Krankenkasse will 380 EUR bei 950 EUR monatlichem Verdienst
Moderator: Czauderna
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Ich bin ebenso ein Opfer von vielen, evtl. zehn tausend oder auch hundert tausend Bundesbürger, von letzten rot-schwarzen „sozialen“ Gesundheitsreform. Ich war kein „gestillte Student an Mutterbrust“, sondern schon seit zehn Jahren bei KK freiwillig versichert, Beiträge zwischen 570-430 monatlich fällig. Was ich nicht mehr bezahlen könnte, waren die letzte 4-5 Monaten von meinen Freiberuflichkeit. Und die kosten mir, laut letzten „sozial gerechten“ Reform bis 5000 € (incl. 60% Säumniszuschläge pro Jahr)!. Grunde genommen bin ich noch gut dran, weil es gibt andere Bundesbürger, die wegen Geldmangel gar keine KK Versicherung gehabt haben, und als die wieder Job gefunden haben oder endlich doch Stütze angemeldet haben, wurden die nachversichert und d.h. bis 11-12 Tausend € sofort Fälligen KK Beiträgen belastet, je nachdem wie lange die nicht versichert waren.
Die Frage ist jetzt, was will die Bundesregierung/-tag erreichen
a) will er alle Selbständige, die nicht PK Versichert sind und keine 3-4 tausend € monatlich erwirtschaften können und somit aus sog. Solidarprinzip, jede zahl an KK nach seinem Einkommen und erhält mehr oder weniger die gleiche Leistung, ausgeschlossen sind, ins HARZ IV erzwingen, oder ..
b) die Korrupten Gesundheitswesen, wie Korrupt, kann jeder sogar in öffentlich-rechtlichen Fernsehsender (z.B. ZDF) Homepage nachlesen, irgendwie doch zu finanzieren ohne Rücksicht auf „soziale Gerechtigkeit“, „Verfassung“ oder sonstigen grossausgesprochenen MIST (d.h. Demagogie)
Ich tendiere zu Variante b) Regierung und Bundestag ist einfach unfähig die Korruption in Gesundheitswesen zu entgegenzustehen. Weil die Macht von Lobbyisten ist einfach viel zu groß gegenüber unseren Regierung, und viel einfacher ist Ihr eignen Bürger einfach auszurauben, weil die sind dumm wie „Brötchen“.
Genau so „dumm“ wie ich, als ich meine Freiberuflichkeit aufgegeben habe und seit 18 Monaten reguläre sozialpflichtige Beschäftigung nachgehe, kassiert KK monatlich wieder 500 € Zwangsbeiträge und ich zahle die „5000 € Schuld“ zusätzlich in raten ab und habe keine Leistungsanspruch. Weil einfacher wäre doch gewesen als Harz IV Empfänger zu Hause vor Klotze Eier zu streicheln und alles von Stütze zu bezahlen lassen und VOLLE SOZIALE GERECHTIGKEIT ZU GENIESSEN.
d.h. Regierung weißt schon, dass es die Bundesbürger gibt, die auf keinem Fall nachlassen und die man dann restlos ausbeuten kann.
Bei mir haben die zuerst die E-Piano und Fernsehe von Tochter, die noch ins Gymnasium geht und bei uns wohnt, gepfändet und jetzt auch mein Lohn. Nachdem Muster, wenn was zu holen gibt, das muss man auch holen. Ganz bitter, es werden sogar Steuerhinterzieher, die ihre Einkommen verschweigen oder ins Ausland verlagern, nicht so hart bestraft als diejenige freiwillig KK Versicherte, die kein Bank ausrauben, um die festgesetzte Beiträge überhaupt bezahlen zu können, wenn die Einkommenslage das anders nicht ermöglicht.
Was kann man dagegen tun?
Meine Klage gegen KK bei Sozialgericht wurde selbstverständlich abgelehnt, weil wenn eine damit durchkommen würde, sind auch viele andere unzählige Opfer dran. Obwohl vor dem letzten rot-schwarzen „sozialen“ Gesundheitsreform wurden einigen ähnlichen Klagen, soweit man es im Netz reserchiert, stattgegeben. (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=22638)
Weitere Gedanke war natürlich sich vor dem Hauptgebäude des Gesundheitsfonds aufzuhängen mit Schild an Hals: „ Ich habe meine Beiträge nicht bezahlt“. Weil, Leute ehrlich, wenn man keine immensen summen verdient und solche Forderungen von KK plus 60% Säumniszuschläge pro anno zu bewältigen hat, reduziert das ganze Sinn von Dasein nur darauf, um für KK Geld zu verdienen und meine eigen Existenz, als Teil von kulturellen leben, ist völlig überflüssig.
Höchstwahrscheinlich würde ich sehr schnell wieder abgehängt, weil eher würden unsere Zeitungen darüber berichten wie schlecht denn Menschen in dritten Welt geht oder ein wahnsinniger in westlichen Wohlstand alle wieder mal niedergeschossen hat, aber niemals darüber, dass jemand sich wegen öffentlichen ausrauben aufgehängt hat.
Anderseits man könnte noch weiter klagen, soweit man das Glauben an deutsche Rechtstaat noch hat, z.B. warum werden die freiwillige versicherte mit fünffachen Strafmaß an Säumniszuschlägen bestraft gegenüber pflichtversicherten Nichtzahler (Viertes Buch Sozialgesetzbuch § 24 Absatz 1a), weil angeblich laut GG §3 sein alle Menschen gegenüber Gesetz gleich. Aber das kann man vergessen, unsere Verfassungsgericht agiert eher als ein Puppentheater, und gegen solchen begründeten Klagen haben die stets einen Ausrede, z.B. freiwillig versicherte könnten ihre Einkommen verschleiern oder so was, d.h. alle Selbständige sind so wie so Betrüger und das ist nur ein Wunder, dass die Finanzamt ihre Einkommensteuererklärungen überhaupt akzeptiert.
Aber man kann doch was tun, wir leben in einer Media Zeitalter, und Grunde genommen geht die Gesetzgebung von Volke aus, soweit die GG noch gültig ist. Man müsste einen Webspace erschaffen, für alle diejenige die bei gesetzlichen KK plötzlich immense Schulden haben, mit ihren eigenen Geschichten und man muss die Unterschriften sammeln um solche unsoziale aber als „sozial gerechte“ dargestellte Gesetzte zu kippen. Regierung sollte die Gier von Pharmazieindustrie stoppen , statt einfache Bürger auszurauben und nicht die Arbeit von eigenen Regierungsmitgliedern mit Demagogie zu torpedieren. (wie zurzeit: Rösler gegen CDU Pharmazieklan) .
Und wenn irgendwelche Regierende Politiker öffentlich von „sozialen Gerechtigkeit“ speziell gesetzliche KK’s reden, sollte man die wegen Verleumdung, Lügen und öffentlichen Beschimpfung anklagen.
Wenn das alles nicht hilft, sollte man einen Sammelklage gegen unsozialen und angeblich „sozialen“ Gesetze in deutschen Sozialgesetzbuch bei einen EU Kommission erheben.
