Hallo!
Habe in der Suche leider nichts passendes gefunden..
Ich bin zur Zeit über meinen Mann Familienversichert (seit einem Jahr). Er hat zu Ende Januar 2008 die Kasse gewechselt. Jetzt werde ich ab Juni 2008 Wieder einen Job annehmen und muss mich wieder selbst versichern. Kann ich dann die Krankenkasse frei wählen oder bin ich an die Kasse gebunden in der mein Mann jetzt ist. Also gelten für mich auch 18 Monate Bindungsfrist? Vor der Familienversicherung war ich selbst bei einer Krankenkasse jahrelang selbst versichert.
Kassenwechsel wenn man aus Familienversicherung heraus geht?
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1
- Registriert: 04.04.2008, 10:13
Krankenkassenwechsel
Hallo,
die Bindefrist an die KK, in der man familienversichert ist, gilt immer nur für das Mitglied, nie für die familienversicherten Personen.
Es gibt jedoch folgende Problematik:
Man ist selbst bei einer KK Mitglied,
geht dann in die Familienversicherung des Ehegatten,
muss sich dann wieder selber versichern.
Ist man weniger als 18 Monate in der Familienversicherung des Ehegatten geblieben besteht grds. noch die Bindefrist an die alte Krankenkasse, bei der man selber Mitglied war (vorausgesetzt man hat dort damals nicht gekündigt zum Ende der damaligen Mitgliedschaft).
Neue gesetzliche Regelung (Urteil des BSG), vereinfacht den Wechsel:
Wenn man im o. g. Fall bei der vorherigen KK mindestens 18 Monate versicherungspflichtiges Mitglied war und somit die Bindefrist dort erfüllt hat, kann man eine andere Krankenkasse wählen für den Zeitraum der neuen Zeit der Versicherungspflicht.
Die Antwort von KKK war also schon teilweise richtig, nur noch mal die umfangreichere Antwort.
Der Satz "vorher bei einer KK jahrelang selbstversichert" ist nämlich wichtig. War man vorher freiwillig versichert kommt ein Wechsel nämlich evtl. nicht in Frage, da z. Zt. nur diese neue Regelung gilt für Personen, die pflichtversichert waren.
Aber mal sehen was da noch von gesetzlicher Seite aus kommt.
Gruß
die Bindefrist an die KK, in der man familienversichert ist, gilt immer nur für das Mitglied, nie für die familienversicherten Personen.
Es gibt jedoch folgende Problematik:
Man ist selbst bei einer KK Mitglied,
geht dann in die Familienversicherung des Ehegatten,
muss sich dann wieder selber versichern.
Ist man weniger als 18 Monate in der Familienversicherung des Ehegatten geblieben besteht grds. noch die Bindefrist an die alte Krankenkasse, bei der man selber Mitglied war (vorausgesetzt man hat dort damals nicht gekündigt zum Ende der damaligen Mitgliedschaft).
Neue gesetzliche Regelung (Urteil des BSG), vereinfacht den Wechsel:
Wenn man im o. g. Fall bei der vorherigen KK mindestens 18 Monate versicherungspflichtiges Mitglied war und somit die Bindefrist dort erfüllt hat, kann man eine andere Krankenkasse wählen für den Zeitraum der neuen Zeit der Versicherungspflicht.
Die Antwort von KKK war also schon teilweise richtig, nur noch mal die umfangreichere Antwort.

Der Satz "vorher bei einer KK jahrelang selbstversichert" ist nämlich wichtig. War man vorher freiwillig versichert kommt ein Wechsel nämlich evtl. nicht in Frage, da z. Zt. nur diese neue Regelung gilt für Personen, die pflichtversichert waren.
Aber mal sehen was da noch von gesetzlicher Seite aus kommt.

Gruß
Hallo!
Dein Wechsel ist möglich, wenn du insgesamt 18 Monate Familienversichert warst.
Einfach Wahlerklärung (Aufnahmeantrag) ausfüllen und unterschreiben - schon ist der "Wechsel" perfekt.
Ein Wechsel in eine neue Kasse, wenn keine 18 Monate rum sind ist nicht möglich. Die spitzenverbände der Kassen haben sich derzeit noch nicht auf eine einheitliche Verfahrensweise geeinigt. D.h.: keine 18Monate FaMi=zurück in die alte Kasse.
MfG
Dein Wechsel ist möglich, wenn du insgesamt 18 Monate Familienversichert warst.
Einfach Wahlerklärung (Aufnahmeantrag) ausfüllen und unterschreiben - schon ist der "Wechsel" perfekt.
Ein Wechsel in eine neue Kasse, wenn keine 18 Monate rum sind ist nicht möglich. Die spitzenverbände der Kassen haben sich derzeit noch nicht auf eine einheitliche Verfahrensweise geeinigt. D.h.: keine 18Monate FaMi=zurück in die alte Kasse.
MfG
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
HAllo,
das ist etwas komplexer. Kannst Du bitte mal mehr Daten geben? Von wann bis wann warst Du selbst versichert. Immer bei der gleichen Kasse. Schreib das doch bitte mal.
Beispiel:
1.1.2000 - 31.12.2003 Krankenkasse A Mitglied
1.1.2004- 31.03.2004 Krankenkasse B Mitglied
1.4.2004- 30.06.2007 Krankenkasse C Familienversichert
1.7.2007 - lfd. Krankenkasse D Familienversichert
LG, Fee
das ist etwas komplexer. Kannst Du bitte mal mehr Daten geben? Von wann bis wann warst Du selbst versichert. Immer bei der gleichen Kasse. Schreib das doch bitte mal.
Beispiel:
1.1.2000 - 31.12.2003 Krankenkasse A Mitglied
1.1.2004- 31.03.2004 Krankenkasse B Mitglied
1.4.2004- 30.06.2007 Krankenkasse C Familienversichert
1.7.2007 - lfd. Krankenkasse D Familienversichert
LG, Fee