Krankenkasse für Arbeitslosen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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hoega
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Krankenkasse für Arbeitslosen

Beitrag von hoega » 03.01.2007, 16:54

Hallo,

ich bin im moment arbeitslos. im sommer habe ich meine abitur gemacht, habe jetzt zwei monate gearbeitet, und wurde jetzt gekündigt. habe mich arbeitslos gemeldet. war bei der barmer versichert, allerdings nicht mehr, da ich dort, um weiterversichert werden zu können ein jahr mitgied hätte sein müssen. zu welcher kasse kann ich denn gehen? ich könnte mich auch bei meinen eltern versichern, aber das ist so ein riesen aufwand, und wenn ich wieder arbeit habe den ganzen mist nochmal machen...

wäre echt super wenn ihr mir helfen könntet.

Sofa
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Beitrag von Sofa » 03.01.2007, 18:06

Köstlich. Die BEK möchte immer noch keine Arbeitslosen aufnehmen :evil:
Trotz massiver Mitgliederverluste haben die es anscheinend nicht nötig.

Lieber Hoega, die BEK muss dich, auch wenn du arbeitslos bist, weiter versichern falls du dort pflichtversichert warst ( nicht familienversichert )
hast du sogar eine Bindungsfrist von 18 Monaten bei der BEK. Deshalb kann dich auch keine andere Kasse aufnehmen. Die Aussage, dass du dort ein Jahr hättest versichert sein müssen ist eine dreiste Lüge. Dies im SGB V nirgends so geregelt. Also entweder unqualifizierter Berater oder vorsätzliche Falschaussage :twisted:

hoega
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Beitrag von hoega » 03.01.2007, 19:58

hallo,

vielen dankl erst mal für deine nachricht.
das wäre ja eine unverschämtheit. kann es nicht sein, dass es da irgendeine ausnahmeregelung gibt, da ich erst 2 1/2 monate gearbeitet habe? war vorher ja 13 jahre lang schüler, und bei meinen eltern versichert. ich habe ja deswegen auch keinen anspruch auf ALG.

werde morgen auf jeden fall morgen nochmals bei der arbeitsagentur und bei der barmer anrufen.

gruß hoega

miss-sixtie
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Beitrag von miss-sixtie » 03.01.2007, 19:59

Ich glaube die Barmer hat gemeint das die Vorversicherungszeit für die freiwillige Krankenversicherung nicht erfüllt ist, das hat nichts damit zu tun das die Barmer keine Arbeitslosen aufnehmen will.
Um eine freiwillige Versicherung abschließen zu können, muss man 1 Jahr davor durchgehend oder in den letzten 5 Jahren 24 Monat gesetzlich versichert gewesen sein.

Die Familienversicherung wird für die Vorversicherungszeit angerechnet. Ich würde einfach der Barmer einen Nachweis über deine Zeiten der Familienversicherung bringen, dann werden die dich schon freiwillig versichen.

Du hast allerdings nach Ende der Beschäftigung nur 3 Monate Zeit die Versicherung zu beantragen.

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