Vielleicht habe es alles etwas viel zu dramatisch dargestellt, was soll denn das, ich kann doch weiter arbeiten, weil KK kann doch nicht alles pfänden, und etwas bleibt mir doch übrig und zum Glück bin ich noch gesund und war beim Arzt sowieso letzte fünf Jahre nicht.
Die Frage ist jetzt, was will die Bundesregierung/-tag erreichen
a) will er alle Selbständige, die nicht PK Versichert sind und keine 3-4 tausend € monatlich erwirtschaften können und somit aus sog. Solidarprinzip, jede zahl an KK nach seinem Einkommen und erhält mehr oder weniger die gleiche Leistung, ausgeschlossen sind, ins HARZ IV erzwingen, oder ..
b) die Korrupten Gesundheitswesen, wie Korrupt, kann jeder sogar in öffentlich-rechtlichen Fernsehsender (z.B. ZDF) Homepage nachlesen, irgendwie doch zu finanzieren ohne Rücksicht auf „soziale Gerechtigkeit“, „Verfassung“ oder sonstigen grossausgesprochenen MIST (d.h. Demagogie)
Ich tendiere zu Variante b) Regierung und Bundestag ist einfach unfähig die Korruption in Gesundheitswesen zu entgegenzustehen. Weil die Macht von Lobbyisten ist einfach viel zu groß gegenüber unseren Regierung, und viel einfacher ist Ihr eignen Bürger einfach auszurauben, weil die sind dumm wie „Brötchen“.
Genau so „dumm“ wie ich, als ich meine Freiberuflichkeit aufgegeben habe und seit 18 Monaten reguläre sozialpflichtige Beschäftigung nachgehe, kassiert KK monatlich wieder 500 € Zwangsbeiträge und ich zahle die „5000 € Schuld“ zusätzlich in raten ab und habe keine Leistungsanspruch. Weil einfacher wäre doch gewesen als Harz IV Empfänger zu Hause vor Klotze Eier zu streicheln und alles von Stütze zu bezahlen lassen und VOLLE SOZIALE GERECHTIGKEIT ZU GENIESSEN.
d.h. Regierung weißt schon, dass es die Bundesbürger gibt, die auf keinem Fall nachlassen und die man dann restlos ausbeuten kann.
Bei mir haben die zuerst die E-Piano und Fernsehe von Tochter, die noch ins Gymnasium geht und bei uns wohnt, gepfändet und jetzt auch mein Lohn. Nachdem Muster, wenn was zu holen gibt, das muss man auch holen. Ganz bitter, es werden sogar Steuerhinterzieher, die ihre Einkommen verschweigen oder ins Ausland verlagern, nicht so hart bestraft als diejenige freiwillig KK Versicherte, die kein Bank ausrauben, um die festgesetzte Beiträge überhaupt bezahlen zu können, wenn die Einkommenslage das anders nicht ermöglicht.
Was kann man dagegen tun?
Meine Klage gegen KK bei Sozialgericht wurde selbstverständlich abgelehnt, weil wenn eine damit durchkommen würde, sind auch viele andere unzählige Opfer dran. Obwohl vor dem letzten rot-schwarzen „sozialen“ Gesundheitsreform wurden einigen ähnlichen Klagen, soweit man es im Netz reserchiert, stattgegeben. (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=22638)
Weitere Gedanke war natürlich sich vor dem Hauptgebäude des Gesundheitsfonds aufzuhängen mit Schild an Hals: „ Ich habe meine Beiträge nicht bezahlt“. Weil, Leute ehrlich, wenn man keine immensen summen verdient und solche Forderungen von KK plus 60% Säumniszuschläge pro anno zu bewältigen hat, reduziert das ganze Sinn von Dasein nur darauf, um für KK Geld zu verdienen und meine eigen Existenz, als Teil von kulturellen leben, ist völlig überflüssig.
Höchstwahrscheinlich würde ich sehr schnell wieder abgehängt, weil eher würden unsere Zeitungen darüber berichten wie schlecht denn Menschen in dritten Welt geht oder ein wahnsinniger in westlichen Wohlstand alle wieder mal niedergeschossen hat, aber niemals darüber, dass jemand sich wegen öffentlichen ausrauben aufgehängt hat.
Anderseits man könnte noch weiter klagen, soweit man das Glauben an deutsche Rechtstaat noch hat, z.B. warum werden die freiwillige versicherte mit fünffachen Strafmaß an Säumniszuschlägen bestraft gegenüber pflichtversicherten Nichtzahler (Viertes Buch Sozialgesetzbuch § 24 Absatz 1a), weil angeblich laut GG §3 sein alle Menschen gegenüber Gesetz gleich. Aber das kann man vergessen, unsere Verfassungsgericht agiert eher als ein Puppentheater, und gegen solchen begründeten Klagen haben die stets einen Ausrede, z.B. freiwillig versicherte könnten ihre Einkommen verschleiern oder so was, d.h. alle Selbständige sind so wie so Betrüger und das ist nur ein Wunder, dass die Finanzamt ihre Einkommensteuererklärungen überhaupt akzeptiert.
Aber man kann doch was tun, wir leben in einer Media Zeitalter, und Grunde genommen geht die Gesetzgebung von Volke aus, soweit die GG noch gültig ist. Man müsste einen Webspace erschaffen, für alle diejenige die bei gesetzlichen KK plötzlich immense Schulden haben, mit ihren eigenen Geschichten und man muss die Unterschriften sammeln um solche unsoziale aber als „sozial gerechte“ dargestellte Gesetzte zu kippen. Regierung sollte die Gier von Pharmazieindustrie stoppen , statt einfache Bürger auszurauben und nicht die Arbeit von eigenen Regierungsmitgliedern mit Demagogie zu torpedieren. (wie zurzeit: Rösler gegen CDU Pharmazieklan) .
Und wenn irgendwelche Regierende Politiker öffentlich von „sozialen Gerechtigkeit“ speziell gesetzliche KK’s reden, sollte man die wegen Verleumdung, Lügen und öffentlichen Beschimpfung anklagen.
Wenn das alles nicht hilft, sollte man einen Sammelklage gegen unsozialen und angeblich „sozialen“ Gesetze in deutschen Sozialgesetzbuch bei einen EU Kommission erheben.
Vielleicht habe es alles etwas viel zu dramatisch dargestellt, was soll denn das, ich kann doch weiter arbeiten, weil KK kann doch nicht alles pfänden, und etwas bleibt mir doch übrig und zum Glück bin ich noch gesund und war beim Arzt sowieso letzte fünf Jahre nicht.
Zuletzt geändert von Opfer des Sozialstaates am 09.04.2010, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich könnte jetzt natürlich davon schreiben, dass bei einem Beitrag von 570,-- € bis 430,-- € auch bei einem Selbständigen noch Luft nach unten ist, wenn das Einkommen gering ist. Dass Kommunikation mit der Krankenkasse weiterhilft und die Säumniszuschläge bei einer Zahlungsvereinbarung nicht weiter anfallen, sondern nur eine wesentlich geringere Zinszahlung fällig wird. Dass in unserem Sozialstaat auch dem säumigen Versicherten alle dringend notwendigen Leistungen gewährt werden. Dass auch die ArGe keine Beitragsschulden aus der Vergangenheit übernimmt. Dass jemand, der als Angestellter den Höchstbeitrag zahlt, überdurchschnittlich verdient. Genauso könnte man darüber diskutieren, ob es gerecht ist, wenn zur Zahlung der KV-Beiträge der Zweitfernseher und das E-Piano gepfändet werden, da schließlich auch diejenigen, die sich diesen Luxus überhaupt nicht leisten können, ihre Beiträge zahlen müssen.
