ich habe meine (freiwillige) Mitgliedschaft in der GKV zum 31.12.05 gekündigt und bin seitdem privat versichert.
Nun flatterte mir vor einigen Wochen eine Rechung meiner ehemaligen KK (und zwar der IKK Sachsen) ins Haus, in dem mir ca. 120 EUR für eine Zahnarztbehandlung in Österreich berechnet werden. Diese hat am 2.10.2006 stattgefunden. Dabei hat sich offensichtlich jemand mit einer auf meinen Namen lautenden Versicherungskarte ausgewiesen. Ich bin mir sicher, meine Karte damals vernichtet zu haben, aber kann dies natürlich nicht beweisen. Leider hab ich auch für diesen Tag kein Alibi, denn ich hatte Urlaub, es war ein Brückentag

Meine Frage: Wie ist hier die Beweislast? Kann die KK von mir die Zahlung einklagen? Offensichtlich handelt es sich hier um einen Betrug durch einen dritten, wofür ich ja schlecht haften kann oder?!
Viele Grüße
Thomas