Meine Bekannte...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Charlotte0709
Beiträge: 27
Registriert: 09.08.2014, 13:11

Meine Bekannte...

Beitrag von Charlotte0709 » 15.09.2014, 12:14

Hallo !
Ich bin es nochmal. Ich bedanke mich im vorraus für die Antworten.
Ich habe eine Bekannte, die hat kein Internet. Ich habe ihr vom Forum hier erzählt sie sagte ich soll mal wegen ihrem Fall fragen.
Also nicht für mich.
Es ist so bei meiner Bekannten.
Sie hat nur 5 Jahre gesetzliche Rentenbeiträge einbezahlt, den Mindestbeitrag, sie bekommt 300 Euro aus einer privat Rente jeden Monat, dann hat sie noch Mieteinnahmen von 350.- Euro im Monat. Ansonsten hat sie keine weiteren Einnahmen wenn sie bald in Rente kommt.
wieviel muß sie denn Krankenkassenbeitrag zahlen ? Weil sie hat ja die zeit voll was vorgeschrieben ist mit der gesetzlichen Rente.
Was muß sie auf die 300 euro private renten und die 350 euro Mieteinnahmen zahlen ?
ich las sie dann die antworten bei mir am pc lesen vielen dank

Rossi
Beiträge: 2104
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 15.09.2014, 12:44

Die Gretchenfrage ist, ob die Bekannte in die sog. KVdR kommt. Denn wenn sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, dann muss sie nur Beiträge aus der gesetzlichen Rente (DRV) zahlen. Es werden dann nur ca. 10,2 % von der Rente abgezogen. Die Mieteinnahmen zählen nicht; bei der priv. Rente muss man gucken.

Wie war die Bekannte in den letzten 25 Jahren versichert. War sie durchgehend in der GKV oder teilweise in der PKV oder gar nicht versichert.

zost
Beiträge: 286
Registriert: 05.09.2010, 13:51

Beitrag von zost » 15.09.2014, 12:44

Es kommt drauf an, wie sie in ihrem bisherigem Leben krankenversichert war. Waren einige Jahre, wo sie nicht gesetzlich oder gar nicht krankenversichert war dabei?

Ps es ist hier vollkommen egal, ob du für dich oder für eine Bekannte fragst 😉

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 15.09.2014, 12:47

Guten Tag, das jetzt davon abhängig ob denn eine Pflichtversicherung besteht als Rentner oder nicht , wenn 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbsleben eine Versicherung in der GKV als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder Familienversicherte bestand, ist diese Vorrausetzung gegeben.

Antworten