Aber all das ist hier ja nicht gewünscht. Die Krankenkassen, der Staat, die Industrie - alle sind der Feind und ich bin das arme Opfer, das an der Misere keine Schuld hat.
GKV
Aber all das ist hier ja nicht gewünscht. Die Krankenkassen, der Staat, die Industrie - alle sind der Feind und ich bin das arme Opfer, das an der Misere keine Schuld hat.
GKV
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Kaum zu glauben von welch hohem Ross aus hier soziale Mißstände verteidigt werden...
Fakt ist dass viele kleine Selbständige in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Lage um Ihr Lebenswerk gebracht werden...!
Ach ja,was sind die alle Niveaulos...
Vergesst nicht dass viele viele viele dieser niveaulosen Knecht seit Jahrzehnten
auch Eure Gehälter verdienen...
@Opfer des Sozialstaats
Verzeih Ihnen, den Sie wissen nicht von was Sie reden,
denen hat noch kein Exikuter das Kinderzimmer ausgeräumt...Noch nicht!
Fakt ist dass viele kleine Selbständige in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Lage um Ihr Lebenswerk gebracht werden...!
Ach ja,was sind die alle Niveaulos...
Vergesst nicht dass viele viele viele dieser niveaulosen Knecht seit Jahrzehnten
auch Eure Gehälter verdienen...
@Opfer des Sozialstaats
Verzeih Ihnen, den Sie wissen nicht von was Sie reden,
denen hat noch kein Exikuter das Kinderzimmer ausgeräumt...Noch nicht!
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Danke für die Unterstützung @Peacemaker.
Es ist wirklich erstaunlich wie solche Leute wie @GKV sich überhaupt nicht schämen, die GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) Lügenmeer und Korruption noch zu verteidigen?
Als ich schon seit 14 Monaten sozialversicherungspflichtigen Job, nach meiner Freiberuflichkeit, nachging und zusätzlich zu reguläre KK Beiträge: 226,24 €+27,92 € (ich) +200,46 €+27,92 € (Arbeitgeber) = 482,54 €/pro Monat auch den „5000 € Schuld“ in Raten abbezahlte, hatte sogar die Mitarbeiterin von betroffenen KK Mitleid mit mir, als Sie die „Urkunde:“ OHNE LEISTUNGSANSPRUCH!, mir übereichte. Wo schwarz auf weiß geschriebne ist: „Insofern würden wir ausschließlich im Rahmen einer Notfallbehandlung entsprechende Vertragskosten übernehmen“. Sprich deutsch: erst, wenn ein LKW mich übergefahren hat oder ich mich doch vor dem Hauptgebäude des Gesundheitsfonds aufgehängt habe und noch irgendwelche Lebenszeichnen habe, greift „die soziale Gerechtigkeit incl. Solidarprinzip“ bei mir.
Wir könne gerne auch über Details reden:
In Praktik wandelte die Einahmeüberschußberechnung von meiner Steuerberaterin bei KK direkt in Mülleimer, offiziell haben die das nie erhalten, und zu meinem später eingereichten Einkommensteuerbescheid meinten die ironisch, wenn ich noch freiwillig versichert wäre könnten, die mich jetzt runterstufen, da ich aber Sklave von KK laut Gesetz geworden bin geht das wohl nicht mehr.
ich verdiene 2.863,74 € brutto, für Abrbeitsgeber koste ich 3.472,99 €
ausgezahlt kriege ich 1636 €, davon geht die Pfändung ab 140.- € für KK!, Miete ist 800,- €,
(davon sind alleine Heizungskosten 170.-€ in Monat, obwohl wir in Wohnzimmer in Winter 16° haben), Schuldenabtrag (um die KK Beiträge schon früher zu bezahlen) 200,-€, 130,- € Stadtwerke, 80,- € Telefon, + GEZ und sonstige Gebühren, dh. wenn man Gehalt ausgezahlt ist kann ich mich höchstens einen Einkaufsbummel in Aldi, und einmal in Monat, erlauben.
Wenn ich damit zu den überdurchschnittlich Verdienenden gehören würde, wäre ich natürlich sehr glücklich.
Wenn ein E-Piano, die zwar vor 10 Jahren seine 1000,-€ gekostet hat, und ein altes Fernsehe, die auch vor 10 Jahren 200,-€ gekostet hat, als ein LUXUS angesehen wird, dabei die beide zusammen zurzeit kaum die Kosten für Abtransport und für Müll mit ihren Wiederverkaufswert abdecken würden. Aber für mein Tochter ein gewissen Gebrauchswert haben, zumal das Klavier eine wichtige Lebensqualität für meine Tochter darstellt. Und unzählige H4 Empfänger, die mit Autos rumfahren und Urlaub machen, was ich selber seit zwei Jahren nicht leisten könnte, frage ich mich will die @GKV noch extra weitern Hasch verstiften, oder lebt Sie auf Mond, wo alle deutsche Schüler und Schülerinnen, in Abendzeit die Möglichkeit haben, in der öffentlichen Schulen, die mit Steuergeldern finanziert werden, einfach Klavierspiel zu üben????
Es ist wirklich erstaunlich wie solche Leute wie @GKV sich überhaupt nicht schämen, die GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) Lügenmeer und Korruption noch zu verteidigen?
Als ich schon seit 14 Monaten sozialversicherungspflichtigen Job, nach meiner Freiberuflichkeit, nachging und zusätzlich zu reguläre KK Beiträge: 226,24 €+27,92 € (ich) +200,46 €+27,92 € (Arbeitgeber) = 482,54 €/pro Monat auch den „5000 € Schuld“ in Raten abbezahlte, hatte sogar die Mitarbeiterin von betroffenen KK Mitleid mit mir, als Sie die „Urkunde:“ OHNE LEISTUNGSANSPRUCH!, mir übereichte. Wo schwarz auf weiß geschriebne ist: „Insofern würden wir ausschließlich im Rahmen einer Notfallbehandlung entsprechende Vertragskosten übernehmen“. Sprich deutsch: erst, wenn ein LKW mich übergefahren hat oder ich mich doch vor dem Hauptgebäude des Gesundheitsfonds aufgehängt habe und noch irgendwelche Lebenszeichnen habe, greift „die soziale Gerechtigkeit incl. Solidarprinzip“ bei mir.
