungen aus der GKV für 4 Jahre auf Dich zukommen, wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist.
Freundliche Grüße
Ratte1