Wir könne gerne auch über Details reden:
Das ist wohl Wahr, da ist wirklich Luft drin, aber auch nur die Luft! Zum Glück ist das noch kostenlos. Allerdings könnte Regierung schon darüber Gedanken machen, so ein Art Atmungssteuer/-zusatzbeitrag einzuführen. Luft gehört auch für vorsorgliche Sozialstaat wie alle andere Bodensätze. Und einatmen von frischen Luft dient als Präventionsmaßnahme gegen plötzliche Erkrankungen. Und wenn man schon spätrömischer Dekadenz hat, wie @Peacemaker Guido exakt richtig zitiert, könnte man wohl mehr von alten Römer schnitt nehmen, so wie Römische Kaiser Vespasian die Pinkelnsteuer einführte.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich könnte jetzt natürlich davon schreiben, dass bei einem Beitrag von 570,-- € bis 430,-- € auch bei einem Selbständigen noch Luft nach unten ist, wenn das Einkommen gering ist.
In Praktik wandelte die Einahmeüberschußberechnung von meiner Steuerberaterin bei KK direkt in Mülleimer, offiziell haben die das nie erhalten, und zu meinem später eingereichten Einkommensteuerbescheid meinten die ironisch, wenn ich noch freiwillig versichert wäre könnten, die mich jetzt runterstufen, da ich aber Sklave von KK laut Gesetz geworden bin geht das wohl nicht mehr.
Die Kommunikation ist wirklich wichtig, es hätte gereicht, wenn die nette Leute bei GKV mir schon vor 10 Jahren gesagt hätten, so wie es auch in Gesetzt steht, dass die monatliche Beiträge von freiwillig versicherten nichts mit eigentlichen Einkommenssituation zutun haben und einfach mit einer mysteriösen erlassenen Bescheid voll begründet werden und dass Solidarprinzip zwar gilt, aber nicht immer, dann hätte ich mir schon damals, als ich noch die Wahlfreiheit hätte und keine KK Sklave war, mir einen PKV aussuchen zu können. Und was meinen Sie (@GKV) mit einer Zahlungsvereinbarung? Ist das so, wenn die monatlich fällige Beiträge, begründet auf einen Bescheid, z.B. 500.-€ sind und ich nur 250.-€ imstande zu bezahlen, aufgrund meiner Einnahmen, bin, dass mein Schuld in 2’ten Monat 500+500-250-250 = 500 beträgt und in 12’ten Monat (evtl. können Sie auch selber rechnen?! KK höchstwahrscheinlich nicht) 3000.- € ist, falls wirklich keine Säumniszuschläge dazukommen, und so weiter in 2’ten Jahr schulde ich schon dann 6000.-€. Als ich dass gleichen eine freundliche Mitarbeiterin in KK Telefonzentrale erklärte, hat Sie am Ende auch verstanden, dass ich mich unmöglich wie die Bundesregierung unendlich und kumulativ verschulden kann - Vor allem dann nicht, wenn die monatlichen Raten, die ich zu leisten imstande bin, kleiner sind als die monatlich dazukommende Beitragsschuld.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Dass Kommunikation mit der Krankenkasse weiterhilft und die Säumniszuschläge bei einer Zahlungsvereinbarung nicht weiter anfallen, sondern nur eine wesentlich geringere Zinszahlung fällig wird.
Die Antwort habe ich schon gegebene. Vorletzte Abschnitt bitte nachschlagen. Dass ist wirklich nett wenn KK mein Leichentuch bezahlen würde.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Dass in unserem Sozialstaat auch dem säumigen Versicherten alle dringend notwendigen Leistungen gewährt werden. .
Das ist wieder Wahr, und so kommen wir auch zum Problem von Threadstarterin. Nach willen von „sozialen“ Gesetzgebung sollte man keine Sekunde verzögern um sich bei Stütze anzumelden. Das gilt sowohl für Threadstarterin und auch für mich. Hätte Threadstarterin gleich nach ihr Studium Stütze angemeldet, d.h. nicht kostengünstig bei ihr Eltern gewohnt, 880 € an Steuern für Gemeinwohl, und 150 € monatlich für KK’s bezahlt, sondern für sich eine Wohnung von Stütze und etwas Taschengeld zukommen lassen und für alle andere Steuerzahler mit min 2-3 tausend € monatlich zu last gestanden, hätte Sie alles richtig gemacht. So wie das Gesetz es vorschreibt, wenn du keine festgesetzten Bescheid als Bezugsgröße nicht erwirtschaften kannst, zieh lieber sofort leine ins H4. Hätte ich auch machen sollen , weil die meine Existenzkampf waren nicht nur die letzte 4-5 Monaten als ich gar keine KK Beiträge mehr überweisen könnte, es begann schon wesentlich früher, als eine meine Kunde Insolvenz wurde und die Rechnungen nicht bezahlt wurden bzw. in die Hände von Insolvenzverwalter (EIN EXTRA KLASSE VON KRIMINELLEN) fließen, man kriegt auch keinen neuen Job innerhalb nur 4-5 Monaten, und um die KK Beiträge vor diesen 4-5 Monaten zu bezahlen, hab ich mich schon verschuldet, die ich jetzt auch abzubezahlen habe.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Dass auch die ArGe keine Beitragsschulden aus der Vergangenheit übernimmt. .
Bitte noch mal nachrechnen , ich hab kein Problem damit, meine Finanzen offen zu legen,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Dass jemand, der als Angestellter den Höchstbeitrag zahlt, überdurchschnittlich verdient.
ich verdiene 2.863,74 € brutto, für Abrbeitsgeber koste ich 3.472,99 €
ausgezahlt kriege ich 1636 €, davon geht die Pfändung ab 140.- € für KK!, Miete ist 800,- €,
(davon sind alleine Heizungskosten 170.-€ in Monat, obwohl wir in Wohnzimmer in Winter 16° haben), Schuldenabtrag (um die KK Beiträge schon früher zu bezahlen) 200,-€, 130,- € Stadtwerke, 80,- € Telefon, + GEZ und sonstige Gebühren, dh. wenn man Gehalt ausgezahlt ist kann ich mich höchstens einen Einkaufsbummel in Aldi, und einmal in Monat, erlauben.
Wenn ich damit zu den überdurchschnittlich Verdienenden gehören würde, wäre ich natürlich sehr glücklich.
Da hat man den Gipfel von Beleidigungen, Beschimpfung und Erniedrigungen erreicht!GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Genauso könnte man darüber diskutieren, ob es gerecht ist, wenn zur Zahlung der KV-Beiträge der Zweitfernseher und das E-Piano gepfändet werden, da schließlich auch diejenigen, die sich diesen Luxus überhaupt nicht leisten können, ihre Beiträge zahlen müssen. .
Wenn ein E-Piano, die zwar vor 10 Jahren seine 1000,-€ gekostet hat, und ein altes Fernsehe, die auch vor 10 Jahren 200,-€ gekostet hat, als ein LUXUS angesehen wird, dabei die beide zusammen zurzeit kaum die Kosten für Abtransport und für Müll mit ihren Wiederverkaufswert abdecken würden. Aber für mein Tochter ein gewissen Gebrauchswert haben, zumal das Klavier eine wichtige Lebensqualität für meine Tochter darstellt. Und unzählige H4 Empfänger, die mit Autos rumfahren und Urlaub machen, was ich selber seit zwei Jahren nicht leisten könnte, frage ich mich will die @GKV noch extra weitern Hasch verstiften, oder lebt Sie auf Mond, wo alle deutsche Schüler und Schülerinnen, in Abendzeit die Möglichkeit haben, in der öffentlichen Schulen, die mit Steuergeldern finanziert werden, einfach Klavierspiel zu üben????
Dazu kann man nur sagen wie in Zeiten der spätrömischer Dekadenz, das Volk ist Pöbel, hat kein eigenen Wahrnehmungs-/Beurteilungsvermögen die Regierung braucht nur mit kostenlosen Fladenbrot um sich zu werfen und völlig sinnlosen Märchen zu erzählen und alle sind zufrieden.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Aber all das ist hier ja nicht gewünscht. Die Krankenkassen, der Staat, die Industrie - alle sind der Feind und ich bin das arme Opfer, das an der Misere keine Schuld hat. .
Zuletzt geändert von Opfer des Sozialstaates am 09.04.2010, 13:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Nochmals, hier wurden bereits Möglichkeiten aufgezeigt, um den Beitrag zu reduzieren. Wenn ihr diesen Weg nicht gehen möchtet, macht bitte nicht andere Leute dafür verantwortlich, wenn alles über euch zusammenbricht. Und die momentan schwierige Lage betrifft nicht nur Selbständige, auch Angestellte, die in Hartz IV rutschen, müssen erst ihr Vermögen bzw. Lebenswerk aufbrauchen, bevor sie staatliche Unterstützung erhalten. Und da stellt sich wieder die Frage der sozialen Gerechtigkeit, über die sich trefflich diskutieren lässt.Peacemaker hat geschrieben: Fakt ist dass viele kleine Selbständige in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Lage um Ihr Lebenswerk gebracht werden...!
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wow. Welch ein Statement. Da fällt mir tatsächlich nichts mehr ein.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Es ist wirklich erstaunlich wie solche Leute wie @GKV sich überhaupt nicht schämen, die GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) Lügenmeer und Korruption noch zu verteidigen?
Ein Notfall ist auch eine Behandlung bei anderen Erkrankungen. Aber jetzt mal ganz ehrlich, was erwartest du vom Sozialstaat? Keine Beiträge zahlen und den vollen Leistungsanspruch erhalten? Früher wurde die Mitgliedschaft in einem solchen Fall beendet, und es bestand überhaupt kein Leistungsanspruch, auch nicht im Notfall. Wäre dir das lieber - keine Zahlung der Beiträge, aber auch keine Versicherung und die in dieser Zeit evtl. eingetretene Krebserkrankung wäre nicht behandelt worden?Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Als ich schon seit 14 Monaten sozialversicherungspflichtigen Job, nach meiner Freiberuflichkeit, nachging und zusätzlich zu reguläre KK Beiträge: 226,24 €+27,92 € (ich) +200,46 €+27,92 € (Arbeitgeber) = 482,54 €/pro Monat auch den „5000 € Schuld“ in Raten abbezahlte, hatte sogar die Mitarbeiterin von betroffenen KK Mitleid mit mir, als Sie die „Urkunde:“ OHNE LEISTUNGSANSPRUCH!, mir übereichte. Wo schwarz auf weiß geschriebne ist: „Insofern würden wir ausschließlich im Rahmen einer Notfallbehandlung entsprechende Vertragskosten übernehmen“. Sprich deutsch: erst, wenn ein LKW mich übergefahren hat oder ich mich doch vor dem Hauptgebäude des Gesundheitsfonds aufgehängt habe und noch irgendwelche Lebenszeichnen habe, greift „die soziale Gerechtigkeit incl. Solidarprinzip“ bei mir.
Schade, wenn ein Steuerberater nicht weiß, wie das Verfahren läuft und sein Kunde die Zeche zahlen muss. Der richtige Weg wäre gewesen, einen neuen Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid zu beantragen (was hoffentlich bei einbrechenden Einnahmen geschehen ist) und diesen dann der Krankenkasse zwecks neuer Beitragseinstufung vorzulegen. Was macht dich eigentlich so sicher, dass der Fehler bei der Krankenkasse und nicht bei der Steuerberaterin liegt? Und selbst wenn die Berechnung aus irgendwelchen Gründen nicht angekommen ist (bei einem Fax wäre die Steuerberaterin durch ein Faxprotokoll auf der sicheren Seite), müsst ihr euch den Vorwurf gefallen lassen, dass ihr die Angelegenheit nicht weiter verfolgt habt.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Das ist wohl Wahr, da ist wirklich Luft drin, aber auch nur die Luft! Zum Glück ist das noch kostenlos. Allerdings könnte Regierung schon darüber Gedanken machen, so ein Art Atmungssteuer/-zusatzbeitrag einzuführen. Luft gehört auch für vorsorgliche Sozialstaat wie alle andere Bodensätze. Und einatmen von frischen Luft dient als Präventionsmaßnahme gegen plötzliche Erkrankungen. Und wenn man schon spätrömischer Dekadenz hat, wie @Peacemaker Guido exakt richtig zitiert, könnte man wohl mehr von alten Römer schnitt nehmen, so wie Römische Kaiser Vespasian die Pinkelnsteuer einführte.
In Praktik wandelte die Einahmeüberschußberechnung von meiner Steuerberaterin bei KK direkt in Mülleimer, offiziell haben die das nie erhalten, und zu meinem später eingereichten Einkommensteuerbescheid meinten die ironisch, wenn ich noch freiwillig versichert wäre könnten, die mich jetzt runterstufen, da ich aber Sklave von KK laut Gesetz geworden bin geht das wohl nicht mehr.
Wie meinen? Die monatlichen Beiträge berechnen sich aus dem Einkommenssteuerbescheid. Meinst du den mit "mysteriös erlassenen Bescheid"? Und ehrlich, sich selbst zu informieren gehört mit zum Geschäft. Wem das zuviel oder zu kompliziert ist, der greift auf die Dienste eines Steuerberaters zurück. Aus irgendwelchen Gründen seid ihr in der GKV geblieben, war sie vielleicht billiger, da Frau und Kinder nicht selbst zahlen mussten?Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Die Kommunikation ist wirklich wichtig, es hätte gereicht, wenn die nette Leute bei GKV mir schon vor 10 Jahren gesagt hätten, so wie es auch in Gesetzt steht, dass die monatliche Beiträge von freiwillig versicherten nichts mit eigentlichen Einkommenssituation zutun haben und einfach mit einer mysteriösen erlassenen Bescheid voll begründet werden und dass Solidarprinzip zwar gilt, aber nicht immer, dann hätte ich mir schon damals, als ich noch die Wahlfreiheit hätte und keine KK Sklave war, mir einen PKV aussuchen zu können.
Bei einer Zahlungsvereinbarung geht es um die rückständigen Beiträge. Wenn der laufende Beitrag nicht gezahlt werden kann, dann muss über Lösungen geredet werden. Ggf. Reduzierung wie oben erwähnt. Ich weiß ja nicht, was du mit deiner Krankenkasse wann besprochen hast, kann allerdings ruhigen Gewissens behaupten, dass wir in einem solchen Fall nach Lösungen suchen. Wenn jedoch eine Überschuldung eingetreten ist, muss sich jeder Selbständige fragen, ob es Sinn macht, die Firma weiterzuführen und weitere Schulden anzuhäufen.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Und was meinen Sie (@GKV) mit einer Zahlungsvereinbarung? Ist das so, wenn die monatlich fällige Beiträge, begründet auf einen Bescheid, z.B. 500.-€ sind und ich nur 250.-€ imstande zu bezahlen, aufgrund meiner Einnahmen, bin, dass mein Schuld in 2’ten Monat 500+500-250-250 = 500 beträgt und in 12’ten Monat (evtl. können Sie auch selber rechnen?! KK höchstwahrscheinlich nicht) 3000.- € ist, falls wirklich keine Säumniszuschläge dazukommen, und so weiter in 2’ten Jahr schulde ich schon dann 6000.-€. Als ich dass gleichen eine freundliche Mitarbeiterin in KK Telefonzentrale erklärte, hat Sie am Ende auch verstanden, dass ich mich unmöglich wie die Bundesregierung unendlich und kumulativ verschulden kann - Vor allem dann nicht, wenn die monatlichen Raten, die ich zu leisten imstande bin, kleiner sind als die monatlich dazukommende Beitragsschuld.
Die Logik, dass man lieber vor der ArGe als vor der Krankenkasse "die Hosen runterlässt" erschließt sich mir immer noch nicht. Ich wiederhole nochmals: Es gibt die Möglichkeit der Beitragsreduzierung. Und wenn das immer noch nicht reicht, die Möglichkeit der Unterstützung durch die ArGe. Wenn ich allerdings die Möglichkeiten, die der Sozialstaat bietet, aus irgendwelchen Gründen nicht in Anspruch nehme, darf ich hinterher diesen nicht beschuldigen, an meiner Misere Schuld zu sein.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Das ist wieder Wahr, und so kommen wir auch zum Problem von Threadstarterin. Nach willen von „sozialen“ Gesetzgebung sollte man keine Sekunde verzögern um sich bei Stütze anzumelden. Das gilt sowohl für Threadstarterin und auch für mich. Hätte Threadstarterin gleich nach ihr Studium Stütze angemeldet, d.h. nicht kostengünstig bei ihr Eltern gewohnt, 880 € an Steuern für Gemeinwohl, und 150 € monatlich für KK’s bezahlt, sondern für sich eine Wohnung von Stütze und etwas Taschengeld zukommen lassen und für alle andere Steuerzahler mit min 2-3 tausend € monatlich zu last gestanden, hätte Sie alles richtig gemacht. So wie das Gesetz es vorschreibt, wenn du keine festgesetzten Bescheid als Bezugsgröße nicht erwirtschaften kannst, zieh lieber sofort leine ins H4. Hätte ich auch machen sollen , weil die meine Existenzkampf waren nicht nur die letzte 4-5 Monaten als ich gar keine KK Beiträge mehr überweisen könnte, es begann schon wesentlich früher, als eine meine Kunde Insolvenz wurde und die Rechnungen nicht bezahlt wurden bzw. in die Hände von Insolvenzverwalter (EIN EXTRA KLASSE VON KRIMINELLEN) fließen, man kriegt auch keinen neuen Job innerhalb nur 4-5 Monaten, und um die KK Beiträge vor diesen 4-5 Monaten zu bezahlen, hab ich mich schon verschuldet, die ich jetzt auch abzubezahlen habe.
Das musste ich jetzt unbedingt zitieren. Damit jeder erkennt, was in deinem Kopf so vorgeht.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: ehrlich gesagt, wenn Sie life gegenüber mir stehen würden und so was noch mal behaupten würden, würde ich krampfhaft mit meiner Fingern an Ihr hals klemmen und Sie einfach erwürgen. Das ist schon erstaunlich wie weit kann man die Menschen durch solche Lügner , wie Sie, bringen kann. In realen Leben würde es mir schon Leid tun, einfach ein Ast zu brechen, oder auch die Blumen von einem Blumenbeet abzuknicksen um meine Frau zu freuen. Weil in dem Moment, wenn man die Blumen abknickst, verlieren die auch ihr biologischen Dasein, sind zwar nicht sofort Tot, und können irgendwie von diesem Wasser wo man die reingesteckt hat ihre Lebensnotwendige Mineralien noch zu teil holen und dann langsam aber unwiderruflich sterben sie, genau wie die Bundesbürger auf die die immensen KK Schulden aufgelegt werden, die werden wie Blumen ohne ihre Beet leise und gewiss aussterben, weil die machen kein Rebellen, sonst wären die lägst nicht KK versichert.
Ursprünglich war die Rede davon, dass fast der Höchstbeitrag gezahlt wird. Je nachdem, aus wievielen Personen dein Haushalt besteht, wäre es eine Überlegung, einen Antrag bei der ArGe zu stellen.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Bitte noch mal nachrechnen , ich hab kein Problem damit, meine Finanzen offen zu legen,
ich verdiene 2.863,74 € brutto, für Abrbeitsgeber koste ich 3.472,99 €
ausgezahlt kriege ich 1636 €, davon geht die Pfändung ab 140.- € für KK!, Miete ist 800,- €,
(davon sind alleine Heizungskosten 170.-€ in Monat, obwohl wir in Wohnzimmer in Winter 16° haben), Schuldenabtrag (um die KK Beiträge schon früher zu bezahlen) 200,-€, 130,- € Stadtwerke, 80,- € Telefon, + GEZ und sonstige Gebühren, dh. wenn man Gehalt ausgezahlt ist kann ich mich höchstens einen Einkaufsbummel in Aldi, und einmal in Monat, erlauben.
Wenn ich damit zu den überdurchschnittlich Verdienenden gehören würde, wäre ich natürlich sehr glücklich.
Genauso könnte man darüber diskutieren, ob es gerecht ist, wenn zur Zahlung der KV-Beiträge der Zweitfernseher und das E-Piano gepfändet werden, da schließlich auch diejenigen, die sich diesen Luxus überhaupt nicht leisten können, ihre Beiträge zahlen müssen. .
Ja. Morddrohungen sind schon der Gipfel.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Da hat man den Gipfel von Beleidigungen, Beschimpfung und Erniedrigungen erreicht!
Jetzt wird noch auf H4-Empfänger eingeprügelt. Wunderbar. Die leben alle im Luxus. Dann beantrage das doch auch.Opfer des Sozialstaates hat geschrieben: Wenn ein E-Piano, die zwar vor 10 Jahren seine 1000,-€ gekostet hat, und ein altes Fernsehe, die auch vor 10 Jahren 200,-€ gekostet hat, als ein LUXUS angesehen wird, dabei die beide zusammen zurzeit kaum die Kosten für Abtransport und für Müll mit ihren Wiederverkaufswert abdecken würden. Aber für mein Tochter ein gewissen Gebrauchswert haben, zumal das Klavier eine wichtige Lebensqualität für meine Tochter darstellt. Und unzählige H4 Empfänger, die mit Autos rumfahren und Urlaub machen, was ich selber seit zwei Jahren nicht leisten könnte, frage ich mich will die @GKV noch extra weitern Hasch verstiften, oder lebt Sie auf Mond, wo alle deutsche Schüler und Schülerinnen, in Abendzeit die Möglichkeit haben, in der öffentlichen Schulen, die mit Steuergeldern finanziert werden, einfach Klavierspiel zu üben????
GKV
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Das ist wieder Wahr, ich habe schon in meinem ersten Beitrag auch nix anderes gemeint: dumm wie „Brötchen“. Ich habe nicht geschafft mich oder mindestens meine Einkünfte ins Ausland abzusetzen, von Stütze zu leben oder schwarz Lebensunterhalt für meine Familie zu verdienen.freiwillig hat geschrieben:Kennzeichen eines Versagers : Schuld sind die anderen....
Ich kann nur hoffen, dass die Forum Leserinnen und Lesern, die noch frei über ihr Schicksal bestimmen können, sprich: noch nicht von KK versklavt worden sind, in richtigen Zeitpunkt selbständig die richtige Entscheidungen treffen und sich nicht auf Lügen, die als Beratung verkauft wird, einlassen.
Upps was für eine Aussagefreiwillig hat geschrieben:Kennzeichen eines Versagers : Schuld sind die anderen....
nur dann würde ich so etwas stehen lassen im Netz, und nicht wieder löschen
so wie ca. 50% Deiner Beiträge,
In diesem Fall haben wir einen Mann / Familie der 10 Jahre lang freiwillig
in der GKV eingezahlt hat und nicht sein heil in der PKV gesucht hat, sondern der Solidargemeinschaft treu geblieben ist.
Ich denke mal aufgrund der Auftragslage, sind Beiträge (4-5 Monate ) offen geblieben, was einen Ruhensbescheid oder gar die Kündigung ( Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V )bewirkte.
Denn vom Ruhen des Leistungsanspruchs werden auch die mitversicherten Familienangehörigen erfasst. Er ist nicht zur Arge gegangen (denn bezieht der betroffene Versicherte Sozialhilfe oder ALG II, wird das Ruhen des Leistungsanspruches selbstverständlich sofort beendet) sondern er ist ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen, und zahlt somit wieder in der Solidargemeinschaft ein, zudem tilgt er regelmäßig die Rückstände in mtl. Raten und das in einer nicht unbeträchtlichen Höhe.
Natürlich gibt es auch im Vorfeld die Möglichkeit, ein Mahnverfahren und damit das Ruhen der Leistungsansprüche zu vermeiden.
Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung kann die Krankenkasse das Ruhen vorzeitig für beendet erklären.
Dieses käme auch seiner Familie zugute.
Genauso verhält es sich mit den Säumiszuschlägen ( 50 % p.a. )
Hier hat die GKV nun mal Spielräume
Hier sollte die GKV Ihr Geschäftsgebaren einmal auf den Prüfstand stellen,
sonst zahlt er bis er schwarz wird
und das ist nicht im Sinne einer Solidargemeinschaft
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz, "das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten"
Gruß Bully
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Vom Ruhen werden die Leistungsansprüche der Familienangehörigen NICHT erfasst. Und gekündigt worden ist die Migliedschaft auch nicht. Wofür plädierst du hier eigentlich? Dass jeder, der in eine finanzielle Schieflage gerät, seine Beiträge erlassen bekommt?Bully hat geschrieben: In diesem Fall haben wir einen Mann / Familie der 10 Jahre lang freiwillig
in der GKV eingezahlt hat und nicht sein heil in der PKV gesucht hat, sondern der Solidargemeinschaft treu geblieben ist.
Ich denke mal aufgrund der Auftragslage, sind Beiträge (4-5 Monate ) offen geblieben, was einen Ruhensbescheid oder gar die Kündigung ( Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V )bewirkte.
Denn vom Ruhen des Leistungsanspruchs werden auch die mitversicherten Familienangehörigen erfasst.
Ja. Und?Bully hat geschrieben: Er ist nicht zur Arge gegangen (denn bezieht der betroffene Versicherte Sozialhilfe oder ALG II, wird das Ruhen des Leistungsanspruches selbstverständlich sofort beendet) sondern er ist ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen, und zahlt somit wieder in der Solidargemeinschaft ein, zudem tilgt er regelmäßig die Rückstände in mtl. Raten und das in einer nicht unbeträchtlichen Höhe.
Genau. Nach seinen "Ausfällen" hier frage ich mich allerdings, ob das Verhalten der Krankenkasse etwas mit dem Wald, in den es hineinschallt, zu tun hat.Bully hat geschrieben: Natürlich gibt es auch im Vorfeld die Möglichkeit, ein Mahnverfahren und damit das Ruhen der Leistungsansprüche zu vermeiden.
Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung kann die Krankenkasse das Ruhen vorzeitig für beendet erklären.
Seine Familie ist vom Ruhen der Leistungen überhaupt nicht betroffen, sondern hat nach wie vor den vollen Versicherungsschutz.Bully hat geschrieben: Dieses käme auch seiner Familie zugute.
Die Spielräume werden immer kleiner, da das BVA ja auch nicht blöd ist und merkt, dass es Krankenkassen gibt, die in Zeiten des Fonds diese Regelungen sehr kundenfreundlich auslegen. Damit geht dem Gesamtsystem viel Geld verloren.Bully hat geschrieben: Genauso verhält es sich mit den Säumiszuschlägen ( 50 % p.a. )
Hier hat die GKV nun mal Spielräume
Hier sollte die GKV Ihr Geschäftsgebaren einmal auf den Prüfstand stellen,
sonst zahlt er bis er schwarz wird
und das ist nicht im Sinne einer Solidargemeinschaft
Wir erfahren hier, dass eine Beitragsreduzierung nicht wirksam beantragt und Beiträge nicht gezahlt wurden. Interessant wäre es jetzt, die "Gegenseite" zu hören, was von dort aus versucht wurde. Ganz davon abgesehen, dass ja jetzt eine Lösung gefunden wurde. Erlassen kann die Krankenkasse die Beiträge nicht. Und eintreiben muss sie sie, solange das Einkommen nicht unter dem pfändbaren Einkommen ist.
Das mag den Betroffenen nicht gefallen, aber so sind nunmal die Regeln. Sozialstaat bedeutet nicht, dass dieser jedem seinen irgendwann mal erarbeiteten Lebensstandard sichert. Sondern, dass das Existenzminimum und die soziale Absicherung garantiert werden.
GKV
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Vom Ruhen werden die Leistungsansprüche der Familienangehörigen NICHT erfasst.
wenn sich da alle dran halten, ist es doch in Ordnung
denn so alt ist das Rundschreiben ja noch nicht (23.01.2009)
wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2009/0427/05_krankenkassen.jsp
Wofür plädierst du hier eigentlich? Dass jeder, der in eine finanzielle Schieflage gerät, seine Beiträge erlassen bekommt?
nein nicht für eine Beitragserlassung.
die Beiträge müssen erbracht werden, ganz klar, brauchen wir nicht diskutieren
aber die Rechtsmäßigkeit einer Erhebung von Säumiszuschlägen (50%p.a.) die stelle ich in Frage.
mittlerweile liest man es immer öfter das Zuschläge in dieser
Größenordnung erhoben werden
Noch darf man Ihn ja erheben, solange bis der erste klagt
(Hartz IV ist ein schönes Beispiel, mußte auch nachgearbeitet werden )
und das ist für mich nur eine Frage der Zeit.
Und wenn ich mir dann vorstelle das der BGH denn KKen vieleicht
5/6/7 % über den jeweiligen Basissatz an Säumniszuschlägen gestattet
und die Differenz erstatten werden muß. Das gäbe aber was
Hier muß jeder die Möglichkeit haben,natürlich mit angemessenen Säumniszuschlägen seine KK-Schulden zu tilgen.
Und das dürfte hier mit 50 % p. a. bei seinem Einkommen
fast nicht möglich sein
Gruß Bully
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Wie ich bereits schrieb, fallen die Säumniszuschläge nicht mehr an, sobald eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Aus diesem Grund rate ich jedem, der mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, sofort Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und den Kopf nicht einfach in den Sand zu stecken.Bully hat geschrieben: Hier muß jeder die Möglichkeit haben,natürlich mit angemessenen Säumniszuschlägen seine KK-Schulden zu tilgen.
Und das dürfte hier mit 50 % p. a. bei seinem Einkommen
fast nicht möglich sein
GKV
Da gebe ich Dir natürlich recht, aber dann bitte auch alles schriftlich festhalten, keinerlei mündliche Absprachen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Aus diesem Grund rate ich jedem, der mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, sofort Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und den Kopf nicht einfach in den Sand zu stecken.
GKV
Stutzig macht mich dieser Satz
davon geht die Pfändung ab 140.- € für KK!,
(um die KK Beiträge schon früher zu bezahlen) 200,-€,
Macht in der Summe 340 Euro mtl die abgetragen werden und das bei 1636 Euro Netto EK wobei hier noch die Fixkosten Miete,Strom etc, abzuziehen sind.
Frage ich jetzt ernsthaft
Warum ist die Pfändung beim Arbeitgeber, nicht zurückgenommen worden
oder zumindest Ruhend gestellt.
Scheint ja noch nicht passiert zu sein.
Dann fragen wir doch mal Opfer des Sozialstaates
Reiner Beitragsrückstand war in Euro ?????
Gesamtforderung inkl. Säumniszuschläge ????
Bisher gezahlt ?????
Welche KK ??
Dann schauen wir uns das doch erst mal an
Gruß Bully
Hallo,
es ist so wie es immer ist - man will einfach die Fakten nicht zur Kenntnis nehmen und stellt sich als total unschuldiges Opfer des Systems hin.
Fakt ist, dass es nicht die Kassen sind sondern die Gesetzgebung, die dafür verantwortlich zeigt dass es eine Pflicht zur Versicherung gibt und dass es für hauptberuflich Selbständige eine bzw. zwei Mindestbeitragsbemessungsgrenzen gibt. Von daher sind diese Schuldzuweisungen an die Krankenkassen und noch vielmehr an die dort beschäftigten Mitarbeiter total daneben. Auch was Pfändungen angeht, sind diese immer von der Vollstreckungsbehörde veranlasst (ja, das kann auch eine Kasse selbst sein (AOK).).
Fakt ist auch, dass die GKV eigentlich gar nicht für die Selbständigen gemacht ist. Nicht umsonst gehören Beamte und Selbständige als Solches nicht zum beitrittsberechtigten Personenkreis der GKV. Die Gesetzgebung und Rechsprechung im Rahmen des SGB zu diesen Personengruppen beziehen sich grundsätzlich auf bereits dort Versicherte bevor sie selbständig wurden.
Der immer genr genommene Hinweis, man mache sich lieber selbständig als der ARGE, also der Allgemeinheit zur Last zu fallen, trifft sicher in einigen Fällen , die Betonung liegt aber wirklich auf "einigen".
Wenn ich aus meiner Praxis heraus berichtgen darf so war es doch in der Vergangenheit eher so dass man als "Ich-AG" (egal ob mit oder ohne Förderung) dem Ziel der Selbstverwirklichung und der persönlichen Unabhängigkeit näher zu sein schien als weiterhin in Sachen Arbeitnehmer sein Dasein zu fristen. Und es zog sich wie ein roter Faden durch all diese "Ich-AG`s", dass einer Kranken- und Altersversorgung keinerlei Bedeutung beigemessen wurde, was dann dazu führte dass wegen Geldmangels die PKV-oder GKV-Mitgliedschaft auf der Strecke blieb.
Hinterher ist man immer schlauer !!!
Auch wenn es total unpopulär ist - wenn ein Geschäft nicht mehr soviel Gewinn abwirft dass man davon nicht auch seine Kranken-/Pflegeversicherung und auch seine Altersvorsorge bezahlen kann dann ist es kein Geschäft mehr und muss aufgegeben werden.
Arbeiten (egal was) oder Hartz IV. kann dann nur die Alternative sein.
Gruß
Czauderna
es ist so wie es immer ist - man will einfach die Fakten nicht zur Kenntnis nehmen und stellt sich als total unschuldiges Opfer des Systems hin.
Fakt ist, dass es nicht die Kassen sind sondern die Gesetzgebung, die dafür verantwortlich zeigt dass es eine Pflicht zur Versicherung gibt und dass es für hauptberuflich Selbständige eine bzw. zwei Mindestbeitragsbemessungsgrenzen gibt. Von daher sind diese Schuldzuweisungen an die Krankenkassen und noch vielmehr an die dort beschäftigten Mitarbeiter total daneben. Auch was Pfändungen angeht, sind diese immer von der Vollstreckungsbehörde veranlasst (ja, das kann auch eine Kasse selbst sein (AOK).).
Fakt ist auch, dass die GKV eigentlich gar nicht für die Selbständigen gemacht ist. Nicht umsonst gehören Beamte und Selbständige als Solches nicht zum beitrittsberechtigten Personenkreis der GKV. Die Gesetzgebung und Rechsprechung im Rahmen des SGB zu diesen Personengruppen beziehen sich grundsätzlich auf bereits dort Versicherte bevor sie selbständig wurden.
Der immer genr genommene Hinweis, man mache sich lieber selbständig als der ARGE, also der Allgemeinheit zur Last zu fallen, trifft sicher in einigen Fällen , die Betonung liegt aber wirklich auf "einigen".
Wenn ich aus meiner Praxis heraus berichtgen darf so war es doch in der Vergangenheit eher so dass man als "Ich-AG" (egal ob mit oder ohne Förderung) dem Ziel der Selbstverwirklichung und der persönlichen Unabhängigkeit näher zu sein schien als weiterhin in Sachen Arbeitnehmer sein Dasein zu fristen. Und es zog sich wie ein roter Faden durch all diese "Ich-AG`s", dass einer Kranken- und Altersversorgung keinerlei Bedeutung beigemessen wurde, was dann dazu führte dass wegen Geldmangels die PKV-oder GKV-Mitgliedschaft auf der Strecke blieb.
Hinterher ist man immer schlauer !!!
Auch wenn es total unpopulär ist - wenn ein Geschäft nicht mehr soviel Gewinn abwirft dass man davon nicht auch seine Kranken-/Pflegeversicherung und auch seine Altersvorsorge bezahlen kann dann ist es kein Geschäft mehr und muss aufgegeben werden.
Arbeiten (egal was) oder Hartz IV. kann dann nur die Alternative sein.
Gruß
Czauderna